Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden
Luzern (ots)
Seit 1. Januar 2005 ist das neue Gemeindegesetz in Kraft und ein Jahr später liegt nun das Handbuch für das Rechnungswesen vor. Bis 2009 sind die Gemeinden aufgefordert, die Kostenrechnung einzuführen; die ersten Gemeinden beginnen mit der Vorbereitung der Umstellung bereits im Jahr 2006. Unterstützung erhalten sie durch die Konferenz der Regierungsstatthalter.
Das neue Handbuch für das Rechnungswesen umfasst über 270 Seiten und es enthält alle Grundlagen, damit in den Gemeinden das Rechnungswesen gemäss Gemeindegesetz (GG) umgesetzt werden kann. Im Jahr 2010 werden sämtliche Gemeinden erstmals die effektiven Kosten ihrer Dienstleistungen ausweisen.
Kostenausweis - eine Herausforderung
Die wesentlichste Veränderung und die grosse Herausforderung für die Gemeinden ist der Kostenausweis. Neu haben die Gemeinden drei Möglichkeiten für ihre Budgetlegung: nach dem Harmonisierten Rechnungsmodell (HRM); nach Modell Kostenrechnung (KORE) und als Globalbudget nach den Grundsätzen der Wirkungsorientieren Verwaltung (WOV). Unabhängig von der gewählten Form müssen alle Gemeinden die Vollkosten ausweisen. Herausgefordert sind die Gemeinden aber auch dadurch, den Bürgerinnen und Bürgern die Veränderung von der bisherigen Rechnungsablage mit HRM-Nummern zum neuen Modell (z.B. Kostenrechnung oder Globalbudget) verständlich zu machen. Das neue GG verlangt, dass die Vollkosten den Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu geben sind.
Vergleiche werden möglich
Die Umstellung für die Gemeinden ist gross. Es stellt sich die Frage nach dem Warum dieses Aufwands. Mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz wollte der Grosse Rat mehr Kostentransparenz und Vergleichbarkeit schaffen; ein anderes Ziel ist die Steuerung mit Normkosten. Diese Vorgaben können nur dann erreicht werden, wenn alle Gemeinden nach den gleichen Grundlagen und den gleichen Rastern arbeiten. Dank der Kostenrechnung ist in Zukunft bekannt, welche Kosten zwischen Kanton und Gemeinden, aber auch unter den Gemeinden, verrechnet werden müssen; auch wird eine genaue und transparente Berechnung von Gebühren möglich.
Der Kanton hat die Aufsicht
Die Erarbeitung des Handbuchs hat das Finanzdepartement an die Konferenz der Regierungsstatthalter delegiert. Denn der Kanton hat auch mit dem neuen GG die allgemeine Aufsicht; dazu gehört auch die Aufsicht über das Rechnungswesen. Wie diese Aufsicht aussehen soll, hat der Grosse Rat im Gemeindegesetz detailliert festgelegt. War die Aufsicht des Kantons im Finanzbereich bis heute eher rückblickend, ist sie neu vorausschauend. Es wird auf die Entwicklung einer Gemeinde geschaut. Aus diesem Grund sind die Gemeinden durch das neue GG zusätzlich aufgefordert, ihre Führungsstruktur im Sinne eines Controllings aufzubauen. Daraus ergeben sich auch Messgrössen für die Aufsicht des Kantons.
Ein Nachschlagewerk
Das neue Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden ist ein Nachschlagewerk. Die vier Kapitel gliedern sich in einen allgemeinen Teil mit Informationen für alle Gemeinden; der 2. Teil ist dem überarbeiteten HRM gewidmet; Teil 3 ist für diejenigen Gemeinden gedacht, die das Modell der Kostenrechnung (KORE) einführen; in Teil 4 ist die Wirkungsorientierte Verwaltung (WOV) thematisiert und ist für Gemeinden vorgesehen, die das Globalbudget einführen möchten.
Über Internet abrufbar
Neu ist das Handbuch über die Internetadresse www.rsth.lu.ch erhältlich. Da das Rechnungswesen etwas Dynamisches ist, wird es immer wieder Nachträge geben. Diese Nachführung ist via Internet am schnellsten gewährleistet. Das Internet bringt aber auch den Vorteil, dass Arbeitsformulare den Gemeinden auf einfache Art und Weise zur Verfügung gestellt werden können.
Kontakt:
Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch