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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission stimmt neuen Räumen für die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit zu

Luzern (ots)

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Grossen
Rates stimmt dem der Botschaft (B 126) zum Entwurf eines Dekrets über
einen Sonderkredit für die Miete von neuen Räumen für die
Dienststelle Wirtschaft und Arbeit an der Bürgenstrasse 12 in Luzern
zu. Der Sonderkredit umfasst einen Betrag von 
6 786 000 Franken (aufgerechnet auf zehn Jahre) für die Miete,
einschliesslich der Nebenkosten und die Betriebskosten sowie
einmalige Investitionskosten von 955 000 Franken. Von den laufenden
Kosten trägt der Bund rund 75 Prozent. Zusätzlich übernimmt er auch
einen Teil der einzelnen Abteilungen der Dienststelle Wirtschaft und
Arbeit (wira) an einem neuen Standort. Die VBK hat die Vorlage an
ihrer Sitzung vom 13. März 2006 unter dem Vorsitz von Josef Fischer
(CVP, Triengen) vorberaten.
Die Dienststelle wira belegt heute ausser den Regionalen
Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Gebäude am Hallwilerweg 5 und 7
sowie am Bundesplatz 14. Die Kommission überzeugte sich vor Ort, dass
die Räumlichkeiten am Hallwilerweg sanierungsbedürftig sind und
abweisend wirken. Die betrieblichen, technischen und
sicherheitstechnischen Anforderungen sind nicht mehr erfüllt. Die VBK
teilt zudem die Auffassung des Regierungsrates, wonach das vorhandene
Synergiepotenzial infolge der zwei Standorte nicht ausgeschöpft wird
und die grössere Zahl der Arbeitssuchenden sowie die neu übertragenen
Aufgaben den Bedarf an Räumen mit flexibler Nutzung zusätzlich
erhöhen.
Es wird zwar bedauert, dass das Mietverhältnis mit der Luzerner
Pensionskasse (LUPK) aufgelöst werden muss, aber die neue Lösung an
der Bürgenstrasse 12 überzeugt in sachlicher, betrieblicher und
kostenmässiger Hinsicht. Am neuen Standort können die
Dienstleistungen kundenfreundlicher angeboten werden, und es wird
auch dem Aspekt der Sicherheit besser Rechnung getragen.
Die Mehrkosten gegenüber der heutigen Lösung sind nachvollziehbar,
wobei festzuhalten ist, dass eine Sanierung in jedem Fall
unumgänglich wäre und somit ohnehin zusätzliche Kosten anfielen. Die
Kommission legt jedoch Wert darauf, dass die Zusammenführung der
Dienststelle an einem Standort nicht nur betriebliche Synergien
bringt, sondern auch für finanzielle Optimierungen genutzt wird.
Die Vorlage wird für die Märzsession des Grossen Rates
traktandiert.
Kontakt
Josef Fischer
Tel.: +41/41/933'13'10

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