Divergente Meinungen zum Agglomerationsprogramm Luzern und zur Richtplananpassung
Luzern (ots)
Das Agglomerationsprogramm Luzern und die damit verbundene Anpassung des kantonalen Richtplans werden unterschiedlich beurteilt. Während die Stadt Luzern, die Gemeinden, die Nachbarkantone, CVP und FDP dem Programm und der Integration in den Richtplan im Wesentlichen zustimmen, verlangen SP, GB und Umweltverbände sowie wirtschaftlich orientierte Organisationen aus entgegengesetzten Gründen eine Überarbeitung. Das Agglomerationsprogramm Luzern lag zusammen mit der entsprechenden Anpassung des Richtplans im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens während 60 Tagen öffentlich auf.
Mit dem Agglomerationsprogramm Luzern wird die künftige Entwicklung von Siedlung, Verkehr, Umwelt und Wirtschaft im Raum Luzern koordiniert. Das Programm umfasst 24 Massnahmen im Bereich des öffentlichen und des motorisierten Individualverkehrs, beim Langsamverkehr, der kombinierten Mobilität und der Verkehrslenkung sowie in der Raumordnung und im Umweltschutz. Gewichtige strassenseitige Infrastrukturmassnahmen sind der Bypass Luzern, die beiden Spangen Luzern Nord und Süd zur Entlastung der Innenstadt und Leistungssteigerung des öffentlichen Verkehrs, die neuen Autobahnanschlüsse Rothenburg und Buchrain mit Zubringer Rontal sowie die Neuorganisation des Seetalplatzes. Auf dem Schienennetz stehen die Grossprojekte Doppelspur am Rotsee, Ausbau der Bahnhofzufahrt Luzern auf vier Spuren sowie die Tieflegung und der Ausbau der Zentralbahn auf Stadtgebiet im Zentrum.
Bereits vor einem Jahr hatten die interessierten Kreise Gelegenheit, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens das Agglomerationsprogramm Luzern zu beurteilen. In der überwiegenden Mehrheit der 79 Stellungnahmen war das Agglomerationsprogramm positiv beurteilt worden. Kritikpunkte und Anregungen wurden in die Überarbeitung des Agglomerationsprogramms und die damit verbundene Richtplananpassung einbezogen und so weit als möglich berücksichtigt.
Bei der nun vor kurzem abgeschlossenen öffentlichen Auflage sind noch einmal 49 Stellungnahmen eingegangen. Neben den behördlichen Stellen nahmen vor allem Parteien und Gruppierungen an der Vernehmlassung teil, die sich in der Vergangenheit für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und/oder die Förderung des Langsamverkehrs eingesetzt haben.
In rund einem Drittel der Eingaben werden die vorgeschlagenen Massnahmen positiv beurteilt. Grundsätzliche Zustimmung kommt von der Stadt Luzern, den Agglomerationsgemeinden, Gemeinden ausserhalb der Agglomeration, den Nachbarkantonen und den Parteien CVP und FDP. Die meisten betonen, dass viele Anliegen aus früheren Vernehmlassungen in die Überarbeitung eingeflossen sind. So erwähnen beispielsweise Kriens die längerfristige Option der Erschliessung mit einem schienengebundenen Transportmittel und Luzern die Koordination mit der lufthygienischen Massnahmenplanung als positive Überarbeitungen.
Rund ein weiteres Drittel der Mitwirkenden fordert eine grundlegende Überarbeitung des Agglomerationsprogramms. Parteien und Gruppierungen aus dem links-grünen Spektrum und Umweltorganisationen finden, das Agglomerationsprogramm sei zu stark auf den motorisierten Individualverkehr und den Strassenbau ausgerichtet. Dem Problem Ziel- und Quellverkehr sei mit einem Ausbau des öffentlichen Verkehrs und einer Attraktivierung des Langsamverkehrs zu begegnen. Wirtschaftlich orientierte Kreise dagegen machen geltend, der öffentliche Verkehr werde zuungunsten des motorisierten Individualverkehrs gefördert und das Thema wirtschaftliche Entwicklung vernachlässigt.
Ein letztes Drittel der Eingaben - sie stammen vor allem von Privaten - äussert sich nicht zum Agglomerationsprogramm als Ganzes, sondern nur zu gewissen Punkten und einzelnen Massnahmen, so etwa zum Bypass oder einzelnen S-Bahn Haltestellen.
Die Stellungnahmen sind in einem Mitwirkungsbericht zur öffentlichen Auflage detailliert ausgewertet worden und werden in die Bereinigung des Agglomerationsprogramms und der Richtplananpassung miteinbezogen. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat das Agglomerationsprogramm mit den entsprechenden Dokumenten im laufenden Jahr dem Grossen Rat unterbreitet. Der grossrätlichen Beratung schliesst sich das Genehmigungsverfahren bei den Bundesbehörden an. Die Anpassung der kantonalen Richtplanung und die positive Beurteilung des Agglomerationsprogramms bilden die Voraussetzung für die Finanzierungsentscheide des Bundes im Agglomerationsverkehr.
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Leiter Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und
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