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Staatskanzlei Luzern

Wasserentnahmen aus Gewässern bei Trockenheit

Luzern (ots)

Mit der zunehmenden Trockenheit steigt der Bedarf
für Wasserentnahmen aus Gewässern zur Bewässerung von
landwirtschaftlichen Kulturen. Dies kann für den Fischbestand in
kleinen Bächen bedrohlich werden. Darum sind Entnahmen
bewilligungspflichtig und nur an wenigen Gewässern möglich. Die
Dienststelle Umwelt und Energie bearbeitet entsprechende Gesuche
unbürokratisch per Telefon.
Wasserentnahmen sind bewilligungspflichtig
Nach der anhaltend trockenen Witterung führen die Fliessgewässer
des Luzerner Mittellandes täglich weniger Wasser. Die zunehmend
geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen gefährden
Fische und andere Wasserlebewesen. Das Problem spitzt sich vor allem
in den kleineren bis mittleren Bächen zu, insbesondere wenn für die
Bewässerung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen
zusätzlich Wasser entnommen wird, oder aber, wenn gar verschmutztes
Abwasser in die Gewässer gelangt. Schäden am Fischbestand sind dann
nicht mehr auszuschliessen.
Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Gewässern
grundsätzlich bewilligungspflichtig sind. Ausgenommen sind Entnahmen
zum Gemeingebrauch in Kleinstmengen, ohne technische Einrichtungen
wie Pumpen, Rohre oder Ähnliches. Illegale Entnahmen werden
polizeilich geahndet.
Telefonische Bewilligungen möglich
Bei Spezialkulturen wie Kartoffeln, Gemüse, Beeren oder Obst kann
die trockene Witterung zu grösseren Ertragsausfällen führen. In
Ausnahmefällen können einmalige Entnahmen aus grösseren
Fliessgewässern (Reuss, Suhre, Unterlauf Wigger, Aabach) und aus den
Mittellandseen zur ausschliesslichen Bewässerung solcher
Spezialkulturen durch die Dienststelle Umwelt und Energie ab
Dienstag, 25. Juli telefonisch bewilligt werden (Telefon 041 228 60
60).
Das knappe Wasser soll zur Bewässerung anfälliger Kulturen
eingesetzt werden, nicht aber für die Bewässerung von Wiesland,
Rasenflächen und Ackerkulturen. Dazu reichen die Wassermengen in der
Regel nicht aus.
Voraussetzung sind ausreichende Wassermengen
Voraussetzung für die Bewilligung einer einmaligen Entnahme
bleibt, dass das Entnahmegewässer ausreichend Wasser führt. Alle
Entnahmen dürfen vorübergehend maximal ein Fünftel des zufliessenden
Wassers beanspruchen. Speziell bei der Wigger und der Suhre können
Einzelentnahmen nur sehr zurückhaltend bewilligt werden, da in diesen
Gewässern erhöhte Restwassermengen zur Verdünnung des eingeleiteten,
gereinigten Abwassers im Unterlauf berücksichtigt werden müssen.
Das Wasser ist den Pflanzen möglichst direkt, beispielsweise per
Schwemmen mit Druckfass anstatt mit Regnern zuzuleiten. Weiter ist
das Bewässern auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden zu
beschränken. Bewässerungen von Landwirtschaftskulturen mit Wasser der
örtlichen Wasserversorgungen sind mit diesen vorgängig unbedingt
abzusprechen.
Die Grund- und Seewasserstände im Kanton Luzern sind infolge der
hohen Mai-Niederschläge nicht unterdurchschnittlich tief. Einstweilen
sind auch keine Engpässe bei den örtlichen Trinkwasserversorgungen zu
erwarten.

Kontakt:

Philipp Arnold
Dienststelle Umwelt und Energie
Tel. +41/41/228'60'60

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