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Staatskanzlei Luzern

Vorsorgliche Massnahmen gegen Geflügelpest im Herbst 2006

Luzern (ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, vorbeugende
Massnahmen zu treffen, um das einheimische Geflügel vor der
Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, zu schützen. Ab kommenden 15.
Oktober 2006 ist die Freilandhaltung im Umkreis von einem Kilometer
um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Damit soll
eine Ansteckung des Schweizer Hausgeflügels durch infizierte
Wasservögel verhindert werden. Zudem wird die Überwachung der
Wildvögel fortgesetzt.
Auf ein allgemeines Freilandhalteverbot wird in diesem Herbst
verzichtet. Ein solches gilt nur in definierten Risikogebieten, das
heisst entlang von grösseren Gewässern, die viele Zugvögel
beherbergen.
Im Kanton Luzern sind der Vierwaldstättersee, der Sempachersee,
der Hallwilersee, der Zugersee und die Reuss betroffen. In einer Zone
von einem Kilometer Breite entlang diesen Gewässern darf das
Hausgeflügel ab dem 15. Oktober 2006 während voraussichtlich sieben
Monaten nicht mehr ins Freie. Der Kantonstierarzt kann im Einzelfall
begründete Ausnahmen für Schwimm- und Laufvögel bewilligen.
Damit der Kanton in einem möglichen Seuchenfall rasch handeln
kann, muss das Register der Geflügelhaltungen aktualisiert sein.
Geflügelhalter, die Ihr Geflügel bisher weder anlässlich der
landwirtschaftlichen Datenerhebung noch direkt bei der Gemeinde oder
beim Veterinäramt registriert haben, melden sich beim Kantonalen
Veterinäramt (www.veterinaeramt.lu.ch, 041 228 61 35). Zu melden ist
auch die Aufgabe der Geflügelhaltung. Die Meldungen sind sowohl
online wie auch telefonisch möglich.

Kontakt:

Dr. med. vet. Otto Ineichen
Kantonstierarzt-Stelllvertreter
Tel. +41/41/228'61'35

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