Vorsorgliche Massnahmen gegen Geflügelpest im Herbst 2006
Luzern (ots)
Der Bundesrat hat beschlossen, vorbeugende Massnahmen zu treffen, um das einheimische Geflügel vor der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, zu schützen. Ab kommenden 15. Oktober 2006 ist die Freilandhaltung im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Damit soll eine Ansteckung des Schweizer Hausgeflügels durch infizierte Wasservögel verhindert werden. Zudem wird die Überwachung der Wildvögel fortgesetzt.
Auf ein allgemeines Freilandhalteverbot wird in diesem Herbst verzichtet. Ein solches gilt nur in definierten Risikogebieten, das heisst entlang von grösseren Gewässern, die viele Zugvögel beherbergen.
Im Kanton Luzern sind der Vierwaldstättersee, der Sempachersee, der Hallwilersee, der Zugersee und die Reuss betroffen. In einer Zone von einem Kilometer Breite entlang diesen Gewässern darf das Hausgeflügel ab dem 15. Oktober 2006 während voraussichtlich sieben Monaten nicht mehr ins Freie. Der Kantonstierarzt kann im Einzelfall begründete Ausnahmen für Schwimm- und Laufvögel bewilligen.
Damit der Kanton in einem möglichen Seuchenfall rasch handeln kann, muss das Register der Geflügelhaltungen aktualisiert sein. Geflügelhalter, die Ihr Geflügel bisher weder anlässlich der landwirtschaftlichen Datenerhebung noch direkt bei der Gemeinde oder beim Veterinäramt registriert haben, melden sich beim Kantonalen Veterinäramt (www.veterinaeramt.lu.ch, 041 228 61 35). Zu melden ist auch die Aufgabe der Geflügelhaltung. Die Meldungen sind sowohl online wie auch telefonisch möglich.
Kontakt:
Dr. med. vet. Otto Ineichen
Kantonstierarzt-Stelllvertreter
Tel. +41/41/228'61'35