Gegen Zeckenenzephalitis bereits im Winter impfen!
Luzern (ots)
Empfehlungen des Kantonsärztlichen Dienstes Luzern
In der Schweiz wurde im Jahr 2006 erneut ein Zuwachs der gemeldeten Fälle von Zeckenenzephalitis (oder Frühsommer- Meningoenzephalitis FSME) festgestellt. Im 2005 wurden gesamtschweizerisch 204 Fälle und im 2006 259 Fälle gemeldet. Bereits im letzten März wurden neue Impfempfehlungen mit dem Ziel bekannt gegeben, möglichst viele exponierte Personen in den Endemiegebieten vor einer Erkrankung zu schützen.
Aus dem Kanton Luzern wurden 2005 19 Fälle und im 2006 20 Fälle registriert. Im Vergleich zur Zeitperiode 2000 - 2004 handelt es sich um eine fast vierfache Zunahme. Aufgrund der milden Winter-Temperaturen war für den Kanton Luzern sogar ein Fall von Zeckenenzephalitis aus diesem Jahr zu melden.
Die Endemieherde der Zecken, die die Zeckenenzephalitis übertragen können, konzentrieren sich nach wie vor im Gebiet Santenberg (Nebikon, Egolzwil, Knutwil, Dagmersellen, Langnau b. Reiden, Reiden, Kottwil, Sursee). Auch in den umgrenzenden Dörfern (u.a. Wauwil, Buchs, Uffikon, Mauensee) muss das Risiko eines infizierten Zeckenbisses als erhöht eingestuft werden. Einzelne Fälle von Zeckenenzephalitis sind gegen Nordwesten des Kantons bis Pfaffnau und St. Urban, gegen Osten in Beromünster, Neudorf, Rain und Neuenkirch beobachtet worden.
Alle Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren, die in einem Zecken-Endemiegebiet wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten, sollen sich gegen die Zeckenenzephalitis impfen lassen. In diesen Fällen werden die Kosten der Impfung von der Grundversicherung übernommen. Auf eine Impfung kann bei Personen verzichtet werden, die den Lebensraum von Zecken (Laub- und Mischwälder, insbesondere verstrauchte und vergraste Waldränder, Waldlichtungen und Waldwege sowie Hecken, hohes Gras und Buschland) meiden.
Ein vollständiger Impfschutz wird erst nach 3 Dosen des Impfstoffs erreicht. Um den Impfschutz rechtzeitig aufzubauen, empfiehlt der Kantonsärztliche Dienst bereits jetzt im Winter mit der ersten Impfung anzufangen. Bereits begonnene Grundimpfungen gegen die Zeckenenzephalitis sollten gemäss dem Zeitplan des Hausarztes vervollständigt werden. Bei erfolgter Verabreichung der drei Impfdosen ist eine Auffrischimpfung erst nach 10 Jahren wieder notwendig.
Kontakt:
Frau Dr. A. Marty-Nussbaumer, MPH
Kantonsärztin
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