Feuern im Wald und am Waldrand ist im Kanton Luzern ab sofort verboten
Luzern (ots)
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht. Einzelne Brände mussten von den örtlichen Feuerwehren bereits gelöscht werden. Die Wetteraussichten veranlassen die Dienststelle Landwirtschaft und Wald in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen, das Feuern im Wald und am Waldrand zu verbieten.
Es ist ab sofort im ganzen Kantonsgebiet verboten, im Wald und in waldnahen Gebieten Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen oder Feuerwerke zu entzünden. Dieses Verbot gilt auch für befestigte Feuerstellen. Das Feuerwehrinspektorat und die Feuerpolizei der Gebäudeversicherung unterstützen diese präventive Massnahme. Über die Aufhebung des Verbots wird nach einer längeren Regenperiode entschieden.
Felder, Fluren und Böschungen sind stellenweise ebenfalls sehr trocken. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und die Gebäudeversicherung warnen, dass sich Feuer schnell ausbreiten können. Auf das Feuern sollte deshalb generell verzichtet werden.
Kontakt:
Thomas Abt, Abteilungsleiter Wald
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel.: +41/41/925'10'71
E-Mail: thomas.abt@lu.ch