Hochwasserschutz Kleine Emme und Reuss: Kantone Aargau, Luzern, Zug und Zürich koordinieren Planung
Luzern (ots)
Die Kantone Aargau, Luzern, Zug und Zürich erarbeiten bis Herbst 2008 ein Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz für das Luzerner Seebecken, die Kleine Emme und die Reuss bis Windisch. Teil des Konzepts ist auch der Seeabfluss in Luzern, der mit der Wassermenge der Kleinen Emme zu koordinieren ist. Dieses Vorgehen vereinbarten die vier Kantone zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt. Die Vereinbarung trägt den Einsprachen Rechnung, welche die Unterliegerkantone gegen den Bau des neuen Reusswehrs in Luzern eingereicht haben. Der Rückzug der Einsprachen macht jetzt den Weg frei für die planmässige Realisierung der neuen Wehranlage.
Das Konzept wird Ziele, Massnahmen, Wirkungen, Prioritäten, Kosten und Zeitrahmen für die Realisierung beinhalten. Daraus entstehende Projekte werden den jeweiligen Kantonsparlamenten zur Genehmigung unterbreitet.
Die vier Kantone vereinbarten als Projektierungsgrundlagen Abflusswerte für Hochwasser in der Kleinen Emme und der Reuss. Der Kanton Luzern verpflichtet sich dabei, soweit dies möglich ist, so zu regulieren, dass unter Berücksichtigung der Kleinen Emme der Abfluss in der Reuss beim Pegel Mühlau nicht mehr als 850 m3/s beträgt. Er trifft dafür die nötigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen. Zu prüfen sind die Ausbildung einer Drosselstrecke im Reussabschnitt unterhalb der Einmündung der Kleinen Emme, eine gezielte Abflussdrosselung in der Reuss durch das sanierte Wehr sowie weitere Massnahmen oberhalb der Mündung der Kleinen Emme. Bei Hochwasser der Kleinen Emme wird der Wasserabfluss aus dem Vierwaldstättersee solange zurückgehalten, als dadurch die Stadt Luzern und die benachbarten Gebiete nicht überflutet werden.
Im Gesamtkonzept werden auch dem Rückhalt von Schwemmholz, der für den Hochwasserschutz nötigen Geschiebedosierung sowie dem Überlastfall Rechnung getragen. Die Zweckmässigkeit der Massnahmen ist die Grundlage für die Aufteilung der Investitionskosten unter den Vertragsparteien. Der Kanton Luzern wird nach spätestens fünf Jahren eine Regulierungszentrale einrichten und den Unterliegerkantonen online Zugang zu den Regulier- und Abflussdaten des Reusswehrs gewähren.
Das Luzerner Kantonsparlament wird voraussichtlich im September 2007, gestützt auf diese Vereinbarung, über den Ausbau der Reusswehranlage und den entsprechenden Sonderkredit von 22,825 Millionen Franken befinden.
Kontakt:
Kanton Luzern:
Fredy Rey
Kantonsingenieur
Tel.: +41/41/318'10'81
Kanton Aargau:
Markus Zumsteg
Leiter Sektion Wasserbau
Abteilung Landschaft und Gewässer
Tel.: +41/62/835'34'71
(erreichbar am 28. Juni von 13 bis 15 Uhr)