Beschwerde gegen die Behandlung der Fixerraum-Initiative abgewiesen
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat die Beschwerde gegen die Behandlung der Gemeindeinitiative "Kein Fixerraum in Wohnquartieren" durch die Behörden der Stadt Luzern abgewiesen.
Die Initiative war im Mai 2006 mit über 2000 Unterschriften zustande gekommen. Im Dezember erklärte der Grosse Stadtrat auf Antrag der Stadtregierung die Volksinitiative für ungültig, da sie übergeordnetem Recht widerspreche. Gegen diesen Beschluss wurde Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Der Regierungsrat hob in der Folge die Ungültigerklärung des Grossen Stadtrates auf und wies die Sache zur erneuten Prüfung an die städtische Exekutive zurück. Der Stadtrat beschloss, die Gültigkeit der Initiative durch ein Gutachten abklären zu lassen.
Inzwischen fand im März 2007 eine Volksabstimmung statt, in welcher die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt den Kredit für den Versuchsbetrieb eines Fixerraums ab Sommer 2007 guthiessen. Im Juni 2007 wurde in einer Beschwerde an den Regierungsrat verlangt, dass der Stadtrat dazu anzuhalten sei, den Fixerraum nicht zu eröffnen, bevor nicht über die Initiative abgestimmt sei. Im Übrigen sei die einjährige Frist für die Behandlung der Initiative abgelaufen und ein Begehren um Fristerstreckung sei nicht eingereicht worden.
Der Regierungsrat lehnt die Beschwerde ab. Er hält in seinem Entscheid fest, dass der Initiative keine aufschiebende Wirkung zukomme. Der Stadtrat könne sich dagegen auf den Volksentscheid stützen, mit dem der Betriebsbeitrag gesprochen wurde. Er könne deshalb den Fixerraum wie geplant eröffnen. Der Regierungsrat kann bei der Behandlung der Initiative durch den Stadtrat auch keine Verfahrensverzögerung erkennen. Immerhin hält der Regierungsrat fest, dass Ende August/Anfang September die Jahresfrist für die Behandlung der Initiative abläuft. Deshalb fordert die Regierung den Stadtrat auf, dem Stadtparlament so schnell als möglich einen Antrag bezüglich der Gültigkeit der Gemeindeinitiative vorzulegen oder aber dem Grossen Stadtrat ein Gesuch um angemessene Erstreckung der Behandlungsfrist einzureichen.
Kontakt Kathrin Graber Juristische Mitarbeiterin beim Amt für Gemeinden Tel. +41/41/228'51'41 (vormittags)