Botschaft zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege verabschiedet
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Botschaft zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege und damit zusammenhängender Änderungen weiterer Erlasse (Umsetzung der Rechtsweggarantie) verabschiedet.
Am 12. März 2000 hatten Volk und Stände eine eidgenössische Justizreform angenommen. Diese beinhaltet unter anderem das Recht auf einen gerichtlichen Entscheid in beinahe allen Rechtsstreitigkeiten (Rechtsweggarantie). Im Bereich des öffentlichen Rechts haben die Kantone eine Verwaltungsgerichtsbarkeit mit genereller Zuständigkeit sowie Sachverhalts- und Rechtskontrolle einzuführen. Damit wird die Pflicht zur Einrichtung einer richterlichen Vorinstanz auch für jene Fälle statuiert, in denen es um die Anwendung von kantonalem Recht geht. Ausnahmen sind nur zulässig für Entscheide mit vorwiegend politischem Charakter, wobei die Ausnahmen begründet sein und Einzelfälle bleiben müssen.
Die Kantone haben bis zum 1. Januar 2009 Zeit für die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Rechts. Diese Anpassung erfordert eine Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege sowie Änderungen von 20 weiteren Gesetzen aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich, bei denen der heutige Rechtsmittelweg den Anforderungen der Rechtsweggarantie nicht genügt. Gleichzeitig sind im Verwaltungsrechtspflegegesetz weitere Änderungen vorzunehmen infolge geänderter Spezialgesetze oder aufgrund praktischer Erfahrungen in den letzten Jahren.
Kontakt:
Maja Zimmermann
Juristische Mitarbeiterin, Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'97
E-Mail: maja.zimmermann@lu.ch