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Staatskanzlei Luzern

Projekt LuData beim Kanton Luzern: Einstieg in ein neues Informatik-Zeitalter

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat
beschlossen, den Bereich der Informatik den neuen Erfordernissen
anzupassen. Auslöser sind neue Harmonisierungsvorschriften des
Bundes, aber auch die Notwendigkeit einer einheitlichen Lösung im
Steuerwesen.
Das Projekt LuData des Kantons besteht im Wesentlichen aus den
Projekten: Zentrale Steuerlösung (LuTax) und der Umsetzung der
Registerharmonisierung im Kanton Luzern (LuReg). Längerfristig sollen
auch eine zentrale Gemeindelösung und der Aufbau eines
Objektregisters mit Informationen zu Grundstücken, Grundstück- und
Gebäudeschatzungen verfolgt werden. Ziel ist es, die gemeinsamen
Vorhaben von Kanton und Gemeinden im Datenhaltungs- und
Informatik-Bereich besser zu vernetzen. Angestrebt werden die
verbesserte Koordination und eine Vereinfachung der
Entscheidungswege. Auch sollen die finanziellen und personellen
Ressourcen und die Kundenfreundlichkeit verbessert werden.
Von den Projekten LuTax und LuReg sind sowohl der Kanton Luzern
als auch die Gemeinden stark betroffen. Deshalb sind die beteiligten
Partner in die Erarbeitung neuer Lösungen direkt einbezogen.
Entsprechend wird die Projektorganisation der einzelnen Projekte aus
Fachpersonen von Verwaltung und Gemeinden und Mitgliedern des
Verbands Luzerner Gemeinden VLG zusammengesetzt sein. Die
Federführung für beide Projekte liegt beim Kanton Luzern.
Registerharmonisierung
Der Bund will die Volkszählung modernisieren und neuen
Bedürfnissen anpassen. 2010 wird sie elektronisch und nicht mehr
mittels Formularen durchgeführt. Voraussetzung dafür ist die
Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und den
Gemeinden sowie der grossen Personenregister des Bundes. Die Nutzung
der harmonisierten Register soll sowohl die statistischen Erhebungen
bei der Bevölkerung als auch die administrativen Abläufe der
Verwaltung vereinfachen. Zentrale Aspekte der Registerharmonisierung
sind ein einheitlicher Mindestinhalt der Einwohnerregister, die
Speicherung der Personeninformationen nach einheitlichen Regeln sowie
die Führung wichtiger Identifikatoren wie die neue
AHV-Versichertennummer. Damit wird auch der Datenaustausch zwischen
den Gemeinden bei Umzügen gewährleistet. Die notwendigen
Ausführungsbestimmungen für den Vollzug der Registerharmonisierung
müssen in den Kantonen bis spätestens 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt
sein.
Zentrale Steuerlösung
Im Bereich Steuerwesen wurde im Rahmen der Reform 06 eine
Machbarkeitsstudie mit dem Ziel der Vereinheitlichung und
Standardisierung erstellt. Danach soll für die Dienststelle Steuern
des Kantons und für die Luzerner Gemeindesteuerämter die heutigen
heterogenen IT-Lösungen durch eine einheitliche und zentrale
Steuerlösung abgelöst werden. Daneben sollen in der Verbundaufgabe
Steuern die Arbeitsteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton
kritisch hinterfragt und optimiert werden. Die Steuern aller
natürlichen und juristischen Personen des Kantons Luzern werden
dereinst über dieses System veranlagt und bezogen. Die dezentrale
Organisation bleibt dabei weitgehend erhalten. Als Resultat der
Reorganisation wird unter anderem erwartet: Vereinfachte
Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton, Steigerung der
Datenqualität und Auskunftsmöglichkeit, Transparenz über Datenflüsse
und Datenhaltung, Kosteneinsparungen auf Gemeinde- und Kantonsseite.
Die entsprechende Botschaft wird Ende Mai 2008 in Vernehmlassung
geschickt.
Kantonale Plattform
Der Regierungsrat hat im April 2008 entschieden, eine kantonale
Datenplattform zu schaffen. Sie umfasst ein zentrales Gebäude- und
Wohnungsregister (GWR) und eine zentrale Einwohnerplattform (EWR).
Die zentrale Einwohnerplattform ist ein Replikat (eine Kopie) der
kommunalen Einwohnerregister. Das heisst, bei den Gemeinden liegen
nach wie vor die einzige Datenquelle und die Kompetenz der
Registerführung. Bis 1. Januar 2010 soll die Einwohnerplattform
betriebsbereit sein, um von ihr aus die Daten für die Volkszählung
2010 ans Bundesamt für Statistik BFS zu liefern. Das kantonale GWR
wird nach eidgenössisch anerkannten Kriterien aufgebaut und an eine
bestehende Lösung adaptiert werden. Das GWR soll spätestens Ende 2009
produktiv zur Verfügung stehen.
Die neue kantonale Datenplattform ermöglicht die Realisierung
einer effizienten und wirtschaftlichen Datenlogistik. Durch sie wird
die Datenpflege in der Verwaltung stark vereinfacht, die
Datenqualität verbessert und die zentrale Datenübermittlung zum Bund
ermöglicht.
Bürgerinnen und Bürger profitieren
Bürgerinnen und Bürger profitieren von technischen Neuerungen im
IT-Bereich des Kantons Luzern in mehrerer Hinsicht. Bei der
Volkszählung im Jahre 2010, indem sie keinen Fragebogen mehr werden
ausfüllen müssen. Die Daten werden elektronisch abgeholt werden. Sind
die Vorhaben in den Projekten LuReg und LuTax einmal umgesetzt, dann
ist die Basis gelegt für Steuerrechnungen, die via Internet
ausgefüllt werden können. An Wahlen und Abstimmungen werden die
Stimmberechtigen ihren Entscheid via Internet übermitteln. Auch bei
einem Umzug gibt es Entlastung. Bürgerinnen melden sich bei ihrer
Gemeinde ab und werden automatisch in der neuen registriert. Die
Daten werden von Gemeinde zu Gemeinde geschickt.
Weitere Informationen siehe www.ludata.lu.ch

Kontakt:

Heinz Bösch, Gesamtprojektleiter LuData, Finanzdepartement
Tel.: +41/41/228'57'99
E-Mail: heinz.boesch@lu.ch

Gianantonio Paravicini, Projektleiter LuReg, LUSTAT Luzern
Tel.: +41/41/228'56'33
E-Mail: gianantonio.paravicini@lustat.ch

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