Projekt LuData beim Kanton Luzern: Einstieg in ein neues Informatik-Zeitalter
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, den Bereich der Informatik den neuen Erfordernissen anzupassen. Auslöser sind neue Harmonisierungsvorschriften des Bundes, aber auch die Notwendigkeit einer einheitlichen Lösung im Steuerwesen.
Das Projekt LuData des Kantons besteht im Wesentlichen aus den Projekten: Zentrale Steuerlösung (LuTax) und der Umsetzung der Registerharmonisierung im Kanton Luzern (LuReg). Längerfristig sollen auch eine zentrale Gemeindelösung und der Aufbau eines Objektregisters mit Informationen zu Grundstücken, Grundstück- und Gebäudeschatzungen verfolgt werden. Ziel ist es, die gemeinsamen Vorhaben von Kanton und Gemeinden im Datenhaltungs- und Informatik-Bereich besser zu vernetzen. Angestrebt werden die verbesserte Koordination und eine Vereinfachung der Entscheidungswege. Auch sollen die finanziellen und personellen Ressourcen und die Kundenfreundlichkeit verbessert werden.
Von den Projekten LuTax und LuReg sind sowohl der Kanton Luzern als auch die Gemeinden stark betroffen. Deshalb sind die beteiligten Partner in die Erarbeitung neuer Lösungen direkt einbezogen. Entsprechend wird die Projektorganisation der einzelnen Projekte aus Fachpersonen von Verwaltung und Gemeinden und Mitgliedern des Verbands Luzerner Gemeinden VLG zusammengesetzt sein. Die Federführung für beide Projekte liegt beim Kanton Luzern.
Registerharmonisierung
Der Bund will die Volkszählung modernisieren und neuen Bedürfnissen anpassen. 2010 wird sie elektronisch und nicht mehr mittels Formularen durchgeführt. Voraussetzung dafür ist die Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und den Gemeinden sowie der grossen Personenregister des Bundes. Die Nutzung der harmonisierten Register soll sowohl die statistischen Erhebungen bei der Bevölkerung als auch die administrativen Abläufe der Verwaltung vereinfachen. Zentrale Aspekte der Registerharmonisierung sind ein einheitlicher Mindestinhalt der Einwohnerregister, die Speicherung der Personeninformationen nach einheitlichen Regeln sowie die Führung wichtiger Identifikatoren wie die neue AHV-Versichertennummer. Damit wird auch der Datenaustausch zwischen den Gemeinden bei Umzügen gewährleistet. Die notwendigen Ausführungsbestimmungen für den Vollzug der Registerharmonisierung müssen in den Kantonen bis spätestens 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt sein.
Zentrale Steuerlösung
Im Bereich Steuerwesen wurde im Rahmen der Reform 06 eine Machbarkeitsstudie mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Standardisierung erstellt. Danach soll für die Dienststelle Steuern des Kantons und für die Luzerner Gemeindesteuerämter die heutigen heterogenen IT-Lösungen durch eine einheitliche und zentrale Steuerlösung abgelöst werden. Daneben sollen in der Verbundaufgabe Steuern die Arbeitsteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton kritisch hinterfragt und optimiert werden. Die Steuern aller natürlichen und juristischen Personen des Kantons Luzern werden dereinst über dieses System veranlagt und bezogen. Die dezentrale Organisation bleibt dabei weitgehend erhalten. Als Resultat der Reorganisation wird unter anderem erwartet: Vereinfachte Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton, Steigerung der Datenqualität und Auskunftsmöglichkeit, Transparenz über Datenflüsse und Datenhaltung, Kosteneinsparungen auf Gemeinde- und Kantonsseite. Die entsprechende Botschaft wird Ende Mai 2008 in Vernehmlassung geschickt.
Kantonale Plattform
Der Regierungsrat hat im April 2008 entschieden, eine kantonale Datenplattform zu schaffen. Sie umfasst ein zentrales Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und eine zentrale Einwohnerplattform (EWR).
Die zentrale Einwohnerplattform ist ein Replikat (eine Kopie) der kommunalen Einwohnerregister. Das heisst, bei den Gemeinden liegen nach wie vor die einzige Datenquelle und die Kompetenz der Registerführung. Bis 1. Januar 2010 soll die Einwohnerplattform betriebsbereit sein, um von ihr aus die Daten für die Volkszählung 2010 ans Bundesamt für Statistik BFS zu liefern. Das kantonale GWR wird nach eidgenössisch anerkannten Kriterien aufgebaut und an eine bestehende Lösung adaptiert werden. Das GWR soll spätestens Ende 2009 produktiv zur Verfügung stehen.
Die neue kantonale Datenplattform ermöglicht die Realisierung einer effizienten und wirtschaftlichen Datenlogistik. Durch sie wird die Datenpflege in der Verwaltung stark vereinfacht, die Datenqualität verbessert und die zentrale Datenübermittlung zum Bund ermöglicht.
Bürgerinnen und Bürger profitieren
Bürgerinnen und Bürger profitieren von technischen Neuerungen im IT-Bereich des Kantons Luzern in mehrerer Hinsicht. Bei der Volkszählung im Jahre 2010, indem sie keinen Fragebogen mehr werden ausfüllen müssen. Die Daten werden elektronisch abgeholt werden. Sind die Vorhaben in den Projekten LuReg und LuTax einmal umgesetzt, dann ist die Basis gelegt für Steuerrechnungen, die via Internet ausgefüllt werden können. An Wahlen und Abstimmungen werden die Stimmberechtigen ihren Entscheid via Internet übermitteln. Auch bei einem Umzug gibt es Entlastung. Bürgerinnen melden sich bei ihrer Gemeinde ab und werden automatisch in der neuen registriert. Die Daten werden von Gemeinde zu Gemeinde geschickt.
Weitere Informationen siehe www.ludata.lu.ch
Kontakt:
Heinz Bösch, Gesamtprojektleiter LuData, Finanzdepartement
Tel.: +41/41/228'57'99
E-Mail: heinz.boesch@lu.ch
Gianantonio Paravicini, Projektleiter LuReg, LUSTAT Luzern
Tel.: +41/41/228'56'33
E-Mail: gianantonio.paravicini@lustat.ch