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Staatskanzlei Luzern

Verstärkte Integrationsförderung für neu in den Kanton Luzern einreisende Ausländerinnen und Ausländer

Luzern (ots)

Mit allen neu in den Kanton Luzern einreisenden
Ausländerinnen und Ausländern werden ab Juni 2008 im Amt für
Migration Begrüssungsgespräche geführt. Diese dienen als Grundlage
für die Vermittlung von praktischen Informationen, die Abgabe von
schriftlichen Integrationsempfehlungen und schliesslich für den
Abschluss von Integrationsvereinbarungen.
In den Integrationsbestimmungen im neuen Ausländergesetz (AuG)
kommt zum Ausdruck, dass der Integrationsprozess unmittelbar nach der
Einreise in Gang zu setzen ist und dass seitens der Behörden in Bezug
auf die Vermittlung von Informationen eine Bringschuld besteht.
Gleichzeitig steht den Behörden mit dem Instrument der
Integrationsvereinbarung ein Mittel zur Verfügung, von den neu
einreisenden Ausländerinnen und Ausländern den Besuch von Sprach- und
Integrationskursen zu fordern.
Der Kanton Luzern hat diese neuen Bestimmungen zum Anlass
genommen, bereichsübergreifend ein Konzept zur Integrationsförderung
für neu in den Kanton einreisende Ausländerinnen und Ausländer zu
entwickeln.
Konkret soll die Einführung der Integrationsvereinbarung in drei
Phasen umgesetzt werden:
Phase 1: Einführung Begrüssungsgespräche
Ab Juni 2008 wird mit allen neu einreisenden Ausländerinnen und
Ausländern, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, unabhängig
von ihrem Herkunftsland und ihrem Einreisegrund beim Amt für
Migration ein Begrüssungsgespräch geführt. Also auch mit Personen,
welche im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens einreisen oder mit
Hochqualifizierten. Im Jahr 2006 haben insgesamt rund 1'500 Personen,
im Jahr 2007 rund 2'400 Personen eine Aufenthaltsbewilligung
beantragt. Die Zahlen schwanken jährlich, es ist aber davon
auszugehen, dass sie eher unter 2000 bleiben werden, da im
vergangenen Jahr mit der Aufhebung der Kontingentierung viele
Kurzaufenthalte in Jahresaufenthalte umgewandelt wurden.
Inhalt des Begrüssungsgesprächs: Der Inhalt des
Begrüssungsgesprächs richtet sich nach den Bedürfnissen und der
Situation der neu einreisenden Personen. Es werden erste
Informationen abgegeben über Rechte und Pflichten, über das Angebot
von Sprach- und Integrationskursen, über das Gesundheitswesen usw.
Das Begrüssungsgespräch soll aber auch den Weg weisen zu den
kommunalen Angeboten und zu den spezialisierten Beratungsstellen.
Wenn sich zeigt, dass die neu einreisende Person über keinerlei
deutsche Sprachkenntnisse verfügt, wird eine schriftliche Empfehlung
zum Besuch eines Sprachkurses abgegeben (wenn sie zur Zielgruppe der
Personen aus Drittstaaten gehört, wird ab Januar 2009 eine
Integrationsvereinbarung abgeschlossen, vgl. Phase 3). Reisen Kinder
mit einem Elternteil ein, wird schriftlich auf die Pflicht zur
Elternmitwirkung hingewiesen. Selbtsverständlich werden diese
Empfehlungen und Hinweise bei fehlenden Sprachkenntnissen übersetzt.
Phase 2: Kantonales Programmkonzept Sprache und Information
Es genügt nicht, von den neu einreisenden Personen den Besuch von
Sprach- und Integrationskursen zu fordern, es muss auch dafür gesorgt
werden, dass ein Angebot vorhanden ist, das den gesteigerten Bedarf
abdecken kann. Die Fachstelle Gesellschaftsfragen bei der
Dienststelle Soziales und Gesellschaft ist deshalb daran, zusammen
mit der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung das bestehende Angebot
unter die Lupe zu nehmen und Vorschläge auszuarbeiten, in welchen
Segmenten zusätzliche Angebote notwendig sind und wie die Qualität
der angebotenen Kurse gesichert werden kann. Dieses Konzept wird in
Anlehnung an das Schwerpunkteprogramm 2008 -2011 des Bundesamtes für
Migration ausgearbeitet, weshalb in der Finanzierung auch mit der
Unterstützung des Bundes gerechnet werden kann.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass eine Sprache nicht in einem
Kurs mit 60 Lektionen gelernt werden kann, sondern dass zum Erreichen
eines einfachen Niveaus für den Alltagsgebrauch, je nach Lerntempo,
200 bis 300 Lektionen notwendig sind. Je nach beruflicher Situation
wird es nicht allen Personen möglich sein, diese Anzahl Lektionen
innerhalb eines Jahres zu absolvieren. Es muss eine Ausdehnung auf
zwei Jahre ermöglicht werden. Zudem bedeutet diese hohe Anzahl
Lektionen für kleinere Einkommen eine grosse Belastung.
Bei der Förderung des Spracherwerbs ist auch die Arbeitgeberschaft
angesprochen. Fördermöglichkeiten liegen darin, dass der Besuch von
Sprachkursen teilweise während der Arbeitszeit erfolgen kann, oder
dass in grösseren Unternehmen branchenspezifische Sprachkurse
angeboten werden. In diesen Fragen wird vermehrt den Kontakt mit den
Unternehmen gesucht.
Das kantonale Programm Sprache und Information wird ab Januar 2009
zur Umsetzung bereit sein.
Phase 3: Umsetzung kantonales Programm Sprache und Information und
Einführung Integrationsvereinbarung
Gestützt auf die ersten Erfahrungen mit den Begrüssungsgesprächen
und gestüzt auf das optimierte Kursangebot wird ab Januar 2009 das
Instrument der Integrationsvereinbarung eingesetzt.
Zielgruppen für den Abschluss einer Integrationsvereinbarung
(gemäss AuG): 
   - Personen aus Drittstaaten (alle ausserhalb EU/EFTA); 
   - Personen, welche im Familiennachzug von Ausländerinnen und 
     Ausländern aus Drittstaaten einreisen; 
   - Ausländerinnen und Ausländer, die eine Tätigkeit mit 
     öffentlichem Charakter ausüben, wie Lehrkräfte für heimatliche 
     Sprache und Kultur oder religiöse Betreuungspersonen.
Den Einwanderungszahlen 2007 kann entnommen werden, dass 296
Personen aus Drittstaaten im Familiennachzug eingereist sind und 40
Personen im Rahmen des Kontingents (spezialisierte Fachkräfte). Damit
wären im Jahr 2007 theoretisch 336 Personen für den Abschluss einer
Integrationsvereinbarung in Frage gekommen. Im Jahr 2006 wären es 249
Personen gewesen.
Mit Ausländerinnen und Ausländern aus EU/EFTA-Staaten, welche über
keinerlei deutsche Sprachkenntnisse verfügen, kann keine
Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden. In diesen Fällen wird
eine schriftliche Empfehlung zum Besuch eines Sprach- und
Integrationskurses abgegeben. Das gleiche Vorgehen gilt für
Ausländerinnen und Ausländer, die aufgrund einer Eheschliessung mit
einem schweizerischen Partner oder einer schweizerischen Partnerin
einreisen.
Inhalt der Integrationsvereinbarung: Gemäss Artikel 54 AuG sowie
Artikel 5 der Integrationsverordnung (VIntA) kann die Erteilung oder
Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen mit der Bedingung verbunden
werden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Damit
ist der Inhalt der Integrationsvereinbarung festgelegt.
Konkret wird demnach im Rahmen des Begrüssungsgesprächs die
Notwendigkeit des Besuches von Sprach- und Integrationskursen (z.B.
Einschätzung Sprachkompetenzen, familiäre Situation, Kinder im
schulpflichtigen Alter, Arbeitsplatz) wie auch von weiteren
Massnahmen evaluiert. Zeigt sich ein Bedarf an Fördermassnahmen, wird
eine Integrationsvereinbarung ausgearbeitet, welche neben der
Verpflichtung zum Besuch eines Sprach- und Integrationskurses auch
Hinweise auf die Pflicht zur Elternmitwirkung in der Schule enthält
oder Empfehlungen in Bezug auf eine Berufsberatung oder ähnliches.
Anreiz für den Abschluss einer Integrationsvereinbarung: Der
Anreiz für den Abschluss einer Integrationsvereinbarung besteht
darin, dass Personen aus Drittstaaten die Niederlassungsbewilligung
bereits nach fünf Jahren erhalten können und nicht erst nach zehn.
Vorgehen bei Nichterfüllung: Die Nichterfüllung der
Integrationsvereinbarung kann sich unter Berücksichtigung der
Verhältnismässigkeit auf Ermessensentscheide bei der Erneuerung der
Bewilligung auswirken. Die Rechtsfolgen können auch abgestuft werden,
indem beispielsweise nach erstmaliger Nichterfüllung eine Ermahnung
ausgesprochen oder die Integrationsvereinbarung vorerst für ein
weiteres Jahr unterzeichnet wird und erst nach erneuter
Nichterfüllung auf eine mangelnde Integrationsbereitschaft
geschlossen wird. Diese kann im Rahmen des Ermessensentscheides dazu
führen, dass die Niederlassungsbewilligung nach frühestens 10 Jahren
erteilt wird.
Begleitmassnahmen
Zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Integration
zwischen dem Amt für Migration, der Fachstelle Gesellschaftsfragen
und der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung einerseits und den
Gemeinden andererseits, sind alle Gemeinden eingeladen worden,
gegenüber dem Kanton Ansprechstellen "Integration" zu bezeichnen.
Eine departementsübergreifende Echogruppe, in der auch Gemeinden,
Migrantinnen- und Migrantenorganisationen sowie die Arbeitgeberschaft
vertreten sind, begleitet und unterstützt die Integrationsförderung
für neu einreisende Ausländerinnen und Ausländer.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Tel.: +41/41/228'59'11 (14.30 - 16.00 Uhr)

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