Verstärkte Integrationsförderung für neu in den Kanton Luzern einreisende Ausländerinnen und Ausländer
Luzern (ots)
Mit allen neu in den Kanton Luzern einreisenden Ausländerinnen und Ausländern werden ab Juni 2008 im Amt für Migration Begrüssungsgespräche geführt. Diese dienen als Grundlage für die Vermittlung von praktischen Informationen, die Abgabe von schriftlichen Integrationsempfehlungen und schliesslich für den Abschluss von Integrationsvereinbarungen.
In den Integrationsbestimmungen im neuen Ausländergesetz (AuG) kommt zum Ausdruck, dass der Integrationsprozess unmittelbar nach der Einreise in Gang zu setzen ist und dass seitens der Behörden in Bezug auf die Vermittlung von Informationen eine Bringschuld besteht. Gleichzeitig steht den Behörden mit dem Instrument der Integrationsvereinbarung ein Mittel zur Verfügung, von den neu einreisenden Ausländerinnen und Ausländern den Besuch von Sprach- und Integrationskursen zu fordern.
Der Kanton Luzern hat diese neuen Bestimmungen zum Anlass genommen, bereichsübergreifend ein Konzept zur Integrationsförderung für neu in den Kanton einreisende Ausländerinnen und Ausländer zu entwickeln.
Konkret soll die Einführung der Integrationsvereinbarung in drei Phasen umgesetzt werden:
Phase 1: Einführung Begrüssungsgespräche
Ab Juni 2008 wird mit allen neu einreisenden Ausländerinnen und Ausländern, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrem Einreisegrund beim Amt für Migration ein Begrüssungsgespräch geführt. Also auch mit Personen, welche im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens einreisen oder mit Hochqualifizierten. Im Jahr 2006 haben insgesamt rund 1'500 Personen, im Jahr 2007 rund 2'400 Personen eine Aufenthaltsbewilligung beantragt. Die Zahlen schwanken jährlich, es ist aber davon auszugehen, dass sie eher unter 2000 bleiben werden, da im vergangenen Jahr mit der Aufhebung der Kontingentierung viele Kurzaufenthalte in Jahresaufenthalte umgewandelt wurden.
Inhalt des Begrüssungsgesprächs: Der Inhalt des Begrüssungsgesprächs richtet sich nach den Bedürfnissen und der Situation der neu einreisenden Personen. Es werden erste Informationen abgegeben über Rechte und Pflichten, über das Angebot von Sprach- und Integrationskursen, über das Gesundheitswesen usw. Das Begrüssungsgespräch soll aber auch den Weg weisen zu den kommunalen Angeboten und zu den spezialisierten Beratungsstellen.
Wenn sich zeigt, dass die neu einreisende Person über keinerlei deutsche Sprachkenntnisse verfügt, wird eine schriftliche Empfehlung zum Besuch eines Sprachkurses abgegeben (wenn sie zur Zielgruppe der Personen aus Drittstaaten gehört, wird ab Januar 2009 eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen, vgl. Phase 3). Reisen Kinder mit einem Elternteil ein, wird schriftlich auf die Pflicht zur Elternmitwirkung hingewiesen. Selbtsverständlich werden diese Empfehlungen und Hinweise bei fehlenden Sprachkenntnissen übersetzt.
Phase 2: Kantonales Programmkonzept Sprache und Information
Es genügt nicht, von den neu einreisenden Personen den Besuch von Sprach- und Integrationskursen zu fordern, es muss auch dafür gesorgt werden, dass ein Angebot vorhanden ist, das den gesteigerten Bedarf abdecken kann. Die Fachstelle Gesellschaftsfragen bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft ist deshalb daran, zusammen mit der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung das bestehende Angebot unter die Lupe zu nehmen und Vorschläge auszuarbeiten, in welchen Segmenten zusätzliche Angebote notwendig sind und wie die Qualität der angebotenen Kurse gesichert werden kann. Dieses Konzept wird in Anlehnung an das Schwerpunkteprogramm 2008 -2011 des Bundesamtes für Migration ausgearbeitet, weshalb in der Finanzierung auch mit der Unterstützung des Bundes gerechnet werden kann.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass eine Sprache nicht in einem Kurs mit 60 Lektionen gelernt werden kann, sondern dass zum Erreichen eines einfachen Niveaus für den Alltagsgebrauch, je nach Lerntempo, 200 bis 300 Lektionen notwendig sind. Je nach beruflicher Situation wird es nicht allen Personen möglich sein, diese Anzahl Lektionen innerhalb eines Jahres zu absolvieren. Es muss eine Ausdehnung auf zwei Jahre ermöglicht werden. Zudem bedeutet diese hohe Anzahl Lektionen für kleinere Einkommen eine grosse Belastung.
Bei der Förderung des Spracherwerbs ist auch die Arbeitgeberschaft angesprochen. Fördermöglichkeiten liegen darin, dass der Besuch von Sprachkursen teilweise während der Arbeitszeit erfolgen kann, oder dass in grösseren Unternehmen branchenspezifische Sprachkurse angeboten werden. In diesen Fragen wird vermehrt den Kontakt mit den Unternehmen gesucht.
Das kantonale Programm Sprache und Information wird ab Januar 2009 zur Umsetzung bereit sein.
Phase 3: Umsetzung kantonales Programm Sprache und Information und Einführung Integrationsvereinbarung
Gestützt auf die ersten Erfahrungen mit den Begrüssungsgesprächen und gestüzt auf das optimierte Kursangebot wird ab Januar 2009 das Instrument der Integrationsvereinbarung eingesetzt.
Zielgruppen für den Abschluss einer Integrationsvereinbarung (gemäss AuG): - Personen aus Drittstaaten (alle ausserhalb EU/EFTA); - Personen, welche im Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten einreisen; - Ausländerinnen und Ausländer, die eine Tätigkeit mit öffentlichem Charakter ausüben, wie Lehrkräfte für heimatliche Sprache und Kultur oder religiöse Betreuungspersonen.
Den Einwanderungszahlen 2007 kann entnommen werden, dass 296 Personen aus Drittstaaten im Familiennachzug eingereist sind und 40 Personen im Rahmen des Kontingents (spezialisierte Fachkräfte). Damit wären im Jahr 2007 theoretisch 336 Personen für den Abschluss einer Integrationsvereinbarung in Frage gekommen. Im Jahr 2006 wären es 249 Personen gewesen.
Mit Ausländerinnen und Ausländern aus EU/EFTA-Staaten, welche über keinerlei deutsche Sprachkenntnisse verfügen, kann keine Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden. In diesen Fällen wird eine schriftliche Empfehlung zum Besuch eines Sprach- und Integrationskurses abgegeben. Das gleiche Vorgehen gilt für Ausländerinnen und Ausländer, die aufgrund einer Eheschliessung mit einem schweizerischen Partner oder einer schweizerischen Partnerin einreisen.
Inhalt der Integrationsvereinbarung: Gemäss Artikel 54 AuG sowie Artikel 5 der Integrationsverordnung (VIntA) kann die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen mit der Bedingung verbunden werden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Damit ist der Inhalt der Integrationsvereinbarung festgelegt.
Konkret wird demnach im Rahmen des Begrüssungsgesprächs die Notwendigkeit des Besuches von Sprach- und Integrationskursen (z.B. Einschätzung Sprachkompetenzen, familiäre Situation, Kinder im schulpflichtigen Alter, Arbeitsplatz) wie auch von weiteren Massnahmen evaluiert. Zeigt sich ein Bedarf an Fördermassnahmen, wird eine Integrationsvereinbarung ausgearbeitet, welche neben der Verpflichtung zum Besuch eines Sprach- und Integrationskurses auch Hinweise auf die Pflicht zur Elternmitwirkung in der Schule enthält oder Empfehlungen in Bezug auf eine Berufsberatung oder ähnliches.
Anreiz für den Abschluss einer Integrationsvereinbarung: Der Anreiz für den Abschluss einer Integrationsvereinbarung besteht darin, dass Personen aus Drittstaaten die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren erhalten können und nicht erst nach zehn.
Vorgehen bei Nichterfüllung: Die Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung kann sich unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit auf Ermessensentscheide bei der Erneuerung der Bewilligung auswirken. Die Rechtsfolgen können auch abgestuft werden, indem beispielsweise nach erstmaliger Nichterfüllung eine Ermahnung ausgesprochen oder die Integrationsvereinbarung vorerst für ein weiteres Jahr unterzeichnet wird und erst nach erneuter Nichterfüllung auf eine mangelnde Integrationsbereitschaft geschlossen wird. Diese kann im Rahmen des Ermessensentscheides dazu führen, dass die Niederlassungsbewilligung nach frühestens 10 Jahren erteilt wird.
Begleitmassnahmen
Zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Integration zwischen dem Amt für Migration, der Fachstelle Gesellschaftsfragen und der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung einerseits und den Gemeinden andererseits, sind alle Gemeinden eingeladen worden, gegenüber dem Kanton Ansprechstellen "Integration" zu bezeichnen.
Eine departementsübergreifende Echogruppe, in der auch Gemeinden, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen sowie die Arbeitgeberschaft vertreten sind, begleitet und unterstützt die Integrationsförderung für neu einreisende Ausländerinnen und Ausländer.
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Tel.: +41/41/228'59'11 (14.30 - 16.00 Uhr)