Kanton Luzern soll neue Strukturen erhalten
Luzern (ots)
Innerhalb des Kantons Luzern sollen drei Regionen mit starken Entwicklungsträgern gebildet werden, die sich den überkommunalen Aufgaben wirkungsvoll widmen können. Die neue Kantonseinteilung ist das Hauptmerkmal des revidierten kantonalen Richtplans, zu dem bis am 31. August 2008 bei den Gemeinden, Regionen, Parteien, Verbänden und Organisationen eine Anhörung durchgeführt wird. Der Regierungsrat zeigt ausserdem in einem Planungsbericht auf, wie das Kantonsgebiet für die dezentrale Erfüllung kantonaler Aufgaben eingeteilt werden soll. Vorgesehen sind drei Verwaltungsbezirke und fünf auf der neuen territorialen Gliederung basierende Gerichtsbezirke.
Die im überarbeiteten Richtplan vorgeschlagene Dreiteilung des Kantonsgebiets - Region Luzern-Seetal, Region Sursee und Region HER - strebt die Schaffung von Regionen an, die bezüglich ihrer Grösse und Abgrenzung in der Lage sind, die ihnen zugedachten Aufgaben zweckmässig und effizient zu erfüllen. Die Dreiteilung berücksichtigt bestehende räumliche Verflechtungen betreffend Verkehr und Versorgungseinrichtungen. Breit abgestützte regionale Entwicklungsträger sollen die überkommunalen Aufgaben wahrnehmen.
Das Hauptzentrum Luzern, die Regionalzentren Sursee, Hochdorf und Willisau sowie die Subzentren Wolhusen und Schüpfheim bilden zusammen mit den Hauptentwicklungsräumen - Agglomeration Luzern, Rontal und Achse Luzern-Sursee-Reiden - das Rückgrat für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Luzern. Den ländlichen Räumen kommt eine wichtige Komplementärfunktion zu. Sie werden gestützt auf ihre eigenen vorhandenen Potenziale vor allem mit dem Instrument der Neuen Regionalpolitik gefördert. Im Vergleich zum geltenden Richtplan wird die Zentrenstruktur gestrafft und auf die Ebene der Kleinzentren gänzlich verzichtet.
Weitere neue bzw. wichtige Richtplaninhalte sind die Möglichkeit der Schaffung von Pärken von nationaler Bedeutung, die Stärkung der Tourismus-, Freizeit- und Erholungsnutzungen, die verstärkte Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums sowie die Etablierung von Wohnschwerpunkten und von strategischen Arbeitsgebieten für die Ansiedlung von Unternehmungen mit nationaler Bedeutung. Enthalten sind weiter präzisere Regelungen zu den verkehrsintensiven Einrichtungen, zu raumrelevanten Strassenprojekten und zum öffentlichen Verkehr, die Förderung der Biodiversität und des ökologischen Ausgleichs, die Aufwertung der Gewässer, die räumlich differenzierte Behandlung von Nutzungen ausserhalb der Bauzone, eine stärkere Betonung der erneuerbaren Energien sowie die Verankerung des grundsätzlichen Umgangs mit Mobilfunkanlagen.
Neue Gerichtsbezirke
- Koordiniert mit der Revision des kantonalen Richtplans unterbreitet der Regierungsrat in einem Planungsbericht eine Neueinteilung der Gerichts- und Verwaltungsbezirke. Die neue Struktur löst die Ämter ab, welche in der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007 nicht mehr vorgesehen sind. Die vorgeschlagene territoriale Gliederung in Gerichtsbezirke stützt sich auf das Drei-Regionen-Modell und trägt den gesamtschweizerischen Vereinheitlichungen der Strafprozess- und Zivilprozessordnungen Rechnung. Vorgeschlagen werden folgende fünf Gerichtsbezirke:Gerichtsbezirk Sursee, der das Territorium der neuen Region Sursee umfasst und aus dem heutigen Gerichtskreis Sursee (ohne Wolhusen) sowie den Gemeinden des nördlichen Wiggertal, den Santenberg-Gemeinden sowie Pfaffnau und Roggliswil besteht;
- Gerichtsbezirk Willisau-Entlebuch, umfassend die Region HER, bestehend aus den südlichen Gemeinden des heutigen Gerichtskreises Willisau, der Gemeinde Wolhusen und den Gemeinden des heutigen Gerichtskreises Entlebuch;
- Gerichtsbezirk Luzern-Stadt (Stadt Luzern einschliesslich Littau);
- Gerichtsbezirk Luzern-Land I, bestehend aus den südwestlichen Teilen des heutigen Gerichtskreises Luzern-Land mit den Gemeinden Kriens, Horw, Malters und Schwarzenberg;
- Gerichtsbezirk Luzern-Land II, der sich aus den östlich und nördlich der Stadt Luzern gelegenen Teilen des heutigen Gerichtskreises Luzern-Land (Gemeinden im Rontal und der östlichen Agglomeration sowie Seegemeinden) und dem heutigen Gerichtskreis Hochdorf zusammensetzt.
Die drei Gerichtsbezirke um Luzern passen sich in die Region Luzern-Seetal ein.
Mit dieser Einteilung wird sichergestellt, dass in jedem Gerichtsbezirk mindestens ein Gericht mit einer Abteilung eingerichtet werden kann. Die schweizerische Strafprozessordnung, welche voraussichtlich am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, und die neue schweizerische Zivilprozessordnung, welche sich noch in der parlamentarischen Beratung befindet, haben zahlreiche Verfahrensänderungen zur Folge. Mit der vorgeschlagenen Organisation können die Anforderungen der gesamtschweizerisch vereinheitlichten Prozessordnungen eingehalten und im Kanton Luzern zweckmässig umgesetzt werden. Die vorgeschlagene Namensänderung der Amtsgerichte in Bezirksgerichte entspricht der neuen Kantonsverfassung, die auf den Ämterbegriff verzichtet. Die neuen Bezirksgerichte sollen in den Gemeinden der heutigen Amtsgerichte angesiedelt bleiben, also in Luzern, Kriens, Hochdorf, Sursee und Willisau. Der Standort Entlebuch entfällt.
Neue Territorialgliederung für Grundbuch und Konkurswesen
Die neue Territorialgliederung soll auch für das Grundbuch- und das Konkurswesen angewendet werden. Auf der Grundlage der fünf Gerichtsbezirke sind drei Grundbuchbezirke vorgesehen. Die fünf Konkursbezirke sollen den Gerichtsbezirken entsprechen.
Staatsanwaltschaft mit drei regionalen Abteilungen
Mit der Einführung des einheitlichen Staatsanwaltschaftsmodells der Schweizerischen Strafprozessordnung sind auch im Kanton Luzern die Funktionen der Amtsstatthalterinnen und -statthalter aufzuheben. Ermittlung, Untersuchung und Anklageerhebung werden von der Staatsanwaltschaft wahrgenommen. Der Regierungsrat schlägt für die neue Organisation der Staatsanwaltschaft die Schaffung einer Dienststelle mit drei regionalen Abteilungen vor und stützt sich dabei ebenfalls auf die Grenzziehung des Drei-Regionen-Modells. Unter Berücksichtigung der Häufigkeit der Straffälle soll folgende Einteilung vorgenommen werden: Luzern-Stadt, Luzern Land (inkl. Seetal), Sursee-Willisau-Entlebuch.
Drei Verwaltungsbezirke - drei Regierungsstatthalter/innen
Der territorialen Dreiteilung folgt auch die vorgeschlagene Einteilung des Kantons in neu drei Verwaltungsbezirke mit je einem Regierungsstatthalter oder einer Regierungsstatthalterin. Der Kanton Luzern wird 2010 voraussichtlich noch 87 Gemeinden zählen, womit die einzelnen Regierungsstatthalter einen Verwaltungsbezirk mit 32 (Luzern-Seetal), 30 (Sursee) und 25 Gemeinden (Willisau-Entlebuch) erhalten. Als Standorte sind Luzern, Sursee und ein noch zu bestimmender Ort im Raum Wolhusen-Entlebuch vorgesehen.
Weiteres Vorgehen
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Richtplanrevision werden drei Orientierungsveranstaltungen durchgeführt (13. Mai: Emmenbrücke, Gersag; 14. Mai: Wolhusen, Josefshaus; 2. Juni: Sursee, Tuchlaube, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr). Im Frühjahr 2009 wird der überarbeitete Richtplan während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Der anschliessend vom Regierungsrat erlassene Richtplan muss vom Kantonsrat und vom Bundesrat genehmigt werden. Der Planungsbericht über die Einteilung des Kantonsgebietes in Regionen und in Gerichts- und Verwaltungsbezirke wird voraussichtlich im Herbst 2008 vom Kantonsrat behandelt.
Links zu den Unterlagen:
www.rawi.lu.ch/projekte.htm#richtplan
www.neueverfassung.lu.ch/gerichts_verwaltungsbezirke
Kontakt:
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'53'52