Kantonsratskommission beantragt Rückweisung des Planungsberichtes über die Einteilung des Kantonsgebietes in Regionen und in Gerichts- und Verwaltungsbezirke
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission (SPK) beantragt dem Kantonsrat mehrheitlich die Rückweisung des Planungsberichtes über die Einteilung des Kantonsgebietes in Regionen und in Gerichts- und Verwaltungsbezirke (B 59). Der Planungsbericht zeigt auf, wie das Kantonsgebiet gestützt auf die neue Kantonsverfassung für eine Anzahl dezentral erbrachter kantonaler Aufgaben teilweise neu eingeteilt werden soll. Dies unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Raumordnung, der Anforderungen aus den gesamtschweizerischen Vereinheitlichungen der Strafprozess- und Zivilprozessordnungen sowie weiteren grundlegenden Änderungen des Bundesrechts. Vorgeschlagen wird dabei die Einteilung des Kantonsgebietes in fünf Gerichts- und drei Verwaltungsbezirke. D ie SPK hat die Vorlage an der Sitzung vom 20. August 2008 unter dem Vorsitz von Nadia Britschgi (SVP, Ballwil) vorberaten.
Der Kommission standen für ihre Beratungen Mitberichte der Justiz- und Sicherheitskommission sowie der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie zur Verfügung. Im Nachgang zur Publikation der Botschaft wurde zudem bekannt, dass seitens des Bundes das Inkrafttreten der bundesrechtlichen Prozessordnungen um ein Jahr, d.h. auf den 1. Januar 2011, hinausgeschoben wird. Damit wird der bestehende zeitliche Druck etwas reduziert.
Die SPK sieht zwar, dass das raumplanerische Regionenmodell, die Gerichts- und Verwaltungsbezirke sowie die Wahlkreise inhaltlich unterschiedliche Aspekte beschlagen. Gleichwohl besteht die Befürchtung, dass mit der zustimmenden Kenntnisnahme der vorgeschlagenen Gerichts- und Verwaltungskreise auch die zwei anderen Belange beeinflusst werden. Nicht zuletzt deshalb verlangen zwei Fraktionen, dass vorgängig oder zumindest zeitgleich die Problematik der Wahlkreise diskutiert und entschieden wird. Weiter wurde beanstandet, dass der Planungsbericht keine Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen enthält und insbesondere auch keine finanzielle Gegenüberstellung des Ist-Zustandes gegenüber den vorgesehenen Änderungen zeigt. Schliesslich haben die Reaktionen in der Bevölkerung dazu geführt, dass eine Mehrheit der Kommission eine breitere Diskussion in der Basis als notwendig erachtet.
Aus all diesen Gründen weist die Staatspolitische Kommission den Planungsbericht zur Änderung an den Regierungsrat zurück.
Die Vorlagen werden an der Septembersession 2008 des Kantonsrates behandelt.
Kontakt:
Nadia Britschgi, Präsidentin SPK
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