Neues Handbuch für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen von Luzerner Gemeinden
Luzern (ots)
Gemäss dem seit dem 1. Januar 2005 gültigen Gemeindegesetz hatten die Gemeinden die wichtigsten Grundzüge ihrer Organisation bis spätestens am 1. Januar 2008 in der Gemeindeordnung und allenfalls in weiteren rechtsetzenden Erlassen festzulegen. Sie hatten u.a. das Rechnungsprüfungsorgan festzulegen. Die Rechnungsprüfung kann durch eines der folgenden Organe erfolgen:
- Rechnungskommission
- selbständiges und unabhängiges Fachorgan der Verwaltung
- externe Revisionsstelle
Die eigentlichen Prüfaufgaben sind mit dem neuen Gemeindegesetz praktisch unverändert geblieben. Neu wird in den Gemeinden der politische Führungskreislauf von der Planung bis zur Steuerung durch ein Controlling begleitet. Die Gemeinden können dafür eine eigene Controlling-Kommission einsetzen oder diese Aufgaben (ganz oder teilweise) ihrer Rechnungskommission übertragen. Die konkreten Aufgaben der Controlling-Kommission richten sich einerseits nach dem Gemeindegesetz und andererseits nach der in der Gemeindeordnung oder in andern rechtsetzenden Erlassen (Reglement, Verordnung) getroffenen Regelung.
Die Gemeinden, die sich für eine externe Revisionsstelle entschieden haben oder welche die Grundsätze der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) ganz oder teilweise anwenden, sind verpflichtet, eine Controlling-Kommission einzusetzen.
Bei Berücksichtigung der Gemeindefusionen per 1. Januar 2009 haben sich die Gemeinden zu folgenden Lösungen entschieden:
- Rechnungskommission: 56 Gemeinden
- externe Revisionsstelle: 23 Gemeinden
- Controlling-Kommission: 23 Gemeinden
- Rechnungskommission und Controlling-Kommission: 4 Gemeinden
- Geschäftsprüfungskommission (Parlamentsgemeinden): 5 Gemeinden
Die Stadt Luzern hat als einzige Gemeinde des Kantons ein Finanzinspektorat (selbständiges und unabhängiges Fachorgan der Verwaltung).
Mit dem im Auftrage des Finanzdepartementes durch die Regierungsstatthalterkonferenz herausgegebenen neuen Handbuch wird den Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen ein neues Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, welches sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen soll. Es ersetzt das im Jahre 1989 von der Regierungsstatthalterkonferenz geschaffene Handbuch für Rechnungskommissionen.
Das neue Handbuch enthält keine fachlichen Ausführungen über das Rechnungswesen. Dazu wird auf das Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden verwiesen, das die Regierungsstatthalterkonferenz im Jahre 2005 herausgegeben hat. Für die einzelnen Prüfungsphasen werden den Rechnungskommissionen Vorlagen in Form von Checklisten und Hilfsmittel (Musterberichte) zur Verfügung gestellt. Das Selbe gilt für die Aufgaben der Controlling-Kommissionen.
Das Handbuch steht in digitaler Form zur Verfügung, damit bei Bedarf Anpassungen/Ergänzungen vorgenommen werden können. Es kann über die Homepage der Regierungsstatthalter (www.regierungsstatthalter.lu.ch) heruntergeladen werden.
Einführungskurse und Informationsveranstaltungen
Die Mitglieder der Rechnungskommissionen, der Controlling-Kommissionen und der Geschäftsprüfungskommissionen werden an ganztägigen Einführungskursen, die zwischen dem 4. September und 15. Oktober im Seminarhotel Sempachersee, Nottwil, vier mal durchgeführt werden, über die (neuen) Aufgaben informiert und instruiert. Organisator dieser Kurse ist die Regierungsstatthalterkonferenz. Die Einführungskurse werden an diesen vier Kurstagen von über 300 Kommissionsmitgliedern besucht.
Am 15. September findet für die Gemeindebehörden und die Kadermitarbeitenden der Gemeindeverwaltungen die zweite Informationsveranstaltung zum neuen Handbuch und zu den Aufgaben der zwei Kommissionen statt.
Kontakt:
Alois Widmer, Regierungsstatthalter Amt Sursee
Tel.: +41/41/921'56'48
E-Mail: alois.widmer@lu.ch