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Staatskanzlei Luzern

Neues Handbuch für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen von Luzerner Gemeinden

Luzern (ots)

Gemäss dem seit dem 1. Januar 2005 gültigen
Gemeindegesetz hatten die Gemeinden die wichtigsten Grundzüge ihrer
Organisation bis spätestens am 1. Januar 2008 in der Gemeindeordnung
und allenfalls in weiteren rechtsetzenden Erlassen festzulegen. Sie
hatten u.a. das Rechnungsprüfungsorgan festzulegen. Die
Rechnungsprüfung kann durch eines der folgenden Organe erfolgen:
  • Rechnungskommission
  • selbständiges und unabhängiges Fachorgan der Verwaltung
  • externe Revisionsstelle
Die eigentlichen Prüfaufgaben sind mit dem neuen Gemeindegesetz
praktisch unverändert geblieben. Neu wird in den Gemeinden der
politische Führungskreislauf von der Planung bis zur Steuerung durch
ein Controlling begleitet. Die Gemeinden können dafür eine eigene
Controlling-Kommission einsetzen oder diese Aufgaben (ganz oder
teilweise) ihrer Rechnungskommission übertragen. Die konkreten
Aufgaben der Controlling-Kommission richten sich einerseits nach dem
Gemeindegesetz und andererseits nach der in der Gemeindeordnung oder
in andern rechtsetzenden Erlassen (Reglement, Verordnung) getroffenen
Regelung.
Die Gemeinden, die sich für eine externe Revisionsstelle
entschieden haben oder welche die Grundsätze der wirkungsorientierten
Verwaltungsführung (WOV) ganz oder teilweise anwenden, sind
verpflichtet, eine Controlling-Kommission einzusetzen.
Bei Berücksichtigung der Gemeindefusionen per 1. Januar 2009 haben
sich die Gemeinden zu folgenden Lösungen entschieden:
  • Rechnungskommission: 56 Gemeinden
  • externe Revisionsstelle: 23 Gemeinden
  • Controlling-Kommission: 23 Gemeinden
  • Rechnungskommission und Controlling-Kommission: 4 Gemeinden
  • Geschäftsprüfungskommission (Parlamentsgemeinden): 5 Gemeinden
Die Stadt Luzern hat als einzige Gemeinde des Kantons ein
Finanzinspektorat (selbständiges und unabhängiges Fachorgan der
Verwaltung).
Mit dem im Auftrage des Finanzdepartementes durch die
Regierungsstatthalterkonferenz herausgegebenen neuen Handbuch wird
den Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen ein neues
Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, welches sie bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben unterstützen soll. Es ersetzt das im Jahre 1989 von
der Regierungsstatthalterkonferenz geschaffene Handbuch für
Rechnungskommissionen.
Das neue Handbuch enthält keine fachlichen Ausführungen über das
Rechnungswesen. Dazu wird auf das Handbuch Rechnungswesen für
Luzerner Gemeinden verwiesen, das die Regierungsstatthalterkonferenz
im Jahre 2005 herausgegeben hat. Für die einzelnen Prüfungsphasen
werden den Rechnungskommissionen Vorlagen in Form von Checklisten und
Hilfsmittel (Musterberichte) zur Verfügung gestellt. Das Selbe gilt
für die Aufgaben der Controlling-Kommissionen.
Das Handbuch steht in digitaler Form zur Verfügung, damit bei
Bedarf Anpassungen/Ergänzungen vorgenommen werden können. Es kann
über die Homepage der Regierungsstatthalter
(www.regierungsstatthalter.lu.ch) heruntergeladen werden.
Einführungskurse und Informationsveranstaltungen
Die Mitglieder der Rechnungskommissionen, der
Controlling-Kommissionen und der Geschäftsprüfungskommissionen
werden an ganztägigen Einführungskursen, die zwischen dem 4.
September und 15. Oktober im Seminarhotel Sempachersee, Nottwil, vier
mal durchgeführt werden, über die (neuen) Aufgaben informiert und
instruiert. Organisator dieser Kurse ist die
Regierungsstatthalterkonferenz. Die Einführungskurse werden an diesen
vier Kurstagen von über 300 Kommissionsmitgliedern besucht.
Am 15. September findet für die Gemeindebehörden und die
Kadermitarbeitenden der Gemeindeverwaltungen die zweite
Informationsveranstaltung zum neuen Handbuch und zu den Aufgaben der
zwei Kommissionen statt.

Kontakt:

Alois Widmer, Regierungsstatthalter Amt Sursee
Tel.: +41/41/921'56'48
E-Mail: alois.widmer@lu.ch

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