Rückenstärkung für die Opferberatungsstelle
Luzern (ots)
Nach der Kündigung des Leistungsvertrags zwischen dem Verein Opferhilfe und dem Kanton durch den Vereinsvorstand beschliesst der Regierungsrat, die Führung der Opferberatungsstelle durch den Kanton zu übernehmen und diese organisatorisch in die Dienststelle Soziales und Gesellschaft im Gesundheits- und Sozialdepartement einzugliedern.
Gewalt ist allgegenwärtig. Menschen, die Opfer eines gewaltsamen Vorfalles werden, brauchen Hilfe. Diese Einsicht setzte sich gegen Ende des letzten Jahrhunderts auch auf politischer Ebene durch. Auf Grund des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten von 1993 entstanden auch im Kanton Luzern verschiedene, zunächst voneinander unabgängige Opferberatungsstellen. Diese schlossen sich später unter dem Dach eines Vereins Opferhilfe zusammen. Der Betrieb wurde bis heute im Rahmen einer Leistungsvereinbarung durch den Kanton finanziert. Der Verein stiess im Laufe der Zeit an die Grenzen eines Milizorgans. Der Vorstand zog nun die Konsequenzen und kündigte den Leistungsvertrag mit dem Kanton.
Das bereits erwähnte Bundesgesetz verpflichtet alle Kantone, die Beratung von Gewaltopfern sicherzustellen. Der Regierungsrat entschloss sich, die bestehende Beratungsstelle organisatorisch in die kantonale Verwaltung einzugliedern. Mit der Dienststelle für Soziales und Gesellschaft DISG verfügt er im Gesundheits- und Sozialdepartement über ideale Voraussetzungen. Die Gesamtführung kann durch Fachkräfte sichergestellt werden. Die Beratungsstelle wird von administrativen und buchhalterischen Aufgaben entlastet. Die gegenwärtig interimistisch besetzte Leitung der Beratungsstelle wird neu besetzt.
Es ist wichtig, die durch Gesetz geforderte Unabhängigkeit der Beratungsstelle aufrecht zu erhalten und den Zugang für Ratsuchende möglichst niederschwellig zu gestalten. Die Opferberatungsstelle bleibt deshalb an ihrem heutigen Standort an der Obergrundstrasse 70 in Luzern. Die räumliche Trennung von der übrigen kantonalen Verwaltung dient dem Vertrauensverhältnis, das zwischen Ratsuchenden und Beratenden bestehen muss. Der organisatorische Anschluss an eine stabile, fachkundige staatliche Instanz hingegen wird es den Beraterinnen und Beratern erlauben, sich auf ihre Kernaufgabe zu konzentrieren, was zweifellos den Ratsuchenden zugute kommen wird.
Kontakt:
Irmgard Dürmüller Kohler
Vorsteherin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel.: +41/41/228'57'79