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Staatskanzlei Luzern

Rückenstärkung für die Opferberatungsstelle

Luzern (ots)

Nach der Kündigung des Leistungsvertrags zwischen
dem Verein Opferhilfe und dem Kanton durch den Vereinsvorstand
beschliesst der Regierungsrat, die Führung der Opferberatungsstelle
durch den Kanton zu übernehmen und diese organisatorisch in die
Dienststelle Soziales und Gesellschaft im Gesundheits- und
Sozialdepartement einzugliedern.
Gewalt ist allgegenwärtig. Menschen, die Opfer eines gewaltsamen
Vorfalles werden, brauchen Hilfe. Diese Einsicht setzte sich gegen
Ende des letzten Jahrhunderts auch auf politischer Ebene durch. Auf
Grund des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten von
1993 entstanden auch im Kanton Luzern verschiedene, zunächst
voneinander unabgängige Opferberatungsstellen. Diese schlossen sich
später unter dem Dach eines Vereins Opferhilfe zusammen. Der Betrieb
wurde bis heute im Rahmen einer Leistungsvereinbarung durch den
Kanton finanziert. Der Verein stiess im Laufe der Zeit an die Grenzen
eines Milizorgans. Der Vorstand zog nun die Konsequenzen und kündigte
den Leistungsvertrag mit dem Kanton.
Das bereits erwähnte Bundesgesetz verpflichtet alle Kantone, die
Beratung von Gewaltopfern sicherzustellen. Der Regierungsrat
entschloss sich, die bestehende Beratungsstelle organisatorisch in
die kantonale Verwaltung einzugliedern. Mit der Dienststelle für
Soziales und Gesellschaft DISG verfügt er im Gesundheits- und
Sozialdepartement über ideale Voraussetzungen. Die Gesamtführung kann
durch Fachkräfte sichergestellt werden. Die Beratungsstelle wird von
administrativen und buchhalterischen Aufgaben entlastet. Die
gegenwärtig interimistisch besetzte Leitung der Beratungsstelle wird
neu besetzt.
Es ist wichtig, die durch Gesetz geforderte Unabhängigkeit der
Beratungsstelle aufrecht zu erhalten und den Zugang für Ratsuchende
möglichst niederschwellig zu gestalten. Die Opferberatungsstelle
bleibt deshalb an ihrem heutigen Standort an der Obergrundstrasse 70
in Luzern. Die räumliche Trennung von der übrigen kantonalen
Verwaltung dient dem Vertrauensverhältnis, das zwischen Ratsuchenden
und Beratenden bestehen muss. Der organisatorische Anschluss an eine
stabile, fachkundige staatliche Instanz hingegen wird es den
Beraterinnen und Beratern erlauben, sich auf ihre Kernaufgabe zu
konzentrieren, was zweifellos den Ratsuchenden zugute kommen wird.

Kontakt:

Irmgard Dürmüller Kohler
Vorsteherin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel.: +41/41/228'57'79

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