Luzerner Regierung ist beim Schutz vor dem Passivrauchen auch im Kanton Luzern für die Bundeslösung
Luzern (ots)
Gemäss dem geltenden kantonalen Gesundheitsgesetz ist das Rauchen in Innenräumen von Schulen, Verwaltungsgebäuden und Spitälern verboten. Die Betreiber können Ausnahmebewilligungen für speziell bestimmte Zonen oder Räume erlassen.
Mit zwei überwiesenen Motionen vom März 2006 wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach das Rauchen in den Innenräumen von öffentlich zugänglichen Gebäuden beziehungsweise in öffentlich zugänglichen Räumen wie Gaststätten, Bars, Cafés und Diskotheken generell verboten ist. Dabei sollten Raucherräume geschaffen werden können.
Am 3. Oktober 2008 beschlossen die Eidgenössischen Räte ein Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen. Es sieht ein Rauchverbot für öffentliche Räume vor mit der Möglichkeit, bediente Fumoirs einzurichten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Restaurationsbetriebe mit einer Gesamtfläche von höchstens 80m2 als bediente Raucherlokale betrieben werden können. Die Kantone können strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen.
Der Regierungsrat verzichtet aber auf diese Möglichkeit zu Gunsten der schweizweit geltenden Lösung. Er beschloss an seiner Sitzung vom 18. November 2008, dem Parlament keinen von der Bundeslösung abweichenden Schutz vor dem Passivrauchen vorzuschlagen. Seiner Ansicht nach bietet das neue Bundesgesetz einen genügenden Schutz vor dem Passivrauchen. Zudem ist die Bundeslösung insofern verhältnismässig, als dabei auf kleinere Restaurationsbetriebe Rücksicht genommen wird. Schliesslich erachtet es der Regierungsrat als nicht zweckmässig, wenn trotz einer bundesrechtlichen Regelung verschiedenste kantonale Lösungen gelten. Der Schutz vor dem Passivrauchen ist dann am wirksamsten, wenn er in der gesamten Schweiz derselbe ist. Auch einige andere Nachbarkantone haben sich gleich entschieden. Diese Lösung wird zudem insofern durch das Ergebnis der Vernehmlassung vom Juli 2008 zu einer eigenen kantonalen Regelung unterstützt, als am häufigsten ein Rauchverbot mit der Möglichkeit, Fumoi rs einzurichten oder sich als Raucherlokal zu deklarieren, begrüsst wurde.
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Regierungsrat Dr. Markus Dürr
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