Sauber fahren - Steuern sparen
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern sollen Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren, welche die Umwelt weniger belasten, ab 2010 steuerlich stärker begünstigt werden. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement unterbreitet dem Regierungsrat einen entsprechenden Vorschlag.
Das Bonus-/Malussystem soll grundsätzlich beibehalten, aber überarbeitet werden. Personenwagen, die gemäss Energieetikette des Bundes als "sauber" gelten, sollen befristet von der Steuer befreit werden. Der Einnahmenausfall wird kompensiert durch einen Zuschlage auf Autos mit starker Umweltbelastung. Zur Diskussion steht ferner eine Prämie für nachweislich verschrottete Altfahrzeuge mit hohen Schadstoffwerten. Ausserdem werden die Bemessungskriterien für die Fahrzeugsteuern ökologischer ausgestaltet. So soll der Steuer-PS als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Personenwagen und Motorrädern durch einen Mischtarif aus Motorvolumen und Motorleistung abgelöst werden. Bei grösseren Fahrzeugen wie Gesellschaftswagen und schweren Motorwagen soll nicht mehr nur das Gewicht für die Besteuerung massgeblich sein, sondern auch die Motorleistung.
Bereits seit über zehn Jahren kennt der Kanton Luzern ein Rabattsystem bei den Fahrzeugsteuern für umweltfreundlichere Fahrzeuge. Vor fünf Jahren hat er ein schweizweit vorbildliches und sehr grosszügiges Rabattmodell zur Förderung von Personenwagen mit Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Brennstoffzellen- oder Hybridantrieb eingeführt.
Auch der Bund will Umweltfreundlichkeit belohnen
Der Bundesrat beabsichtigt, den Kauf eines energieeffizienten und emmissionsarmen Neuwagens mit Prämien zwischen 800 und 1800 Franken zu honorieren. Als Grundlage für die alle zwei Jahre festzusetzenden Preise dienen die Energieetikette und künftig die Umweltetikette. Das Geld für die Bonuszahlungen stammt aus den Mehreinnahmen, die durch eine Erhöhung des Importsteuersatzes von heute 4 auf neu 8 Prozent erzielt werden. Die neue Bundesregelung tritt frühestens Mitte 2010 in Kraft.
Die Energieetikette für Personenwagen
Der Bund hat eine Energieetikette eingeführt, die sich am spezifischen Energieverbrauch und am Gewicht der Fahrzeuge orientiert. Sie ist seit 1. Januar 2002 in Kraft. Käufer und Käuferinnen neuer Personenwagen erhalten dank der Energieetikette Aufschluss über den Treibstoffverbrauch, den CO2-Ausstoss und über die Energieeffizienz von neuen Personenwagen. Die Deklaration verbessert beim Autokauf die Transparenz und gibt der Kundschaft die Möglichkeit zum Vergleich verschiedener Fahrzeuge aufgrund energetischer Aspekte. Die Energieetikette muss am Personenwagen oder in seiner Nähe gut sichtbar angebracht werden (weitere Infos unter www.bfe.admin.ch/energieetikette):
Umweltetikette in Planung
Mit den Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge (KeeF) hat der Bund ein erweitertes Set von Kriterien zur Beurteilung von Umweltbelastung von Personenwagen erarbeitet. Die KeeF berücksichtigen die Aspekte Klima, Luftschadstoffe, Lärm und Treibstoffherstellung. Die KeeF sind eine der Massnahmen des Aktionsplanes des Bundes gegen Feinstaub vom 16. Januar 2006. Die Einführung der Umweltetikette ist auf 2010 geplant und soll die heutige Energieetikette ablösen.
Die dazugehörige Grafik "energieEtikette" finden Sie im Anhang.
Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6601_energieEtikette.gif
Kontakt:
Für Rückfragen stehen am 15. Januar 2009 von 14.00 bis 15.30 Uhr
zur Verfügung:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'11
(für politische Fragen)
Kurt Kälin
Leiter Strassenverkehrsamt
Tel.: +41/41/318'19'92
(für fahrzeugtechnische Fragen und Fragen zu den
Bemessungsgrundlagen)
Urs Zihlmann
Dienststelle Umwelt und Energie
Tel.: +41/41/228'65'62
(für umwelttechnische Fragen und Fragen zur Energieetikette /
Umweltetikette)