Kanton Luzern unterstützt Wiedereingliederung ausgesteuerter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2009 beschlossen, dass in den Jahren 2009 bis 2012 der Arbeitslosenhilfsfonds erstmals wieder seit dem Jahr 1995 geäufnet werden soll.
Der Arbeitslosenhilfsfonds soll primär der Finanzierung von Massnahmen des Kantons und der Gemeinden für die Integration ausgesteuerter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Er unterstützt die "Arbeitsgruppe Finanzierung von Integrationsmassnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose (AFIMAA)" und das "Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH)". Die AFIMAA finanziert damit zu einem Viertel 94 Arbeitsintegrationsplätze (AIP) ausschliesslich für ausgesteuerte Personen in Programmen der Caritas, des SAH, des Ateliers für Frauen und des Vereins "The Büez". Das SAH unterstützt mit den Geldern des Arbeitslosenhilfsfonds zu einem guten Drittel die Infozentren Luzern und Sursee für Stellensuchende und ausgesteuerte Personen.
Der Arbeitslosenhilfsfonds wird in erster Linie durch Beiträge der Arbeitgeberschaft geäufnet. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen im Kanton Luzern steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb führen, sowie die öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Beitragspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Jahren 2009 bis 2012 pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer und Monat 1 Franken zu entrichten. Die Beiträge werden von der kantonalen Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) erhoben.
Kontakt:
Markus Dürr, Regierungsrat
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: markus.duerr@lu.ch
Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel.: +41/41/228'61'71
E-Mail: hans.hofstetter@lu.ch