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Staatskanzlei Luzern

Diskussion zum Behindertenkonzept gestartet

Luzern (ots)

Vertreter von Behindertenorganisationen, sozialen
Einrichtungen und der kantonalen Verwaltung trafen sich am 24. März
2009 zum ersten Workshop zum Behindertenkonzept des Kantons Luzern.
In angeregten Gruppendiskussionen erläuterten Betroffene und
Institutionsvertreter ihre Vorstellungen und Wünsche an den Inhalt
des Konzepts. Regierungsrat Markus Dürr unterstrich in seiner
abschliessenden Rede die wichtige Arbeit zugunsten von Menschen mit
Behinderungen und stellte in Aussicht, die geäusserten Anliegen zu
prüfen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu
berücksichtigen.
Bis Ende 2010 muss jeder Kanton dem Bundesrat ein
Behindertenkonzept zur Genehmigung einreichen. Darin müssen
konzeptionelle Aussagen zu den Bereichen Wohnen, Arbeiten und
Beschäftigung enthalten sein. Die Dienststelle Soziales und
Gesellschaft (DISG) des Gesundheits- und Sozialdepartements des
Kantons Luzern lud zum Workshop zum Behindertenkonzept des Kantons
Luzern ein. Fast 40 Vertreterinnen und Vertreter von
Behindertenorganisationen, sozialen Einrichtungen des Kantons Luzern
sowie kantonalen Institutionen folgten erfreulicherweise der
Einladung.
In ihrem Eingangsreferat wies Irmgard Dürmüller Kohler, Leiterin
der DISG, auf das Zentralschweizer Rahmenkonzept zur
Behindertenpolitik hin. Dieses wurde von den Zentralschweizer
Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz im Herbst 2008
beschlossen. Es beinhaltet Leitsätze der Behindertenpolitik in den
Bereichen Wohnen, Arbeiten und Beschäftigung und soll dem Luzerner
Behindertenkonzept zu Grunde liegen.
Die anschliessenden Gruppenarbeiten führten zu regen Diskussionen
über die unterschiedlichen Anliegen und Bedürfnisse sowohl der
Menschen mit Behinderungen wie der sozialen Einrichtungen. Breite
Unterstützung fand dabei der Leitsatz, wonach sich die Angebote im
Behindertenbereich den jeweiligen Bedürfnissen und Fähigkeiten der
Menschen mit Behinderungen orientieren sollen. Die Voten führten von
der Notwendigkeit einer umfangreichen Analyse des
behindertenbedingten Betreuungsbedarfs bis hin zu vollständiger
Subjektfinanzierung. Mehrere Male wurde auch der Wunsch an den Kanton
Luzern geäussert, die Chance für ein umfassendes Behindertenkonzept
zu nutzen, welches sämtliche Lebensbereiche von Menschen mit
Behinderungen umfasst.
Auf diesen Punkt ging auch Regierungsrat Markus Dürr in seiner
abschliessenden Rede ein. Er führte aus, dass der Gesamtregierungsrat
in naher Zukunft darüber entscheiden werde, wie umfangreich das
Behindertenkonzept des Kantons Luzern in einem ersten Schritt sein
werde. Zugleich stellte Regierungsrat Dürr in Aussicht, die
geäusserten Voten und Anliegen aufzunehmen und bei der
Weiterentwicklung der Angebote zugunsten von Menschen mit
Behinderungen zu prüfen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
zu berücksichtigen. Ihm ist es ein Anliegen, dass die finanziellen
Mittel der öffentlichen Hand entsprechend dem individuellen
Betreuungsbedarf gesprochen werden. Dies ist auch die Idee der
Subjektfinanzierung.

Kontakt:

Irmgard Dürmüller Kohler
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesundheit
Rösslimattstrasse 37
Postfach 3439
6002 Luzern
Tel.: +41/41/228'57'79
E-Mail: irmgard.duermueller@lu.ch
Internet: www.disg.lu.ch

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