Luzern hält an 1. Priorität für den Tiefbahnhof fest
Luzern (ots)
"Der Tiefbahnhof Luzern gehört zu den Projekten, die im Rahmen von Bahn 2030 in 1. Priorität zu bauen sind. Dafür werden wir uns weiter konsequent einsetzen." Dies erklärt Regierungsrat Max Pfister, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern, zu dem vom Bundesamt für Verkehr (BAV) veröffentlichten Arbeitsstand von Bahn 2030. Im präsentierten Zwischenbericht ist der Tiefbahnhof Luzern nur als Projekt 2. Priorität eingestuft, während es der Zimmerbergtunnel II in die Prioritätsstufe 1 schaffte.
Der Tiefbahnhof Luzern hat sich in der Evaluation der SBB als die zweckmässigste, günstigste und schnellste Lösung zur Behebung der akuten Kapazitätsprobleme im Bahnhof Luzern und in seinem Zufahrtsbereich erwiesen. Der Tiefbahnhof führt zu einer nachhaltigen Qualitätsverbesserung im nationalen und regionalen Schienenverkehr. "Es ist für uns deshalb unannehmbar, dass das Projekt nicht in 1. Priorität in die Vorlage zur Beseitigung der Engpässe im Bahnbereich aufgenommen wird", beanstandet Max Pfister. Der Vorschlag des BAV sei insbesondere unverständlich, weil der im Bahnangebot 2030 vorgesehene Zimmerbergtunnel II seinen Nutzen nur zusammen mit dem Tiefbahnhof Luzern zum Tragen bringen könne.
Volksvotum nicht berücksichtigt
Enttäuscht ist Max Pfister auch, dass das klare Volksvotum aus dem Kanton Luzern nicht berücksichtigt wurde: "Unsere Bevölkerung ist nicht nur von der Zweckmässigkeit und Notwendigkeit des Tiefbahnhofs überzeugt, sie ist auch bereit, einen massgeblichen finanziellen Beitrag an das Vorhaben zu leisten." Die Stimmberechtigten haben am 29. November 2009 mit einem Ja-Stimmenanteil von 75 Prozent einen Kredit für die Vorfinanzierung des Vorprojektes gesprochen. Die Stadtluzernerinnen und Stadtluzerner haben am 7. März 2010 sowohl der Initiative zur Finanzierung des Tiefbahnhofs sowie dem Gegenvorschlag "Verkehrsinfrastrukturfonds" zugestimmt und damit ebenfalls unmissverständlich für eine finanzielle Beteiligung der Stadt Luzern am Tiefbahnhof Luzern votiert. In Anbetracht der noch ausstehenden nationalen Abstimmung über Bahn 2030 sei es unerklärlich, eine grosse Region mit einem ausgewiesenen Bedürfnis nicht zu beachten.
Luzern konnte seit 1990 von den Entwicklung in der Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr praktisch nicht profitieren. Mit der Nichtberücksichtigung des Tiefbahnhofs Luzern bliebe der frequenzmässig fünftgrösste Bahnhof der Schweiz mit seinen sechs nationalen Zufahrtslinien weiterhin ein schweizerischer Engpass. Die dringend notwendige Kapazitätserweiterung - die SBB prognostizieren bis 2030 eine Frequenzzunahme von 40 Prozent - ist nur mit neuen Bahnanlagen zu erreichen.
Überzeugungsarbeit wird fortgesetzt
Bis Ende Mai 2010 haben die Kantone die Möglichkeit, ihre Standpunkte einzugeben, bevor dann die eigentliche Vernehmlassungsvorlage vom Bundesrat verabschiedet wird. Zudem erwartet der Bund Finanzierungsvorschläge. "Wir werden die Überzeugungsarbeit jetzt noch hartnäckiger weiterführen und die Zeit optimal nutzen", sagt Max Pfister. Der Kanton Luzern kann sich dabei auch auf die Ergebnisse abstützen, die im Rahmen der Erarbeitung des Vorprojektes vorliegen. "Sie bestätigen die Zweckmässigkeit des Tiefbahnhofs", erklärt Max Pfister. Ebenso wird sich der Kanton Luzern dafür einsetzen, dass für Bahn 2030 die Variante im Umfang von 21 Milliarden weiterverfolgt wird. Nur mit dieser Variante können die bestehenden Engpässe im schweizerischen Bahnbereich behoben werden.
Das Projekt Tiefbahnhof Luzern besteht aus einer neuen, unterirdischen Bahnlinie zwischen Ebikon und Luzern sowie einem neuen Tiefbahnhof, der unter die bestehenden Perrons des Bahnhofs Luzern zu liegen kommt. Der Tiefbahnhof wird als Kopfbahnhof mit vier Gleisen für die Zu- und Wegfahrt Richtung See ausgestaltet und kann zu einem späteren Zeitpunkt zum Durchgangsbahnhof ausgebaut werden.
Kontakt:
Regierungsrat Max Pfister
Tel.: +41/41/228'50'41