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Staatskanzlei Luzern

WAK gegen Abschaffung des Tanzverbots an hohen Feiertagen

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des
Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) hat eine Änderung des 
Gastgewerbegesetzes betreffend die Aufhebung des Tanzverbots an hohen
Feiertagen und am Aschermittwoch vorberaten. Diese Änderung geht 
zurück auf die Motion M 334 von Katharina Meile (Grüne), welche der 
Kantonsrat am 9. März 2009 mit 51 zu 50 Stimmen erheblich erklärt 
hatte.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass am Tanzverbot an den hohen
Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer
Bettag, Weihnachten) und am Aschermittwoch heute nicht mehr 
festgehalten werden soll. Die wenigen Tage, an denen damit zusätzlich
getanzt werden könnte, dürften nicht zu grösseren Beeinträchtigungen 
des gesellschaftlichen Lebens führen. Es stelle sich die Frage, 
weshalb der Staat hier ein Verbot erlassen solle. Es soll den 
Einzelnen vielmehr freistehen, diese Tage so oder anders zu 
verbringen.
Im Gegensatz zur Haltung der Regierung beantragt die WAK, das 
Tanzverbot an den hohen Feiertagen nicht aufzuheben. Eine Mehrheit 
der WAK ist der Meinung, es gehöre zur Kultur und zur Tradition des 
Kantons Luzern, sich an gewissen Werten zu orientieren. Es sei der 
Wert gewisser Feiertage weiterhin hoch zu halten. Es könne nicht 
sein, dass alle Einschränkungen über Bord geworfen würden. Auch in 
anderen Kulturen würden Werte und Traditionen gepflegt und hoch 
gehalten. Gewisse Zwischenhalte würden auch Lebensqualität erzeugen.
Der Kantonsrat wird diese Vorlage voraussichtlich an der Session 
vom 10./11. Mai 2010 beraten.

Kontakt:

Leo Müller, Präsident WAK
Tel.: +41/41/495'28'20
Mobile: +41/79/363'32'60

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