PFK ist für strengere Schuldenbremse
Luzern (ots)
Die Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrates PFK (Vorsitz Walter Stucki, FDP, Emmen) stimmt dem Gesetz über Steuerung der Finanzen und Leistungen (Totalrevision Finanzhaushaltgesetz) grossmehrheitlich zu, schlägt aber wesentliche Änderungen und Ergänzungen vor.
Das neue Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen regelt nebst dem eigentlichen Finanzhaushalt des Kantons auch die umfassendere Steuerung der Finanzen und Leistungen. Es soll für den Kantonsrat, den Regierungsrat, die Gerichte und die kantonale Verwaltung gelten. Es gilt aber auch für andere Behörden und Organisationen des kantonalen öffentlichen Rechts, soweit dies andere Gesetze vorsehen. Die bisherige Schuldenbremse wird im Wesentlichen übernommen. Der budgetierte Aufwandüberschuss darf neu höchstens vier Prozent einer Einheit der Staatssteuern betragen (der Regierungsrat schlägt fünf Prozent vor). Die jährliche Verschuldung wird begrenzt, indem der budgetierte Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit mindestens 80 Prozent des budgetierten Mittelabflusses für die Investitionstätigkeit in das Verwaltungsvermögen zu betragen hat (20%-Lücke entspricht ca. 40 Mio. Franken). Gemäss der PFK soll sich die Erfolgsrechnung über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgegli chen gestalten; der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit hat mittelfristig mindestens den Mittelabfluss für die Investitionstätigkeit in das Verwaltungsvermögen zu decken. Der Regierungsrat schlägt einen Ausgleich über sieben Jahre vor. Ausgenommen von der finanzpolitischen Steuerung sind ausserordentliche Ergebnisse. Zudem sollen Ausnahmen für die Finanzierung von Grossprojekten möglich sein.
Der politische Planungsprozess bestand bisher aus den drei Instrumenten Legislaturprogramm, Integrierter Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) sowie Voranschlag mit politischen Leistungsaufträgen. Neu soll die gesamte Planung auf eine langfristige, vom Regierungsrat erarbeitete Kantonsstrategie abgestimmt werden, die auch das Legislaturprogramm und die bisherigen Leitbilder beinhaltet. Der Voranschlag wird neu als erstes Planjahr im Aufgaben- und Finanzplan aufgeführt und wird erst nach der parlamentarischen Beratung mit den definitiven Beschlüssen separat gedruckt. Der Jahresbericht ersetzt das bisherige Dokument «Staatsrechnung». Es handelt sich dabei um einen umfassenden Rechenschaftsbericht über Strategieumsetzung, Leistungen und Finanzen (Jahresrechnung) des Kantons. Die PFK wünscht, dass dem Kantonsrat auch eine mehrjährige, in der Regel vierjährige, Leistungsplanung vorgelegt wird, welche dieser zu genehmigen hat. Pro Aufgabenbereich soll die Leistungsplanung insbesondere Grundlagen, einen politischen Leistungsauftrag, Informationen zu Massnahmen und Projekten Indikatoren und Kenngrössen sowie Finanzinformationen enthalten.
Im Sinn der klaren Budgethoheit der Legislative gibt es keine Ausnahmen mehr vom Erfordernis eines Nachtragskredits. In dringlichen und einigen anderen Fällen sollen der Regierungsrat und die obersten Gerichte aber eine Überschreitung der Voranschlagskredite bewilligen können. Die Tätigung einer staatlichen Ausgabe bedarf einer Rechtsgrundlage, eines bewilligten Voranschlagskredites und einer Ausgabenbewilligung. Diese Voraussetzungen werden neu explizit im Gesetz verankert. Die PFK schlägt vor, dass eine Sonderkreditkontrolle im Anhang der Jahresrechnung zu publizieren ist.
Die Kompetenz des Regierungsrates und der obersten Gerichte zur Bewilligung von freibestimmbaren Ausgaben, für die ein vom Kantonsrat bewilligter Voranschlagskredit vorliegt, soll auf Beträge bis zur Dekretsgrenze (3 Mio. Franken) erhöht werden.
Mit den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) steht ein international anerkanntes Regelwerk für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Empfehlungen und Vorgaben des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für die Kantone und Gemeinden (HRM2) berücksichtigt und somit die Vergleichbarkeit mit anderen öffentlichen Gemeinwesen der Schweiz verbessert. Die Anbindung der neuen Rechnungslegungsvorschriften an die IPSAS-Standards hat eine neue Bewertung der Bilanz zur Folge. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Neubewertung des Finanz- und des Verwaltungsvermögens zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen wird. Die Ergebnisse der Neubewertung werden dem Kantonsrat in einem separaten Bilanzanpassungsbericht unterbreitet.
Neu wird eine konsolidierte Betrachtungsweise den finanziellen Überblick über den ganzen Kanton ermöglichen. Durch die Konsolidierung werden die Einzelabschlüsse mehrerer Einheiten zu einem Gesamtabschluss (konsolidierter Abschluss) zusammengefasst und von internen Finanzverflechtungen bereinigt. In Ergänzung der Vorlage wünscht die PFK, dass die konsolidierte Rechnung nebst dem kantonalen Finanzhaushalt auch die Universität Luzern, die LUSTAT Statistik Luzern, das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie umfasst.
Die Beratung dieses Geschäfts im Kantonsrat ist für die Session vom 21./22. und 28./29. Juni 2010 vorgesehen.
Kontakt:
Kontakt Walter Stucki
Präsident PFK, Emmen
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