Neue Pflegeheimplanung für den Kanton Luzern
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat die neue Pflegeheimplanung beschlossen. Sie tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Das bestehende Bettenmoratorium wird aufgehoben. Die maximale Anzahl an Plätzen, welche die Pflegeheime und Pflegewohngruppen mit den Krankenkassen abrechnen können, wird jedoch weiterhin beschränkt.
Auf der Pflegeheimliste werden neu Grund- und Spezialversorgung unterschieden. Für die Grundversorgung werden bis ins Jahr 2020 kantonsweit maximal 5709 Plätze zugelassen. Mit dieser Begrenzung soll erreicht werden, dass die Abdeckungsrate (Anzahl Pflegeplätze pro Personen im Alter von 80 Jahren und älter) gesenkt wird und sich dem aktuellen gesamtschweizerischen Durchschnitt annähert. Um die Versorgung der älteren Bevölkerung sicher zu stellen bedeutet dies jedoch, dass die Gemeinden die ambulante Pflege (Spitex) zugunsten der stationären stärker ausbauen müssen. Auch die Anzahl Plätze für die Spezialversorgung wird limitiert. Hierfür sind maximal 286 Plätze reserviert. Es handelt sich dabei beispielsweise um Plätze für Personen mit speziellem Pflegebedarf, wie etwa dauerbeatmete Patienten oder Patientinnen, psychisch behinderte Pflegebedürftige oder um Plätze für jüngere Menschen, welche palliativ gepflegt werden müssen.
Die Plätze der Grundversorgung werden regional aufgeteilt. Statt wie bisher elf gibt es nur noch fünf Planungsregionen für die Alterspolitik. Diese decken sich weitgehend mit den bisherigen Ämtern, was in diesem Fall noch Sinn macht. In den Regionen werden die stationären und ambulanten Angebote künftig intensiver geplant und koordiniert werden müssen. Die Aufteilung der Plätze auf die Planungsregionen erfolgt neu anhand der Abdeckungsrate. Regionen mit einer Unterversorgung können in Zukunft mehr Pflegebetten realisieren, als Gebiete welche bereits ein überdurchschnittliches Bettenangebot haben.
Neue Pflegeheimliste Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Kantone eine Pflegeheimplanung zu erstellen und eine Pflegeheimliste zu führen. Nur diejenigen Pflegeheime oder Pflegewohngruppen, welche auf der Liste aufgeführt sind, können Pflegekosten über die Krankenkassen abrechnen.
Gleichzeitig mit der Pflegeheimplanung hat der Regierungsrat deshalb die Pflegeheimliste aktualisiert. Er hat verschiedene Gesuche um Aufnahme auf die Liste bewilligt. Neben dem Ausbau von bestehenden Pflegeheimen oder Pflegewohngruppen hat er auch neue Projekte bewilligt.
Der Bericht zur Pflegeheimplanung sowie die neue Pflegeheimliste können unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.lu.ch/gsd_pflegeheimliste.htm
Kontakt:
Irmgard Dürmüller Kohler, Dienststellenleiterin
Tel.: +41/41/228'57'79