Budgetreduktionen bei Kantonalen Hochbauten
Luzern (ots)
Der Kantonsrat hat mit seinen Beschlüssen zum Globalbudget und den Bemerkungen zum integrierten Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) die Mittel für Hochbauinvestitionen stark beschnitten. Als Folge davon stehen im laufenden Jahr 8,5 Millionen Franken weniger zur Verfügung. Von 2012 bis 2015 werden die Mittel für die Hochbauten nochmals jährlich um zehn Millionen Franken reduziert. Der Regierungsrat ist dem Auftrag des Parlaments nachgekommen und hat nun aufgezeigt, welche Folgen die Kürzungen bei den verschiedenen Projekten haben. Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) hat an ihrer Sitzung vom 7. Februar 2011 den regierungsrätlichen Entscheid zur Kenntnis genommen.
Die Überweisungen der Bemerkungen des Kantonsrates zum IFAP 2011-2015 haben zur Folge, dass die Kredite für die Infrastrukturinvestitionen der kantonalen Hochbauten in den Jahren 2012 bis 2015 von 60 auf 50 Millionen Franken zu reduzieren sind. Diese Reduktionen des Globalbudgets in den nächsten fünf Jahren um rund 16 Prozent führen zu einer einschneidenden Verzichtsplanung. Darüber hinaus ist der Kantonsrat auf die Botschaft B 175 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verwendung eines Teils der Mittelreservation für die Spitalbauten, nämlich von 23 Millionen Franken, zugunsten der Hochbauinvestitionen 2011 nicht eingetreten. Im Rahmen der Budgetberatung hat der Kantonsrat das Globalbudget 2011 für Investitionen Kantonale Hochbauten von 35,5 auf 50 Millionen Franken erhöht.
Konsequenzen aus den Beschlüssen
Der Regierungsrat hat eine Liste mit Projekten erstellt, deren Aufschub nach seiner Meinung die am wenigsten gravierenden Konsequenzen haben. Nicht davon betroffen sind bereits laufende Projekte. Durch länger andauernde Unterbrüche wären diese gleichbedeutend einem Baustopp, was letztendlich zu grossen Mehrkosten führen würde und daher betriebswirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Auch Bauprojekte, bei denen es um die Instand- und Werterhaltung geht, werden weiterverfolgt. Bei neuen Bauvorhaben beanspruchen mittlere und grössere Bauprojekte eine Bearbeitungszeit von vier bis zehn Jahren. Ohne eine gesicherte Finanzierung in den Folgejahren soll deren Planung nicht in Angriff genommen werden.
Der Regierungsrat hat die folgenden Beschlüsse gefasst. Projektverzichte und -verschiebungen:
- Auf die Ausführung des für 2011 geplanten Projektes "Umnutzung und Umbau der Liegenschaft Pfistergasse 20/22" für die PHZ wird verzichtet.
- Das für 2012 geplante Sanierungsprojekt "Sentimatt 1" wird um ein weiteres Jahr verschoben.
- Die Ausführung der Sanierungs- und Umbauarbeiten der Zentral- und Hochschulbibliothek wird um zwei Jahre verschoben. Das Büchermagazin muss aus baulichen Gründen geleert und geschlossen werden, daher werden die Bücher wie vorgesehen in ein provisorisches Magazin in der Gemeinde Entlebuch ausgelagert.
- Die für 2011 vorgesehenen Planungsarbeiten "Ausbau/Umbau Naturmuseum" werden nicht weitergeführt, das Projekt wird um ein Jahr verschoben.
- Das ab 2011 geplante Projekt "Sicherheitszentrum Sempach" wird um zwei Jahre verschoben.
- Das ab 2012 geplante Projekt "Neubau Kantonsgericht" wird um ein Jahr verschoben.
Mit diesen Massnahmen können die Budgetvorgabe für das Jahr 2011 und die Finanzplanvorgaben der Jahre 2012 und 2013 eingehalten werden.
Grosshof und BBZ Sursee nicht betroffen
Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof, Kriens, muss dringend erweitert werden, weil schweizweit keine entsprechenden Zellen zur Verfügung stehen. Die Aufstockung des Zellentraktes und der Neu- sowie Ausbau von Beschäftigungs- und Bildungsräumen soll realisiert werden. Für die Finanzierung der Planungskosten im Jahre 2011 wird der Regierungsrat dem Kantonsrat mit einer Botschaft einen Nachtragskredit beantragen. Keine Änderung erfährt auch das Projekt der Sanierung und Erweiterung des Berufsschulbildungszentrums Sursee BBZS. Deren Verschiebung würde zu grossen räumlichen Engpässen führen und hätte das Ausweichen auf teure Provisorien zur Folge. Eine Verschiebung des Projektes hätte zudem einschneidende Konsequenzen für das gesamte Berufsbildungskonzept.
Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat im Rahmen der nächsten Budgetdebatte einen neu priorisierten Aufgaben- und Finanzplanung der kantonalen Hochbauten für die Jahre 2012 bis 2015 vorlegen.
Kontakt:
Regierungspräsident und Finanzdirektor
Marcel Schwerzmann
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch