Fusionsprojekt «Michelsamt gemeinsam» - Der Kanton offeriert 18 Millionen Franken
Luzern (ots)
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig ist überrascht, dass der Fusionsprozess der vier Gemeinden Beromünster, Neudorf, Pfeffikon und Rickenbach abgebrochen wird. Aus Sicht der Regierung wäre diese Fusion eine Chance für die Region gewesen. Der Finanzplan der vereinigten Gemeinde weise mit einem Kantonsbeitrag von 18 Mio. Franken in eine finanziell solide Zukunft.
«Der Zusammenschluss der vier Gemeinden hätte das Michelsamt gestärkt und es in eine gute Ausgangssituation im Wettbewerb mit den benachbarten Regionen Sursee, Seetal und den Kanton Aargau gebracht, davon ist die Regierung überzeugt.» Mit dieser Botschaft ermunterte der Regierungsrat die Gemeinden im Michelsamt vor gut einem Jahr zu Fusionsabklärungen.
Konstruktive Verhandlungen
Über den Kantonsbeitrag wurde in den vergangenen Wochen in zwei Durchgängen verhandelt. Die Michelsämter Gemeinden forderten 21 Mio. Franken. Eine weitere Forderung zielte auf eine jährliche Ausgleichszahlung/Entlastungszahlung von 1,5 Mio. Franken. Der Kanton wäre bereit gewesen, insgesamt 18 Mio. Franken zu bezahlen.
Finanziell gesunde neue Gemeinde
«Es entspricht dem Grundsatz des Kantons, dass bei einer Fusion keine Gemeinde schlechter gestellt wird als vorher», schreibt Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig. Aus diesem Grund hatte sich der Regierungsrat zu einem Vorgehen in zwei Etappen entschieden: Die erste Auszahlung von 14 Mio. Franken auf den 1. Januar 2013 hätte sichergestellt, dass das Projekt mit einer soliden finanziellen Grundlage starten könnte. Die zweite Auszahlung von 4 Mio. Franken hätte garantiert, dass in den Jahren 2015 und 2016 (solange die Synergieeffekte der Fusion noch nicht vollumfänglich zum Tragen kämen) keine fusionsbedingte Steuererhöhung vorgenommen werden müsste. Die Beurteilung der zweiten Auszahlung von maximal 4 Mio. Franken hätte nach dem Vorliegen der Rechnung 2015 im April/Mai 2016 stattgefunden.
Keine gesetzliche Grundlage
Auf den zusätzlichen jährlichen Beitrag von 1,5 Mio. Franken könne der Regierungsrat nicht eintreten. Dazu fehle eine entsprechende gesetzliche Grundlage und würde ein solcher Betrag einen Rückschritt in den alten Finanzausgleich bedeuten. Dieser Sachverhalt sei in den Verhandlungen klar kommuniziert worden. Zudem zeige der Finanzplan, dass die neue Gemeinde mit einem Kantonsbeitrag von 18 Mio. Franken in eine solide finanzielle Zukunft gehen könnte.
Anders als Beromünster hätten sich die übrigen drei involvierten Gemeinden zum Kantonsbeitrag positiv geäussert und sich damit zufrieden gezeigt. Dieser liege 3 Mio. Franken unter dem ursprünglich geforderten Betrag. Die heute so gute finanzielle Lage verdanke Beromünster nicht zuletzt früher entrichteter Kantonsbeiträge und der Besitzstandwahrung im Finanzausgleich.
Berechnung des Kantonsbeitrags
Der Kanton unterstützt Gemeindefusionen mit Sonderbeiträgen aus dem Finanzausgleich. Der Sonderbeitrag richtet sich nach der finanziellen Lage und der Entwicklung der fusionierten Gemeinde. Berücksichtigt werden Kriterien wie die unterschiedliche Verschuldung und die Steuerfüsse der Gemeinden, die Finanzkraft der vereinigten Gemeinde und die Folgekosten der Fusion. Beeinflusst wird die Höhe des Kantonsbeitrages auch durch bereits geleistete Sonder- und Fusionsbeiträge, durch das Gesamtinteresse des Kantons und die Mittel, die dem Kanton zur Verfügung stehen.
Kontakt:
Yvonne Schärli-Gerig
Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes
Tel.: +41/41/228'59'11 (Mittwoch, 15.6.2011, 10.00 bis 11.00 Uhr)
E-Mail: yvonne.schaerli@lu.ch