Kantonsratskommission ist für mehr Effizienz beim neuen Kantonsgericht
Luzern (ots)
Die Kommission Justiz und Sicherheit des Luzerner Kantonsrates hat die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Zusammenführung des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes zu einem Kantonsgericht vorberaten. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat zur Umsetzung dieses Gesetzgebungsauftrages und zu weiteren Änderungen im Justizwesen des Kantons Luzern insgesamt sieben Erlassentwürfe.
Zu diskutieren gab in der Kommission Justiz und Sicherheit (JSK, Vorsitz: Armin Hartmann, SVP, Schlierbach) vor allem das relativ neue Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren (OGB), das neu Justizgesetz genannt werden soll. Das Kantonsgericht ist das oberste kantonale Gericht in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen. Seine Abteilungen beurteilen Berufungen, Beschwerden und Klagen. Das Gesetz regelt, in welchen Fällen ein Einzelrichter oder eine Einzelrichterin der Abteilungen des Kantonsgerichtes entscheidet. Am Kantonsgericht wirken auch Ersatzrichterinnen und -richter mit (wie heute am Obergericht und am Verwaltungsgericht) sowie Fachrichterinnen und -richter (wie heute am Verwaltungsgericht). Dem Kantonsgericht steht ein Präsident oder eine Präsidentin vor.
Streitwertgrenze angehoben
Administrativ wird das Kantonsgericht von einer Geschäftsleitung geführt, die für personalrechtliche Beschlüsse sowie für die Planungsgeschäfte zuständig ist. Die wichtigen Wahl- und Rechtsetzungsgeschäfte bleiben dem Gesamtgericht vorbehalten, das aus den voll- und hauptamtlichen Richterinnen und Richtern besteht. Einzelheiten der Organisation soll die Geschäftsordnung des Kantonsgerichtes regeln. Entgegen dem Vorschlag in der Botschaft will die JSK die Streitwertgrenze, unter welcher in der Regel in Einzelrichterzuständigkeit entschieden wird, bei 20'000 Franken festlegen. Regierung und Gerichte wollen diese Grenze bei 10'000 Franken festlegen. Dies erscheint der JSK zu wenig effizient. Die JSK spricht sich auch deutlich dafür aus, dass neu auch in zivilrechtlichen Fällen eine Einzelrichterkompetenz im beschriebenen Rahmen besteht.
Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Märzsession beraten.
Kontakt:
Armin Hartmann
Präsident JSK
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