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Staatskanzlei Luzern

Regierung will Mundart UND Hochdeutsch im Kindergarten

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat will im Kindergarten eine gleichwertige Förderung von Mundart und Hochdeutsch. Er lehnt daher die Volksinitiative «Für Mundart im Kindergarten» ab, unterbreitet dem Kantonsrat aber einen entsprechenden Gegenentwurf im Volksschulbildungsgesetz. Regierungsrat Reto Wyss, Bildungs- und Kulturdirektor und Charles Vincent, Leiter Dienststelle Volksschulbildung orientierten heute Mittwoch über die Vorlage.

Die Frage nach dem «richtigen» Verhältnis von Mundart und Hochdeutsch in der Schule wird immer wieder diskutiert. Einigkeit herrscht darüber, dass Hochdeutsch in der Deutschschweiz die Sprache des Lesens und Schreibens ist. Es besteht deshalb kein Zweifel an der Notwendigkeit, Hochdeutsch lesen und schreiben zu lernen. Die Diskussion dreht sich vielmehr um das gesprochene Hochdeutsch und die Frage, ab welchem Alter und in welchem Umfang die Kinder in der Schule mit Hochdeutsch in Kontakt kommen sollen.

Im Oktober 2011 reichte ein Initiativkomitee der Jungen SVP und der SVP ein kantonales Volksbegehren mit dem Titel «Für Mundart im Kindergarten» ein. Die Initianten verlangen in der Form der allgemeinen Anregung, dass die Unterrichtssprache im Kindergarten grundsätzlich Mundart sein soll. Begründet wird dieses Anliegen unter anderem damit, dass die Muttersprache Schweizerdeutsch je länger je mehr verdrängt werde.

Unter anderem aufgrund der teilweise schwachen Pisa-Leistungen der Schweizer Schülerschaft wurden im Jahr 2004 von der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) Massnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz der Schweizer Schülerinnen und Schüler beschlossen. Auf dieser Grundlage haben die Kantone Regelungen zur Unterrichtssprache beschlossen. Im Kanton Luzern hat der Regierungsrat im September 2004 festgelegt, dass die Kinder im Kindergarten zum Gebrauch der Standardsprache (Hochdeutsch) angeregt und darin gefördert werden und dass die Lehrpersonen die Standardsprache im Unterricht regelmässig verwenden und pflegen sollen.

Beide Sprachen bewusst fördern

Der Regierungsrat führt nun in seiner Botschaft an den Kantonsrat aus, dass die Sprachkompetenz für eine erfolgreiche Schulkarriere von zentraler Bedeutung ist. Die beiden Sprachformen Hochdeutsch und Mundart dürfen im Kindergarten nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern sollen gleichwertig gefördert werden.

Bildungsdirektor Reto Wyss vertrat vor den Medien die Haltung des Regierungsrates: «Für die Gestaltung des Unterrichts ist eine lebendige Anwendung von Hochdeutsch und Mundart zentral. Dabei sollen bewusst Unterrichtssequenzen in Hochdeutsch und in Mundart gestaltet werden», erklärte Wyss am Mittwoch. Weiter erklärte er: «Die Ausdrucksfähigkeit und die Vielfalt in der Mundart sollen dabei genauso gefördert werden wie die Sprachkompetenz im Hochdeutschen.»

Aus diesen Gründen erachtet der Regierungsrat die Forderung der Initianten als zu einseitig. Er möchte im Kindergarten Mundart und Hochdeutsch gleichwertig fördern und formuliert deshalb einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Diese gleichwertige Förderung beider Sprachen soll im Volksschulbildungsgesetz festgehalten und voraussichtlich in der Januar-Session vom Kantonsrat diskutiert werden.

Was heute gilt

Im Kindergarten gilt seit dem Schuljahr 2006/2007 die Regelung, dass die Kinder zum Gebrauch von Hochdeutsch angeregt und darin gefördert werden. Die Lehrperson soll im Unterricht Hochdeutsch regelmässig verwenden und pflegen. Der Anteil des Hochdeutschen soll dabei im Laufe des Kindergartenjahres kontinuierlich erhöht werden. Ab der 1. Klasse ist Hochdeutsch die Unterrichtssprache in allen Fächern. Mundart wird in bewusst gestalteten Situationen verwendet und gepflegt.

www.volksschulbildung.lu.ch/uo_fl_fach_deutsch.htm

Kontakt:

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungsdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03

Dr. Charles Vincent
Leiter Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12
E-Mail: charles.vincent@lu.ch

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