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Staatskanzlei Luzern

Straffällige Asylsuchende werden neu gemeldet

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern geht konsequent gegen straffällige Asylsuchende vor. Neu informiert die Staatsanwaltschaft das Gesundheits- und Sozialdepartement, wenn sie ein Ermittlungsverfahren gegen eine asylsuchende Person einleitet. Der Regierungsrat hat die entsprechende Grundlage für den Datenaustausch geschaffen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement meldet die betroffene Person an die Caritas, welche als Betreuungsorganisation direkt auf diese einwirken kann.

Auf Weisung der Staatsanwaltschaft meldet die Luzerner Polizei neu dem Gesundheits- und Sozialdepartement GSD jene Asylsuchenden, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird. Die Luzerner Regierung hat die Grundlage für den Datenaustausch geschaffen und die Verordnung über die Staatsanwaltschaft per 1. Januar 2013 entsprechend angepasst.

Nach erfolgtem Datenaustausch wird gehandelt

Die von der Luzerner Polizei gemeldeten Personen werden vom GSD in einer Datenbank erfasst. Wird diese asylsuchende Person im Kanton Luzern betreut, ordnet das GSD Massnahmen zuhanden der Caritas an. Die Caritas ist im Auftrag des Kantons Luzern für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden zuständig. Die Verantwortlichen der Caritas suchen mit den betroffenen Asylsuchenden das Gespräch und können so erzieherisch auf sie einwirken. Bei allfälliger Gefährdung von Drittpersonen kann die Caritas auch weitere Massnahmen ergreifen. Wie zum Beispiel die Verlegung der betreffenden Person in eine andere Unterkunft. ?Asylsuchende sollen spüren, dass ihr Handeln Folgen hat. Sie sollen wissen, dass auch die Betreuungsorganisation davon Kenntnis erhält?, so Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Meldeberechtigung, keine Meldepflicht

"Die Staatsanwaltschaft war bestrebt, eine pragmatische Lösung für den vom Gesundheits- und Sozialdepartement zu Recht geforderten Datenaustausch anzubieten", sagt Oberstaatsanwalt Daniel Burri. Dass die rechtliche Grundlage dazu auf Verordnungsstufe geschaffen wurde, hat den Vorteil, dass der Datenaustausch nun ohne langwieriges Gesetzgebungsverfahren schnell umgesetzt werden kann. In der entsprechenden Verordnung ist für die Staatsanwaltschaft eine Meldeberechtigung, nicht aber eine Meldepflicht vorgesehen. Es müsse eine Interessensabwägung vorgenommen werden, betont Oberstaatsanwalt Daniel Burri. ?Informiert wird nur bei Verbrechen und Vergehen. In diesen Fällen ist das GSD zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe auf die entsprechende Information angewiesen. Hier überwiegt das Interesse des GSD an der Information gegenüber den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person?, so Burri. Kein Datenaustausch erfolgt, wenn durch die Meldung Ermittlungen der Strafverfolgungsb ehörden behindert oder gar verunmöglicht würden. Dies betrifft insbesondere Fälle mit mehreren Mittätern oder bei Vorliegen von Bandenmässigkeit.

Konsequentes Vorgehen

Der Datenaustausch ist eine von mehreren Massnahmen im Asylbereich, mit denen der Kanton Luzern konsequenter gegen straffällige Asylsuchende vorgeht. Nötig sind diese Massnahmen, weil die Zahl der Delikte durch Asylsuchende gestiegen ist, wie die 2012 veröffentlichte Statistik der Luzerner Polizei zeigt. Regierungsrat Guido Graf betont: "Der grösste Teil der Asylsuchenden verhält sich korrekt! Jene Personen aber, die sich nicht an Recht und Ordnung halten, dulde ich nicht!" Straffällige Asylsuchende würden dem Asylsystem schaden und in der Bevölkerung Sorgen und Ängste auslösen, so Graf. Bereits im vergangenen August hatte Regierungsrat Guido Graf den Datenaustausch gefordert und Massnahmen angeordnet. Die Schliessung der Asylzentren um 22 Uhr hat sich bewährt und wird beibehalten. Dies hat zur Entlastung von sogenannten Hotspots, zum Beispiel beim Bahnhof Luzern beigetragen. Um kriminellen Asylsuchenden entgegenzuwirken hatte die Luzerner Regierung zudem die Prüfung eines Ha ndyverbots in Asylzentren veranlasst. Das Handy-Verbot erübrigt sich nun, da mittels Datenaustausch gezielt auf fehlbare Asylsuchende eingewirkt werden kann. Mit dem Datenaustausch setzt die Regierung zudem auch eine Forderung des Kantonsrates um. Dieser hatte im vergangenen September eine Motion von Kantonsrat Robert Arnold erheblich erklärt, mit welcher Transparenz über straffällige Asylsuchende gefordert wurde.

Regierung fordert Bundeszentrum für renitente Asylsuchende

Der Kanton Luzern gelangt zudem mit einer Forderung an den Bund: Die Kantone sollen straffällige und renitente Asylsuchende an den Bund zurückweisen können. Diese sollen in gesonderten Bundeszentren untergebracht werden. Die Luzerner Regierung will eine entsprechende Forderung an der Asylkonferenz des Bundes vom kommenden Montag, den 21. Januar 2013 in Bern einbringen. Dank den Fakten aus dem Datenaustausch könne der Kanton Luzern genau feststellen, welches die fehlbaren Personen sind, so die Regierung.

Anhang

Präsentation 
Referat Daniel Burri 
Referat Regierungsrat Guido Graf 
Foto Guido Graf und Daniel Burri

Anhänge

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10602_20130116_Praesentation.pd
f
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10602_20130116_Burri.pdf 
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10602_20130116_Graf.pdf 
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10602_02-mm-asyl.jpg

Kontakt:

Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'81

Daniel Burri
Oberstaatsanwalt Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'58'42

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