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Staatskanzlei Luzern

Regierungsrat gegen Abschaffung der Liegenschaftssteuer

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat im Auftrag des Kantonsrats einen Gegenentwurf zur Streichung der Liegenschaftssteuer erarbeitet. Die Abschaffung dieser Steuer geht auf ein Volksbegehren des Hauseigentümerverbands zurück. Der Gegenentwurf sieht vor, die Steuer für Liegenschaftsbesitzer im Jahr 2017 abzuschaffen. Mit Blick auf die aktuell sehr angespannte Finanzlage äussert der Regierungsrat allerdings grosse Bedenken, die Steuerausfälle überhaupt verkraften zu können. Gleichermassen betroffen von einer Abschaffung der Liegenschaftssteuern wären auch die Gemeinden, die 50 Prozent der Steuererträge erhalten.

Bereits in seiner Botschaft vom Februar 2012 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative des Hauseigentümerverbandes des Kantons Luzern ohne Gegenentwurf abzulehnen. Bei der Behandlung des Geschäfts im Dezember 2012 wies eine Mehrheit des Kantonsrats die Vorlage an die Regierung zurück. Verlangt wurde ein Gegenentwurf zur Initiative mit dem Ziel, die Abschaffung der Liegenschaftssteuer in vier bis fünf Jahren vorzusehen.

Finanzielle Situation seit einem Jahr noch verschärft

Die Regierung kommt dem Auftrag des Kantonsrats nach und unterreitet einen Gegenent-wurf, welcher das Steuergesetz dahingehend ändert, die Liegenschaftssteuer per 1. Januar 2017 abzuschaffen. Gleichzeitig warnt der Regierungsrat aber vor einem solchen Schritt: Nach seiner Einschätzung wäre der finanzielle Ausfall - mit Blick auf die angespannte Finanzlage und die düsteren Finanzperspektiven für den Kanton Luzern und viele Gemeinden - nicht tragbar. Da sich die finanzpolitische Situation seit der letzten Beratung zur Volksinitiative nicht entspannt, sondern noch verschärft hat, beantragt die Luzerner Regierung dem Kantonsrat weiterhin, die Initiative zur Ablehnung.

Auch Gemeinden von Ausfällen stark betroffen

Der Steuerausfall würde bei den Liegenschaftssteuern sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden rund 18 Millionen Franken betragen. Von einer Aufhebung wären dadurch viele Gemeinden im ganzen Kanton Luzern finanziell stark betroffen. Dazu gehören speziell Gemeinden mit vielen Ferienhäusern und Zweitwohnungen. Sie würden eine bedeutende Einnahmequelle verlieren. Neben den Tourismusgemeinden würden bei einer Abschaffung auch Agglo- und Zentrumsgemeinden überdurchschnittlich verlieren. Darunter sind verschiedene Gemeinden, die derzeit mit grösseren Defiziten zu kämpfen haben und bei einem Wegfall der Liegenschaftssteuern mit wesentlichen Mindereinnahmen rechnen müssten.

Das Volk wird letztlich entscheiden

Die Mehrheit der Kantone erhebt eine Liegenschaftssteuer. Im Kanton Luzern beträgt sie 0,5 Promille des Steuerwerts der Liegenschaft. Im Jahre 2012 ergaben die Erträge aus der Liegenschaftssteuer rund 36 Millionen Franken, die je hälftig an die Gemeinden und den Kanton flossen. Der finanzielle Ausfall bei einer Abschaffung ist nach Einschätzung des Regierungsrates für den Kanton und viele Gemeinden auf absehbare Zeit nicht tragbar. Vorgesehen ist, dass der Kantonsrat an den Sessionen vom September und November 2013 über die Botschaft befinden wird. Da es sich um eine Volksinitiative handelt, liegt das letzte Wort beim Souverän. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative "Abschaffung der Liegenschaftssteuer" abzulehnen und sie den Stimmberechtigten ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu unterbreiten.

Kontakt:

Marcel Schwerzmann
Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

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