Mehr Gestaltungsfreiraum für Korporationen
Luzern (ots)
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat ein neues Gesetz über die Korporationen. Danach wird den Korporationen weiterhin der Gemeindestatus garantiert; auch erhalten sie mehr Gestaltungsfreiheit für ihre Organisation.
Bewährtes weiterzuführen und gleichzeitig das Gesetz auf die heutige Situation der Korporationen anzupassen, das waren die Ziele für das neue Korporationsgesetz. Es enthält weniger Vorgaben und betont die Eigenverantwortung der Korporationen.
Öffentliche Güter für Allgemeinheit erhalten
Neu im Gesetz enthalten ist die Möglichkeit, dass sich eine Korporation einfachere Strukturen geben kann. Vor allem für kleinere Korporationen ist die Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft eine Erleichterung. Rechtlich geregelt wurden auch die Aufhebung und die Vereinigung von Korporationen. Damit verbunden ist das Interesse, öffentliche Güter für die Allgemeinheit zu erhalten.
Die Anpassung des Namensrechts beim Bund hatte Auswirkungen auf alle Schweizerinnen und Schweizer und auch auf die Korporationen. Seit 2013 behält jeder Schweizer Ehepartner nach der Heirat das jeweilige Bürgerrecht. Entsprechend brauchte es im neuen Korporationsgesetz eine neue Regelung bezüglich der Korporationsbürgerschaft.
Das neue Korporationsgesetz war nötig geworden, nachdem den Korporationen in der Verfassung (seit 2008 in Kraft) der Status der öffentlich rechtlichen Körperschaft zuerkannt worden war. Das alte Gesetz stammte aus dem Jahr 1962; und war auf alle Gemeinden ? Einwohner-, Kirch-, Bürger- und Korporationsgemeinden ? ausgerichtet. Mit Ausnahme der Korporationen wurden die Rechte der Gemeinden im Gemeindegesetz von 2005 geregelt.
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Judith Lauber
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