Regierung lehnt Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien ab
Luzern (ots)
Der Regierungsrat lehnt die Gesetzesinitiative «Kinder fördern - Eltern stützen, Ergänzungsleistungen für Familien» ab. Im Kanton Luzern gibt es bereits viele andere, wirkungsvolle Massnahmen zur Entlastung von einkommensschwachen Familien. Die Umsetzung der Initiative würde dem Kanton und den Gemeinden zudem hohe Mehrkosten verursachen: Je nach Rechnungsmodell fünf bis 58 Millionen Franken pro Jahr.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Gesetzesinitiative «Kinder fördern - Eltern stützen, Ergänzungsleistungen für Familien» abzulehnen. Er verzichtet darauf, dem Kantonsparlament einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Die Regierung ist der Ansicht, die Umsetzung der Initiative würde zu hohe Kosten mit sich bringen. Eine Projektgruppe mit Vertretern aus LUSTAT Statistik Luzern, der Ausgleichskasse Luzern und der Dienststelle Soziales und Gesellschaft hat im Auftrag der Regierung die Auswirkungen auf die Kosten berechnet: Je nach Rechnungsmodell würde die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien fünf bis 58 Millionen Franken pro Jahr kosten. «Dieser finanzielle Aufwand wäre unverhältnismässig», erklärt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartementes. Eine solche neue Sozialleistung könnten sich weder der Kanton noch die Gemeinden leisten.
Kanton gewährt bereits jetzt substanzielle Hilfe
«Im Kanton Luzern bestehen zudem bereits zahlreiche Massnahmen, die einkommensschwache Familien finanziell entlasten, dies in Form von Abzügen bei Steuern oder direkten Beitragszahlungen», betont Graf. Neben der Sozialhilfe und Steuerabzügen sind dies unter anderem die Familienzulagen, die Inkassohilfe, die Alimentenbevorschussung und die Prämienverbilligung. «Diese Leistungen sind substanziell und stärken die Haushaltsbudgets von Familien», so Guido Graf. Zudem gäbe es auf der Stufe der Gemeinden zahlreiche weitere Formen der Unterstützung, wie etwa familienergänzende Betreuungsangebote.
Massnahmen zur Beseitigung des Schwelleneffekts sind umgesetzt
Mit der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes hat der Kantonsrat 2013 zudem erst kürzlich eine weitere Massnahme zu Gunsten von einkommensschwachen Familien beschlossen. Sie mindert die Prämienlast im Niedriglohnbereich und reduziert den Schwelleneffekt. Von einem Schwelleneffekt spricht man, wenn bei einem höheren Lohn gewisse Sozialleistungen wegfallen und dadurch das verfügbare Einkommen geschwächt wird. Dies würde zu einem negativen Arbeitsanreiz führen. Die Auswirkungen der Änderungen des Prämienverbilligungsgesetzes sollen zuerst ausgewertet werden, erklärt Guido Graf. «Bevor wir neue Sozialleistungen einführen, müssen wir doch wissen, welche Wirkung die bestehenden haben.» Bis Ende 2015 soll ein entsprechender Bericht vorliegen.
Gesamtschweizerische Lösung im Fokus
Wenn überhaupt Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt werden sollen, dann sollte dies gesamtschweizerisch geschehen, dies unter einer Mitfinanzierung des Bundes. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen und die Städteinitiative Sozialpolitik befürworten ebenfalls eine Bundeslösung.
Die Initiative «Kinder fördern - Eltern stützen, Ergänzungsleistungen für Familien» unterliegt einer Volksabstimmung.
Strategiereferenz
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