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Bundeskanzlei BK

Bundesrat will Zusammenwirken mit Parlament optimieren

Bern (ots)

Der Bundesrat will die Zusammenarbeit mit dem
Parlament bestmöglich ausgestalten und gleichzeitig eine klare
Aufgabenteilung und Zuweisung der Verantwortlichkeiten vornehmen.
Dabei sollen das Kollegialitätsprinzip und der Handlungsspielraum der
Regierung gewahrt werden. Dies geht aus der Stellungnahme des
Bundesrates zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des
Nationalrates vom 1. März 2001 über ein neues Parlamentsgesetz
hervor.
Das Parlamentsgesetz regelt Organisation, Aufgaben und
Arbeitsweise der Bundesversammlung sowie deren Beziehungen zu
Bundesrat und Bundesgericht. In seiner Stellungnahme befasst sich der
Bundesrat den wichtigeren Vorschlägen, die in erster Linie ihn selber
betreffen.
Der Bundesrat ist mit der Regelung der Informationsrechte der
Ratsmitglieder und Kommissionen grundsätzlich einverstanden. Wegen
des Kollegialitätsprinzips soll jedoch den parlamentarischen
Aufsichtsdelegationen die Einsichtnahme in Unterlagen, die der
unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesrates dienen, verwehrt
bleiben. Dies betrifft vor allem Dokumente des verwaltungsinternen
Mitberichtsverfahrens. Für den Fall, dass sich der Bundesrat und eine
parlamentarische Kommission oder ein Ratsmitglied nicht über den
Umfang der Informationsrechte einigen können, schlägt der Bundesrat
neu ein obligatorisches Einigungsverfahren vor. Dieses wird vom
Präsidium des Rates geleitet, dem die Kommission oder das
Ratsmitglied angehört. Die Kompetenz zum endgültigen Entscheid soll
beim Bundesrat verbleiben: Wenn keine Einigung zustande kommt, soll
der Bundesrat einen besonderen Bericht erstatten können anstatt
Einsicht in Unterlagen zu gewähren.
Der Bundesrat begrüsst, dass die Frage der Unvereinbarkeit
gewisser Positionen inner- oder ausserhalb der Bundesverwaltung mit
einem Parlamentsmandat neu für beide Räte gleich geregelt werden
soll. Auch geht er mit der Kommission grundsätzlich darin einig, dass
die Unvereinbarkeit auf Personen ausgedehnt werden soll, die den Bund
in gewissen Organisationen und juristischen Personen ausserhalb der
Bundesverwaltung vertreten. Für die Bediensteten der zentralen und
dezentralen Bundesverwaltung möchte er an der generellen
Unvereinbarkeit festhalten, im Gegensatz zur Kommission, die
vorschlägt, je nach Funktion der Bediensteten zu differenzieren.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beabsichtigt,
den parlamentarischen Organen beim Erlass von Verordnungen des
Bundesrates ein umfassendes Konsultationsrecht einzuräumen. Der
Bundesrat will dagegen an der geltenden Regelung des
Konsultationsrechtes festhalten: Dieses Recht soll weiterhin
lediglich den parlamentarischen Kommissionen zustehen und zudem nur
gelten, falls die Verordnungen in erheblichem Ausmass ausserhalb der
Bundesverwaltung vollzogen werden.
Die Kommission sieht neu eine verstärkte Mitwirkung des Parlaments
bei wichtigen Planungen und Konzepten vor: Im Gegensatz zur heute
üblichen blossen Kenntnisnahme würde das Parlament mit einfachen
Bundesbeschlüssen oder Bundesbeschlüssen rechtlich verbindliche
Entscheide treffen. Der Bundesrat sähe dadurch seinen
Handlungsspielraum zu stark eingeschränkt. Er möchte diese
Instrumente aber gezielt dort einsetzen, wo aus staatspolitischen
Ueberlegungen ein Bedarf nach einer für die obersten politischen
Behörden verbindlichen Planung besteht. Im Uebrigen soll die Ausübung
der parlamentarischen Mitwirkung in die bestehenden
Handlungsinstrumente eingebettet bleiben: Mit einer Motion kann das
Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilen, eine Planung
vorzunehmen oder die Schwerpunkte einer Planung zu ändern.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates wird die
Stellungnahme des Bundesrates voraussichtlich im September behandeln.

Kontakt:

Thomas Sägesser, Leiter des Rechtsdienstes,
Tel. +41 31 322 41 51,
Franziska Betschart Tel. +41 31 323 89 91

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