BK: Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren
Bern (ots)
Gesetzliche Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes
Das Vernehmlassungsverfahren des Bundes soll gesetzlich neu geregelt werden. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Entwurf samt Erläuterungen in die Vernehmlassung gegeben. Kantone, politische Parteien und weitere inter-essierte Kreise können bis Ende April 2003 dazu Stellung nehmen.
Die rechtliche Regelung des Vernehmlassungsverfahrens ist an die geltende Bundesverfassung anzupassen. Dabei soll das Verfahren, wie vom Parlament und weiteren Kreisen wiederholt gefordert, gestrafft und durch den vermehrten Einsatz neuer Kommunikations- und Informationsmittel zeitgemäss und bedürfnisgerecht ausgestaltet werden. Und schliesslich ist dem Anliegen nach mehr Transparenz im Vernehmlassungsverfahren Rechnung zu tragen.
Die erforderliche Neuregelung erfolgt in einem ersten Schritt im Rahmen einer Teilrevision des bestehenden Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. In einem nächsten Schritt wird die bestehende Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren aus dem Jahr 1991 total revidiert. Die jetzigen Vernehmlassungsunterlagen wurden von der Bundeskanzlei zusammen mit Vertretungen der Departemente, Parteien, Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Wissenschaft erarbeitet. Geregelt werden sollen vor allem der Zweck und der Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens, die Zuständigkeiten, das Teilnahmerecht und der Adressatenkreis, das Öffentlichkeitsprinzip sowie Form und Frist.
Die Unterlagen stehen im Internet (http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html) und können zudem per Post (Bundeskanzlei, Sektion Recht, Marktgasse 52, 3003 Bern) oder per Fax (031 / 311 88 95) bestellt werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. April 2003.
Schweizerische Bundeskanzlei Information und Kommunikation
Bern, 23. Januar 2003
Für Rückfragen:
Thomas Sägesser, Schweizerische Bundeskanzlei, Leiter Sektion Recht Tel. 031 / 322 41 51 e-mail: Thomas.Saegesser@bk.admin.ch
Katalin Hunyady, Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht Tel. 031 / 323 05 58 e-mail: Katalin.Hunyady@bk.admin.ch