BK: Irak-Krise - Die Haltung des Bundesrates - Information durch den Bundesratssprecher
Bern (ots)
Der Bundesrat begrüsst den Beschluss des UNO-Sicherheitsrates, die Mission der Inspektoren der UNMOVIC zu verlängern, und ruft die irakischen Behörden dazu auf, mit den Inspektoren, die mit der Identifikation und der Zerstörung der verbotenen Waffen beauftragt sind, uneingeschränkt, aktiv und bedingungslos zusammenzuarbeiten. Die Schweiz ist bereit, die gegenwärtige Mission voll und ganz zu unterstützen, damit der Irak mit friedlichen Mitteln entwaffnet werden kann. Sie spricht sich dafür aus, die Inspektoren mit den zusätzlichen Mitteln auszurüsten, deren sie bedürfen, damit sie ihre Aufgabe mit der erforderlichen Effizienz und Schnelligkeit weiterführen können. Für den Bundesrat ist es unerlässlich, dass sämtliche Massenvernichtungswaffen, über die der Irak verfügen könnte, zerstört werden; die Sicherheit der internationalen Gemeinschaft lässt es nicht zu, dass das in Bagdad herrschende Regime Verfügungsgewalt über derartige Waffen hat.
Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung: Es sind sämtliche friedlichen Mittel auszuschöpfen, bevor die Anwendung von Gewalt in Erwägung gezogen wird. Im Übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die UNO-Resolution 1441 keine ausreichende völkerrechtliche Grundlage darstellt, um die Anwendung von Gewalt zu legitimieren. Ohne eine neue Resolution des Sicherheitsrates, welche zur Anwendung von Gewalt ermächtigt, wird die Schweiz eine militärische Intervention der Vereinigten Staaten oder einer Staatenkoalition gegen den Irak als einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten betrachten. In diesem Fall käme das Neutralitätsrecht zur Anwendung.
Unter diesen Voraussetzungen könnte der Bundesrat, gestützt auf das Neutralitätsrecht, keinerlei Transit- oder Überflugsrechte für Luftfahrzeuge zu militärischen Zwecken bewilligen. Ausnahmen könnten jedoch für Überflüge zu humanitären Zwecken in Erwägung gezogen werden.
Sollte der Sicherheitsrat einem bewaffneten Konflikt zustimmen, so wird der Bundesrat in der Lage sein, von Fall zu Fall über einen Überflug über schweizerisches Hoheitsgebiet zu entscheiden.
In diesem Sinne beantwortet der Bundesrat das generelle Ersuchen um Überflugsrechte über schweizerisches Territorium "in den kommenden Monaten", das die Vereinigten Staaten über ihre Botschaft in Bern letzte Woche gestellt haben.
So, wie es formuliert ist und weil es zeitlich nicht begrenzt ist, kann das Gesuch der USA nicht akzeptiert werden. Die Frage, ob Überflüge ausserhalb des Courant normal bewilligt werden können, solange ein Krieg nicht deklariert worden ist, muss unter dem Gesichtspunkt der Neutralität noch vertieft geprüft werden. Der Bundesrat wird seine Haltung festlegen, sobald er über zusätzliche diesbezügliche Abklärungen verfügt.
Obwohl nichts darauf hindeutet, dass Saddam Hussein und Personen seiner nächsten Umgebung Irak verlassen wollen oder können, um in der Schweiz Asyl zu suchen, hat der Bundesrat ein Einreiseverbot gegen Saddam Hussein, dessen engere Familienangehörige und die Angehörigen des Führungskreises, denen Menschenrechtsverletzungen anzulasten sind, verfügt. Gestützt auf Artikel 121 Absatz 2 der Bundesverfassung werden diese Personen ausgewiesen, falls sie in der Schweiz angehalten werden sollten. Das EDA legt den Kreis und die Identität der Personen fest, die von der Schweiz ferngehalten werden sollen. Der heutige Entscheid des Bundesrates dient im Sinne eines vorsorglichen Entschlusses als Grundsatzbeschluss für die Sicherstellung eines zeitgerechten Vollzugs. Für den Bundesrat würde es der Schweiz schlecht anstehen, Personen, denen gröbste Menschenrechtsverletzungen anzulasten sind, und deren Familien zu beherbergen und Kriegsverbrechern Zuflucht zu gewähren. Auch aus aussenpolitischen Gründen ist eine Aufnahme solcher Personen in der Schweiz unerwünscht.
Der Bundesrat hat auch von den Ergebnissen der humanitären Konferenz über Irak Kenntnis genommen, die am vergangenen Wochenende auf Initiative der Schweiz in Genf stattgefunden hat. Die Konferenz hat die grossen Probleme, die ein bewaffneter Konflikt mit Irak der Zivilbevölkerung verursachen würde, bestätigt. Der Bundesrat appelliert deshalb an alle beteiligten Parteien, sämtliche Bestimmungen des humanitären Völkerrechts zu respektieren. Überdies hat er seine Mission bei der UNO beauftragt, das Nötige zu unternehmen, damit in eine allfällige neue Resolution des Sicherheitsrates Bestimmungen über die Respektierung des humanitären Völkerrechts aufgenommen werden.
Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation aufmerksam. Er hat seinen Sicherheitsausschluss sowie die zuständigen Bundesämter angewiesen, die Massnahmen vorzubereiten, die sich im Falle eines bewaffneten Konflikts als erforderlich erweisen könnten.
Vizekanzler Achille Casanova
Bern, 19. Februar 2003