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Bundesamt für Wohnungswesen

Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verabschiedet

Grenchen (ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.
Februar 2002 die Botschaft über die Förderung von preisgünstigem
Wohnraum verabschiedet. Mit der Botschaft werden dem Parlament der
Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Förderung von
preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG), ein
dazugehöriger Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2003 - 2006 sowie
der Entwurf einer Änderung des Wohnbau- und
Eigentumsförderungs-gesetzes (WEG) unterbreitet. Das WFG bezweckt die
Förderung eines Angebots von preisgünstigen Mietwohnungen für
wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte sowie die
Förderung von preisgünstigem Wohneigentum. Es soll die Träger und
Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus stärken und die
Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im
Wohnungswesen verbessern. Gegenüber der aktuellen Förderungspolitik
reduziert der Bundesrat damit die Ziele der staatlichen Einflussnahme
im Wohnungswesen und richtet die Hilfen auf spezifische Kernbereiche
aus. Ferner wird ein Systemwechsel beim hauptsächlichen
Förderungsinstrument vorgeschlagen. An Stelle des umstrittenen
Grundverbilligungsmodells soll neu im Miet- und Eigentumsbereich eine
Darlehenslösung zum Einsatz kommen. Bundesdarlehen als
Finanzierungshilfe sollen die Bauträger befähigen, preisgünstigen
Wohnraum zu erneuern, zu erstellen oder zu erwerben. Die Verbilligung
der Wohnkosten erfolgt für die anspruchsberechtigte Bewohnerschaft
über Zinsvergünstigungen auf den gewährten Darlehen.
Der vorgelegte Bundesbeschluss für einen vierjährigen Rahmenkredit
umfasst 496,4 Millionen Franken für die genannten Darlehen. Mit ihnen
sollen in den nächsten vier Jahren rund 6'000 Wohnungen gefördert
werden. Hinzu kommen 1'775 Millionen Franken für
Bürgschaftsverpflichtungen. Sie dienen der Eigentumsförderung, die
indirekt über die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften erfolgt,
sowie vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für
gemeinnützige Wohnbauträger (EGW).
Das WFG soll zwar das WEG ablösen, doch bleibt letzteres für die
in den vergangenen 25 Jahren eingegangenen Verpflichtungen die
weiterhin gültige Rechtsgrundlage. Die mit der Botschaft beantragte
WEG-Änderung soll es namentlich in speziell umschriebenen Fällen
erlauben, diese Bundeshilfe vorzeitig zu beenden.

Kontakt:

Bundesamt für Wohnungswesen
Dr. Ernst Hauri
Tel.: +41 32 / 654'91'82

Briefing :
http://www.evd.admin.ch/briefing/Briefing_Nouv_loi_logement_D.PDF

Fragen-Antworten :
http://www.evd.admin.ch/docs/questions-reponses_LOG_DE.htm

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