Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verabschiedet
Grenchen (ots)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2002 die Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verabschiedet. Mit der Botschaft werden dem Parlament der Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG), ein dazugehöriger Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2003 - 2006 sowie der Entwurf einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungs-gesetzes (WEG) unterbreitet. Das WFG bezweckt die Förderung eines Angebots von preisgünstigen Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte sowie die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum. Es soll die Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus stärken und die Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im Wohnungswesen verbessern. Gegenüber der aktuellen Förderungspolitik reduziert der Bundesrat damit die Ziele der staatlichen Einflussnahme im Wohnungswesen und richtet die Hilfen auf spezifische Kernbereiche aus. Ferner wird ein Systemwechsel beim hauptsächlichen Förderungsinstrument vorgeschlagen. An Stelle des umstrittenen Grundverbilligungsmodells soll neu im Miet- und Eigentumsbereich eine Darlehenslösung zum Einsatz kommen. Bundesdarlehen als Finanzierungshilfe sollen die Bauträger befähigen, preisgünstigen Wohnraum zu erneuern, zu erstellen oder zu erwerben. Die Verbilligung der Wohnkosten erfolgt für die anspruchsberechtigte Bewohnerschaft über Zinsvergünstigungen auf den gewährten Darlehen.
Der vorgelegte Bundesbeschluss für einen vierjährigen Rahmenkredit umfasst 496,4 Millionen Franken für die genannten Darlehen. Mit ihnen sollen in den nächsten vier Jahren rund 6'000 Wohnungen gefördert werden. Hinzu kommen 1'775 Millionen Franken für Bürgschaftsverpflichtungen. Sie dienen der Eigentumsförderung, die indirekt über die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften erfolgt, sowie vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW).
Das WFG soll zwar das WEG ablösen, doch bleibt letzteres für die in den vergangenen 25 Jahren eingegangenen Verpflichtungen die weiterhin gültige Rechtsgrundlage. Die mit der Botschaft beantragte WEG-Änderung soll es namentlich in speziell umschriebenen Fällen erlauben, diese Bundeshilfe vorzeitig zu beenden.
Kontakt:
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Dr. Ernst Hauri
Tel.: +41 32 / 654'91'82
Briefing :
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