Änderung der Tierseuchenverordnung: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Bern (ots)
Zwei Lungenerkrankungen der Schweine, die Enzootische Pneumonie (EP) und die Actinobacillose (APP), sollen schweizweit koordiniert bekämpft werden. Dafür würde die sog. Flächensanierung in der Tierseuchenverordnung (TSV) festgeschrieben. Diese sowie weitere Anpassungen der TSV gibt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD heute in die Vernehmlassung.
Die Tierseuchengesetzgebung muss periodisch an den neuesten Stand der Wissenschaft, der aktuellen Bedrohungslage durch Seuchen sowie den Erkenntnissen aus der Praxis angepasst werden. Im Zentrum der vorliegenden Verordnungsänderung stehen zwei Lungenerkrankungen der Schweine: die Enzootische Pneumonie (EP) und die Actinobacillose (APP). Es hat sich gezeigt, dass diese zwei Seuchen nur dann erfolgreich bekämpft werden können, wenn sämtliche Schweinebestände in einem ausgewählten Gebiet gleichzeitig saniert werden.
Nachdem die Sanierung gewisser Landesteile bereits weit gediehen ist, kann die Bekämpfung von EP und APP nun gesamtschweizerisch verbindlich vorgeschrieben werden - die entsprechenden Änderungen der Tierseuchenverordnung (TSV) gehen heute in die Vernehmlassung.
Gleichzeitig werden weitere Änderungen in der TSV vorgenommen. So müssen künftig bei einem BSE-Fall nicht mehr alle Nachkommen des betroffenen Tieres getötet werden, sondern nur noch diejenigen, die in den zwei Jahren vor der Diagnose der BSE geboren wurden. Neuere Studien haben gezeigt, dass eine Übertragung von der Kuh auf das Kalb äusserst unwahrscheinlich ist und wenn überhaupt so höchstens in den zwei Jahren vor Ausbruch der BSE vorkommt. Um die Verschleppung von Seuchen noch besser zu verhindern, sind weitere Einschränkungen beim Verfüttern von Speiseabfällen an Mastschweine vorgesehen. Die Änderungen der TSV sollen auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im revidierten Verordnungstext und in den Erläuterungen dazu - im Internet unter:
http://www.bvet.admin.ch/info-service/d/vernehmlassungen/020710_entww urf_tsv.pdf
http://www.bvet.admin.ch/info-service/d/vernehmlassungen/020710_erl_a end_tsv.pdf
Kontakt:
Sabina Büttner
Bundesamt für Veterinärwesen, Bereich Recht
Tel. +41/31/323'58'27