BVET: BVET: CITES-Konferenz in Santiago
(ots)Vom 3. bis 15. November 2002 findet in Santiago, Chile die zwölfte ordentliche Tagung der Vertragsstaaten des Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) statt. Auf der Traktandenliste stehen unter anderem über 50 Anträge zur Änderung der Anhangslisten des Übereinkommens, in denen die geschützten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt sind. Der Bundesrat hat heute die Position der Schweiz verabschiedet.
Das CITES-Übereinkommen ist seit dem 1. Juli 1975 in Kraft und gilt heute in 160 Staaten. Es hat zum Ziel, den Handel mit Wildtieren und -pflanzen sowie deren Produkte so zu gestalten, dass das Überleben der Arten nicht gefährdet wird. Die Grundhaltung der schweizerischen Delegation orientiert sich deshalb am Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung. Massgeblich für die Unterstützung oder Ablehnung von Anträgen sind die Grundsätze der Konvention selbst, aber auch die 1994 an der neunten Konferenz angenommenen Kriterien. Die Kriterien nicht erfüllende, wissenschaftlich nicht haltbare oder lediglich emotional begründete Anträge sollen deshalb nicht unterstützt werden. Dasselbe gilt für Anträge, bei denen grosse Probleme im Vollzug voraussehbar sind und/oder bei welchen die internationale Staatengemeinschaft dazu missbraucht werden soll, Mängel im Vollzug auf nationaler Ebene auszubügeln. Grundsätzlich wird die Delegation alle Anträge befürworten, die sich aus der periodischen Überprüfung der Anhangslisten durch die zuständigen Komitees ergeben haben. Sie wird in der Regel Anträge ablehnen, die ohne Konsultation der Arealstaaten eingereicht wurden oder von diesen abgelehnt werden.
Botswana, Namibia und Zimbabwe sowie Südafrika (ausschliesslich für die Population des Krüger Nationalparks) haben Anträge betreffend das Management ihrer im Anhang II aufgeführten Populationen des Afrikanischen Elefanten eingereicht. Dabei geht es darum, unter genau definierten sichernden Bedingungen einen mengenmässig limitierten, streng kontrollierten und kanalisierten Handel mit Elfenbein und Häuten aus Hegeabschüssen zuzulassen. Der Erlös aus dem Export wird weitgehend dem Naturschutz und der ländlichen Bevölkerung zugute kommen. Zudem möchten Botswana und Namibia ebenso wie bisher Zimbabwe auch den Handel von bearbeitetem Elfenbein aus ihren Elefantenbeständen für «nicht kommerzielle Zwecke» (z.B. Touristensouvenirs) wieder aufnehmen. Die Delegation wird diesen Anträgen im Grundsatz zustimmen. Allerdings muss sie überzeugt sein, dass die Kontrollmassnahmen im speziellen für die Elfenbeinverarbeitungsindustrie und die Ausfuhren von bearbeitetem Elfenbein ausreichend und - insbesondere im Falle von Zimbabwe - langfristig sichergestellt sind. Die Delegation wird ausserdem die Ergebnisse des Treffens der Arealstaaten abwarten und für ihre Position berücksichtigen.
Dagegen soll der Antrag Indiens und Kenias den Afrikanischen Elefanten generell wieder auf dem Anhang I aufzuführen und damit die Beschlüsse von 1997 umzustossen, abgelehnt werden - nicht zuletzt, weil es Sache des Depositarstaates Schweiz wäre, eine solche Aufhebung eines früheren Beschlusses zu beantragen. Der Schweiz ist aber dazu vom Ständigen Ausschuss kein solcher Auftrag erteilt worden.
Japan hat die Rückstufung der Zwergwalpopulation der nördlichen Hemisphäre und der Bryde-Wal-Population des westlichen Nordpazifiks vom Anhang I auf den Anhang II, verbunden mit einer Reihe einschränkender strenger Zusatzbedingungen, beantragt. Effektiv sind die biologischen Kriterien für eine Rückstufung (insbesondere in Bezug auf die Zwergwalpopulation) erfüllt, ebenso wie die erforderlichen Kriterien des «Vorsorgeprinzips». Das Handelspotential wird in Anbetracht der Sachlage als klein - jedenfalls kaum grösser als bereits heute - beurteilt. Die Delegation wird folglich einer Rückstufung - vorbehältlich neuer Fakten - zustimmen. Dies unter Hinweis darauf, dass bereits ein Beschluss der CITES-Vertragsstaaten vorliegt, keinen Handel für Exemplare von Beständen zuzulassen, welche gemäss der Internationalen Walfangkommission (IWC) nicht bejagt werden dürfen (bzw. für die ein Fangmoratorium gilt).
Die schweizerische Delegation steht unter der Leitung von Dr. phil. nat. Thomas Althaus, Leiter Artenschutz im Bundesamt für Veterinärwesen.
Für weitere Auskünfte:
Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. 031 323 85 08
Robin Tickle, Chef Kommunikationsdienst EVD, Tel. 031 322 20 25
Siehe auch: Hintergrundinformation: CITES-Konferenz in Santiago (Chile) vom 3. bis 15. November 2002 unter www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html