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Bundesamt für Veterinärwesen

BVET: Ferkelkastration: gleiche Absicht, anderer Weg

(ots)

Das heute durch den Schweizer Tierschutz STS breit bekanntgemachte Kastrationsverbot für Ferkel ab 2009 in Norwegen hat keinen Einfluss auf das entsprechende Vorgehen in der Schweiz: Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET wird seine verschiedenen Forschungsprojekte zur Evaluierung verschiedener Alternativmethoden wie geplant abschliessen und erst dann über ein allfälliges Verbot sowie die empfohlenen Alternativen beschliessen.

Das norwegische Parlament hat im April 2002 ein Totalverbot der 
Kastration männlicher Ferkel ab 1. Januar 2009 beschlossen. Als 
erste Verschärfung darf bereits ab 1. August 2003 eine 
Ferkelkastration nur noch unter Schmerzausschaltung und zwingend 
durch Tierärzte vorgenommen werden. Norwegen hat sich für die 
Lokalanästhesie per Injektion entschieden.
Das BVET unternimmt seit Jahren grosse Anstrengungen für die 
Forschung nach Alternativen zur heute in der Schweiz erlaubten 
Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung bis zum 14. Lebenstag und 
hat sich - in enger Zusammenarbeit mit den Instituten der beiden 
veterinärmedizinischen Fakultäten und der ETHZ sowie der 
Forschungsanstalt für Nutztiere RAP in Posieux - ein wohl einmaliges 
Wissen in der Thematik erarbeitet. Das BVET unterstützt seit 1996 
insgesamt fünf Forschungsprojekte (die meisten laufen noch), welche 
die möglichen Alternativen wissenschaftlich untersuchen - und weiss 
heute: Die Lokalanästhesie bedeutet für das Tier viel Stress (u.a. 
je eine Injektion in beide Hoden), und bietet gleichzeitig eine 
ungenügende Schmerzausschaltung.
Vorgehen in der Schweiz: zuerst Wissen erlangen, dann Gesetze ändern
Das Vorgehen der Norweger ändert deshalb nichts am 
eingeschlagenen Weg des BVET: Zuerst werden die möglichen 
Alternativen (Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch, Unterdrückung der 
Androstenonbildung, Schmerzausschaltung) erforscht, und erst wenn 
Alternativen vorliegen, die von allen Seiten -Produzenten, 
Tierschützer, Konsumenten - akzeptiert werden, käme ein allfälliges 
Totalverbot der Ferkelkastration in Betracht.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft:
Myriam Holzner, Kommunikation, 031 / 323 85 68

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