Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit ihrem Testament
Zürich (ots)
Der Anlass vom 6. Februar in Zürich, organisiert von Pro Infirmis Schweiz, zum Thema Testament und Vermächtnis war ein grosser Erfolg. Mehr als 200 Personen erkundigten sich über die Rechtspraxis und die juristischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Regelung einer Erbschaft. Der Rechtsanwalt und Notar, Dr. iur. Benno Studer, bekannt auch als Autor des Bestsellers "Testament Erbschaft" (Verlag Beobachter) hielt in seiner Einführung fest, dass es zweckmässig ist, zu Lebzeiten die Hinterlassenschaft zu regeln und wo möglich mit den Erben zu besprechen. So können Streitigkeiten bis hin zu massiven juristischen Erbauseinandersetzungen vermieden werden. Ist kein Testament vorhanden und finden sich keine erbberechtigten Verwandten, geht das gesamte Vermögen in den Besitz des Staates über.
Der Referent wies auch darauf hin, dass das Verfassen eines Testamentes keine Kunst darstellt. Wichtig ist es, einige Regeln und Formvorschriften zu beachten. Grundsätzlich hat jede Person das Recht zu bestimmen, was mit dem Vermögen nach ihrem Tod geschieht. Bei der Gestaltung des Testamentes sind jedoch die vom Gesetz vorgeschriebenen Pflichtteile zwingend einzuhalten. Auch der Gedanke, über den Tod hinaus etwas Gutes zu tun, kann in einem Testament festgehalten werden. Mit einem Legat bzw. Vermächtnis oder auch durch Erbeinsetzung können gemeinnützige Organisationen bedacht werden. In diesem Fall werden keine Erbschaftssteuern erhoben. Legate sind besondere Spenden, weil die Arbeit der jeweiligen Organisation als wertvoll anerkannt wird. Aber auch als ein Auftrag, den vorgesehenen Betrag für ein bestimmtes Projekt einzusetzen. Es sind nicht nur hohe Beträge, die einen guten Zweck erfüllen und wirksam sind.
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