Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Botschaft zu den Protokollen der Alpenkonvention
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Protokolle gehen nicht über bestehendes nationales Recht hinaus. Ihre Umsetzung bedingt keine Gesetzesänderungen. Die bereits vor drei Jahren vom Parlament ratifizierte Alpenkonvention ist ein wichtiges und notwendiges Instrument für eine umfassende Berggebietspolitik und eine nachhaltige Entwicklung der Alpen. Zu den Vertragsparteien der Alpenkonvention zählen sämtliche Alpenländer und die EU.
Der Alpenraum hat vielfältige ökonomische und ökologische Funktionen für die ansässige Bevölkerung wie auch für die umliegenden Regionen und Länder zu erfüllen. Er ist Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraum für 14 Millionen Menschen und Erholungsraum für über 100 Millionen Menschen. Die Alpen sind als Wasserschloss und Transitraum, aber auch als ein faszinierender Raum an Sprachen, Kulturen, Traditionen und Landschaften von gesamteuropäischer Bedeutung. Die gesellschaftliche Entwicklung und der zunehmende Druck auf die Umwelt gefährden aber den alpinen Raum in seiner wirtschaftlichen und ökologischen Substanz.
Verschiedene Rahmenbedingungen erschwerten bisher die Entwicklung einer alpenweiten gemeinsamen Politik. Die Alpenregion ist geographisch stark gegliedert und in verschiedene Staaten aufgeteilt, die sich bezüglich ihrer Bevölkerungsentwicklung, ihrer verkehrstechnischen Erschliessung sowie ihrer Tourismus- und Landwirtschaftspolitik beträchtlich unterscheiden. Zudem befinden sich die politischen Zentren ausserhalb der Alpenregion. Heute sind aber auch in den Alpen viele ökonomische und ökologische Probleme grenzüberschreitend und deshalb nur alpenweit oder sogar in einem gesamteuropäischen Kontext lösbar. Ein gemeinsames Vorgehen ist zudem notwendig, um eine eigenständige sozio-ökonomische, kulturelle und ressourcenschonende Entwicklung gegenüber den grossen Zentren zu gewährleisten.
Die Alpenkonvention und ihre Protokolle
Um die anstehenden Probleme grenzüberschreitend angehen zu können, wurde im Jahre 1989 die Alpenkonvention ins Leben gerufen. Die Alpenkonvention besteht aus einer übergeordneten Rahmenkonvention sowie themenbezogenen Durchführungsprotokollen. Bereits am 28. Januar 1999 ratifizierten die Eidgenössischen Räte in einem ersten Schritt die Rahmenkonvention. Inzwischen wurden die Verhandlungen - unter dem erfolgreichen Schweizer Vorsitz bei der Alpenkonvention in den Jahren 1999/2000 - zu allen Durchführungsprotokollen abgeschlossen. Bei der heutigen Botschaft geht es um den zweiten Schritt, um die Ratifizierung dieser Protokolle. Sie behandeln die Themen Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr und Streitbeilegung.
Im Rahmen der geltenden Rechtsordnung
Die Protokolle gehen nicht über bestehendes nationales Recht hinaus. Ihre Umsetzung bedingt keine Gesetzesänderungen. Das Subsidiaritätsprinzip wurde in allen Protokollen aufgenommen. Dieser Grundsatz wurde auch für die zukünftige Umsetzung der Konvention und ihrer Protokolle akzeptiert. Die Protokolle werden, ihre Ratifizierung vorausgesetzt, im Rahmen des Vollzugs der bestehenden Politiken wie z.B. Landwirtschaftspolitik, Forstpolitik oder Raumplanung umgesetzt.
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