Bundesrat will Forschung an embryonalen Stammzellen in einem eigenen Bundesgesetz regeln
Bern (ots)
Der Bundesrat hat entschieden, die Forschung an menschlichen Embryonen in einem eigenen Bundesgesetz zu regeln. Ursprünglich war vorgesehen, diese Frage im Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zu regeln, das sich derzeit in Ausarbeitung befindet. Angesichts der Aktualität der Frage erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern jedoch den Auftrag, ein gesondertes Bundesgesetz über die Forschung an Embryonen zu erarbeiten. Dieses soll bereits im Frühjahr des nächsten Jahres in die Vernehmlassung geschickt werden. In diesem Gesetz gilt es zu klären, ob und falls ja unter welchen Bedingungen überzählige Embryonen und daraus gewonnene embryonale Stammzellen für die Forschung verwendet werden dürfen. Der Bundesrat hat die Absicht, das Bundesgesetz über die Forschung an Embryonen zu einem späteren Zeitpunkt in das Gesetz über die Forschung am Menschen zu integrieren.
Die Stammzellenforschung hat zum Ziel, Therapien gegen bisher nicht oder nur schlecht behandelbare Krankheiten wie Parkinson oder Diabetes zu entwickeln. Die Erarbeitung und die parlamentarische Diskussion des Fortpflanzungsmedizingesetzes fanden statt, bevor die Forschung an embryonalen Stammzellen in den Fokus der Wissenschaft rückte. Es handelt sich dabei um ein Forschungsgebiet, welches in der Schweiz bisher weder klar noch abschliessend geregelt ist. Neben den rechtlichen Problemen wirft die Forschung an embryonalen Stammzellen auch ethische Fragen auf, die einer breiten öffentliche Diskussion bedürfen.
Die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen der Stammzellenforschung und die verschiedenen parlamentarischen Vorstösse zu diesem Thema zeigen, dass eine gesetzliche Regelung rasch an die Hand zu nehmen ist. Nach Auffassung des Bundesrates ist es deswegen angezeigt, die Forschung an menschlichen Embryonen vorgängig zu regeln, d. h. dafür nicht bis zum Erlass des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen zu warten. Demgegenüber spricht sich der Bundesrat gegen eine Motion (Walter Schmied 01.3531) aus, die ein dringliches Bundesgesetz verlangt, dies insbesondere weil ein solches Vorgehen zu wenig Zeit für die öffentliche Diskussion belässt. Angesichts der Wichtigkeit der Frage soll die Stiftung Science et Cité aber beauftragt werden, eine öffentliche Diskussion zu lancieren und in diesem Rahmen die Anliegen der Bevölkerung aufzunehmen.
Kontakt:
Dr. Verena Schwander, Abteilung Recht, BAG; Tel. +41 31 322 95 05
Dr. Gérard Escher, GWF, Tel. +41 31 322 96 90
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst