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Bundesamt für Gesundheit

Bundesrat will Forschung an embryonalen Stammzellen in einem eigenen Bundesgesetz regeln

Bern (ots)

Der Bundesrat hat entschieden, die Forschung an
menschlichen Embryonen in einem eigenen Bundesgesetz zu regeln.
Ursprünglich war vorgesehen, diese Frage im Bundesgesetz über die
Forschung am Menschen zu regeln, das sich derzeit in Ausarbeitung
befindet. Angesichts der Aktualität der Frage erteilte der Bundesrat
dem Eidgenössischen Departement des Innern jedoch den Auftrag, ein
gesondertes Bundesgesetz über die Forschung an Embryonen zu
erarbeiten. Dieses soll bereits im Frühjahr des nächsten Jahres in
die Vernehmlassung geschickt werden. In diesem Gesetz gilt es zu
klären, ob und falls ja unter welchen Bedingungen überzählige
Embryonen und daraus gewonnene embryonale Stammzellen für die
Forschung verwendet werden dürfen. Der Bundesrat hat die Absicht, das
Bundesgesetz über die Forschung an Embryonen zu einem späteren
Zeitpunkt in das Gesetz über die Forschung am Menschen zu
integrieren.
Die Stammzellenforschung hat zum Ziel, Therapien gegen bisher
nicht oder nur schlecht behandelbare Krankheiten wie Parkinson oder
Diabetes zu entwickeln. Die Erarbeitung und die parlamentarische
Diskussion des Fortpflanzungsmedizingesetzes fanden statt, bevor die
Forschung an embryonalen Stammzellen in den Fokus der Wissenschaft
rückte. Es handelt sich dabei um ein Forschungsgebiet, welches in der
Schweiz bisher weder klar noch abschliessend geregelt ist. Neben den
rechtlichen Problemen wirft die Forschung an embryonalen Stammzellen
auch ethische Fragen auf, die einer breiten öffentliche Diskussion
bedürfen.
Die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen der
Stammzellenforschung und die verschiedenen parlamentarischen
Vorstösse zu diesem Thema zeigen, dass eine gesetzliche Regelung
rasch an die Hand zu nehmen ist. Nach Auffassung des Bundesrates ist
es deswegen angezeigt, die Forschung an menschlichen Embryonen
vorgängig zu regeln, d. h. dafür nicht bis zum Erlass des
Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen zu warten. Demgegenüber
spricht sich der Bundesrat gegen eine Motion (Walter Schmied 01.3531)
aus, die ein dringliches Bundesgesetz verlangt, dies insbesondere
weil ein solches Vorgehen zu wenig Zeit für die öffentliche
Diskussion belässt. Angesichts der Wichtigkeit der Frage soll die
Stiftung Science et Cité aber beauftragt werden, eine öffentliche
Diskussion zu lancieren und in diesem Rahmen die Anliegen der
Bevölkerung aufzunehmen.

Kontakt:

Dr. Verena Schwander, Abteilung Recht, BAG; Tel. +41 31 322 95 05
Dr. Gérard Escher, GWF, Tel. +41 31 322 96 90

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

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