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Bundesamt für Gesundheit

BAG: Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR) zur Strahlenschutzsituation in der Schweiz im Jahr 2004

(ots)

Mit der vorliegenden Stellungnahme wird die Bevölkerung gemäss dem gesetzlichen Auftrag der KSR informiert. Aufgrund der Berichte der Aufsichtsbehörden für das Jahr 2004 schätzt die Kommission (KSR) die aktuelle Strahlenschutzsituation in der Schweiz als gut ein. Die KSR erwähnt, dass der Schutz der Patientinnen und Patienten gegen ionisierende Strahlung und der Schutz der Bevölkerung vor zu hoher Radonbelastung noch verbessert werden kann. Sie ermuntert das Bundesamt für Gesundheit, die Massnahmen für die Reduktion dieser Strahlendosen aktiv weiterzuführen.

Radiologischer Zwischenfall Der Zwischenfall im Februar 2004 ist 
glücklicherweise ohne radiologische Konsequenzen geblieben. Dabei 
wurden mehrere, früher für die medizinische Strahlentherapie 
benutzte geschlossene radioaktive Cäsium-137-Quellen als normale 
Abfälle (Metallwiedergewinnung) entsorgt. Dies hat leider zu unserem 
Erstaunen gezeigt, dass es auch hierzulande Praktiken gibt, die 
nicht mit unserem Technologieniveau kompatibel sind. Diese Tatsache 
beschäftigt die KSR. Zusätzlich zu den Aufsichtsbehörden und den 
Strahlenschutzverantwortlichen ist es deshalb wichtig, insbesondere 
die Betriebe der Metallwiedergewinnung auf diese Problematik zu 
sensibilisieren, damit eingehende Waren, die gebrauchte radioaktive 
Quellen enthalten könnten, erfasst werden. Die KSR unterstützt die 
ersten Massnahmen des BAG und der Suva, womit solche Vorfälle, die 
schwerwiegende Folgen haben können, nach Möglichkeit verhindert 
werden.
Im Rahmen der Strahlenschutzausbildung von Personen, die beruflich 
mit ionisierender Strahlung zu tun haben, hat die KSR mit zwei 
Stellungnahmen reagiert. Zum einen betraf dies das Bestreben der 
Zahn-/ oder Dentalhygienikerinnen, im Rahmen einer selbstständigen 
Tätigkeit Röntgenaufnahmen anfertigen zu wollen. Zum anderen betraf 
es das neue Reglement des Bundesamtes für Berufsbildung und 
Technologie (BBT) über die Ausbildung von medizinischen 
Praxisassistentinnen und –assistenten. Diese Stellungnahmen der KSR 
wurden den betroffenen Behörden und Verbänden weitergeleitet und auf 
der Website der Kommission publiziert (www.ksr-cpr.ch).
Auch wenn die Strahlenschutzsituation in der Schweiz insgesamt als 
gut beurteilt werden kann, so ist Wachsamkeit angezeigt. Dies, in 
Bezug auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit gewisser 
wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Fähigkeit, bestimmte Risiken 
in Zusammenhang mit ionisierender Strahlung zu bewältigen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. André Herrmann, Präsident der KSR, Tel. 061 385 25 43 
(Sekretariat) 
Dr. Christophe Murith, Wissenschaftlicher Sekretär der KSR, Tel. 031 
322 95 05

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