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Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU treten am 1. Juni 2002 in Kraft

Bern (ots)

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der
Europäischen Union (EU) treten am 1. Juni 2002 in Kraft. Das steht
fest, nachdem die Europäische Kommission das Forschungsabkommen
genehmigt und das Sekretariat des Rates der Europäischen Union der
Schweiz heute den Abschluss des Ratifizierungsverfahrens notifiziert
hat.
Auf Seiten der EU waren zur Ratifizierung der 1999 unterzeichneten
sieben bilateralen Abkommen mit der Schweiz mehrere Schritte nötig:
Zustimmung des Europäischen Parlaments (erfolgt am 4. Mai 2000),
Genehmigung des Personenfreizügigkeitsabkommens durch sämtliche 15
EU-Mitgliedstaaten (bis Weihnachten 2001 abgeschlossen), Zustimmung
des Rats der Europäischen Union zu den sieben Abkommen (28. Februar
2002) sowie Zustimmung der EU-Kommission - im Namen der Europäischen
Atomgemeinschaft - zum Forschungsabkommen (4. April 2002).
Das Schweizer Volk hatte die sieben bilateralen Abkommen am 21.
Mai 2000 mit 67,2% Ja-Stimmen angenommen; daraufhin wurden sie von
der Schweiz am 16. Oktober 2000 ratifiziert.
Die bilateralen Abkommen von 1999 vertiefen die Beziehungen
zwischen unserem Land und der Europäischen Union und erleichtern den
gegenseitigen Marktzugang. Die Verträge decken folgende sieben
Bereiche ab: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr,
Landwirtschaft, öffentliches Beschaffungswesen, technische
Handelshemmnisse sowie Forschung.
Hinweis: Am 31. Mai 2002 wird um 10h30 im Politforum Käfigturm,
Bern, eine Medienkonferenz zum Inkrafttreten der bilateralen Abkommen
stattfinden (Einladung folgt).

Kontakt:

José Bessard
Tel. +41 31 322 26 40
Thomas Schwendimann
Tel. +41 31 323 26 14

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