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Bundesamt für Justiz

Wiederverkauf von Ferienwohnungen lockern

Bern (ots)

Bundesrat stimmt den Vorschlägen der Rechtskommission des
Nationalrats zu
Wiederverkäufe von Ferienwohnungen zwischen
Ausländern sollen nicht mehr an das kantonale Kontingent angerechnet
werden. Zudem soll die Pflicht zur schrittweisen Herabsetzung der
jährlichen Bewilligungskontingente aufgehoben werden. Der Bundesrat
stimmt der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
ausgearbeiteten Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland zu.
Die Veräusserung von Ferienwohnungen an Ausländer ist nur im
Rahmen eines Kontingents erlaubt. Der auf eine parlamentarische
Initiative von Ständerat Simon Epiney zurückgehende Vorentwurf der
Kommission will diese Bestimmung lockern. In Zukunft soll die
Übertragung einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem
Apparthotel von einem Ausländer auf einen anderen Ausländer nicht
mehr an das kantonale Kontingent angerechnet werden. Dank dieser
Lockerung der Gesetzesbestimmungen lassen sich die eingesparten
Kontingentseinheiten für Veräusserungen durch Schweizer frei halten.
Der Bundesrat erachtet die von der Kommission beantragte Lockerung
als vertretbar.
Im Rahmen der Gesetzesänderung soll zudem die Pflicht zur
schrittweisen Herabsetzung der gesamtschweizerischen Höchstzahl
jährlicher Bewilligungskontingente für Ferienwohnungen aufgehoben
werden. Der Bundesrat soll diese Höchstzahl nach eigenem Ermessen und
unbefristet festsetzen können, jedoch im Rahmen einer im Gesetz
festgelegten oberen Grenze. Auch diesem Vorschlag der Kommission
stimmt der Bundesrat zu. Die Beibehaltung der Pflicht zur
schrittweisen Herabsetzung der gesamtschweizerischen
Bewilligungskontingente würde schon bald zu einer so geringen Zahl
führen, dass eine sinnvolle Verteilung auf die Kantone kaum mehr
möglich wäre. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Höchstzahl von
1500 Einheiten erachtet der Bundesrat im Vergleich zu den 1420
Einheiten für das laufende Jahr als angemessen.

Kontakt:

Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 32.
Informationsdienst EJPD: Telefon +41 (0)31 323 51 29 -
Fax +41 (0)31 322 40 82 - Website: www.ejpd.admin.ch.

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