Zürcher Spitaltarife neu berechnet
Bern (ots)
Neues PLT-Modell wird nicht aufgehoben
Der Bundesrat hat am Mittwoch Korrekturen am Berechnungsmodell für die Zürcher Spitaltarife vorgenommen, erachtet das neue Modell aber grundsätzlich als zulässig. Wie er weiter in seinem ersten Teilentscheid zur Beschwerde gegen die Zürcher Spitaltarife festhält, ist der Kostenanstieg nicht überdurchschnittlich ausgefallen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte auf den 1. Januar 2000 neue Spitaltarife für stationäre Pflichtleistungen verfügt und dabei gleichzeitig auf ein neues Rechnungsmodell umgestellt. Dieses so genannte PLT-Modell ersetzt die bisherige Tagesvollpauschale pro Spital durch eine Mischpauschale, die nach Kliniken oder Fachbereichen unterscheidet und sich aus einer Tages-Teilpauschale (für Hotellerie/Services und Pflege) und einer Fall-Teilpauschale (für Diagnostik und Therapie) zusammensetzt. Gegen die neuen Tarife erhob der Verband Zürcher Krankenversicherer (VZKV) Beschwerde an den Bundesrat. Der VZKV beantragte, die Tarife auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die bisherigen Tagestaxen beizubehalten, da das PLT-Modell nicht gesetzeskonform sei und keine Kosteneindämmung bewirke.
Am 27. Juni 2001 sistierte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) das Beschwerdeverfahren teilweise für eine Reihe von Spitälern, die infolge von Lohngleichheitsklagen an ihr Personal Lohnnachzahlungen leisten werden. Die Sistierung beschränkt sich auf die Neuberechnung der Spitaltarife aus diesen Lohnnachzahlungen sowie auf die Frage der Beteiligung der Krankenversicherer an den daraus entstehenden Kosten. Sobald die Neuberechnungen vorliegen, wird der Bundesrat den zweiten Teilentscheid über die Tarife dieser Spitäler fällen.
Tarife auf der Basis eines Kostendeckungsgrades von 46 Prozent
In seinem ersten Teilentscheid hält der Bundesrat fest, dass das PLT-Modell zulässig ist. Die Einwände gegen das neue Rechnungsmodell sind entweder nicht stichhaltig oder nicht derart grundlegend, dass sie eine Aufhebung des Modells rechtfertigen. Die nötigen Korrekturen lassen sich durch punktuelle Massnahmen erreichen. Zum einen muss der Zürcher Regierungsrat die gegen das Krankenversicherungsgesetz verstossenden Umsetzungsmodalitäten des PLT-Modells aufheben. Zum anderen hat der Bundesrat die Tarife für alle Spitäler neu auf der Basis eines Kostendeckungsgrades von 46 Prozent berechnet. Bei Deckungsquoten zwischen 47,5 bis 48,5 Prozent, wie sie der Regierungsrat festgelegt hat, wäre die Sicherheitsmarge zu knapp. Die vom Bundesrat festgelegte Sicherheitsmarge bezweckt, dass die Krankenkassen aufgrund mangelnder Kostentransparenz der Leistungserbringer nicht mehr als ihren Anteil an den anrechenbaren Kosten bezahlen müssen. Denn trotz verbesserter Kostentransparenz fehlen nach wie vor umfassende Kostenträgerrechnungen.
Die neuen Tarife gelten für jene Spitäler, die keine Lohnfortzahlungen leisten (Stadtspitäler Triemli und Waid sowie Spital Bülach), rückwirkend ab 1. Januar 2000. Für alle anderen Spitäler handelt es sich bei den neuen Ansätzen einstweilen bloss um rechnerische Werte; für sie gelten bis zum zweiten Teilentscheid weiterhin die in einer Zwischenverfügung des EJPD festgelegten provisorischen Pauschalen.
Kein überdurchschnittlicher Kostenanstieg
Den Kostenanstieg erachtet der Bundesrat mit Blick auf die Teuerung als nicht überdurchschnittlich, wenn berücksichtigt wird, dass die Akutspitälertarife seit fast vier Jahren unverändert geblieben sind. Damit ist eine der Voraussetzungen für die vom Beschwerdeführer verlangte Globalbudgetierung nicht erfüllt. Der Regierungsrat kann nicht verpflichtet werden, ein Globalbudget einzuführen. Der Bundesrat weist deshalb die Beschwerde in diesem Punkt als unbegründet ab.
Kontakt:
Josef Würsch
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'36