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Bundesamt für Justiz

Zürcher Spitaltarife neu berechnet

Bern (ots)

Neues PLT-Modell wird nicht aufgehoben
Der Bundesrat hat am Mittwoch Korrekturen am
Berechnungsmodell für die Zürcher Spitaltarife vorgenommen, erachtet
das neue Modell aber grundsätzlich als zulässig. Wie er weiter in
seinem ersten Teilentscheid zur Beschwerde gegen die Zürcher
Spitaltarife festhält, ist der Kostenanstieg nicht
überdurchschnittlich ausgefallen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte auf den 1. Januar 2000
neue Spitaltarife für stationäre Pflichtleistungen verfügt und dabei
gleichzeitig auf ein neues Rechnungsmodell umgestellt. Dieses so
genannte PLT-Modell ersetzt die bisherige Tagesvollpauschale pro
Spital durch eine Mischpauschale, die nach Kliniken oder
Fachbereichen unterscheidet und sich aus einer Tages-Teilpauschale
(für Hotellerie/Services und Pflege) und einer Fall-Teilpauschale
(für Diagnostik und Therapie) zusammensetzt. Gegen die neuen Tarife
erhob der Verband Zürcher Krankenversicherer (VZKV) Beschwerde an den
Bundesrat. Der VZKV beantragte, die Tarife auf dem bisherigen Niveau
zu belassen und die bisherigen Tagestaxen beizubehalten, da das
PLT-Modell nicht gesetzeskonform sei und keine Kosteneindämmung
bewirke.
Am 27. Juni 2001 sistierte das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) das Beschwerdeverfahren teilweise für eine
Reihe von Spitälern, die infolge von Lohngleichheitsklagen an ihr
Personal Lohnnachzahlungen leisten werden. Die Sistierung beschränkt
sich auf die Neuberechnung der Spitaltarife aus diesen
Lohnnachzahlungen sowie auf die Frage der Beteiligung der
Krankenversicherer an den daraus entstehenden Kosten. Sobald die
Neuberechnungen vorliegen, wird der Bundesrat den zweiten
Teilentscheid über die Tarife dieser Spitäler fällen.
Tarife auf der Basis eines Kostendeckungsgrades von 46 Prozent
In seinem ersten Teilentscheid hält der Bundesrat fest, dass das
PLT-Modell zulässig ist. Die Einwände gegen das neue Rechnungsmodell
sind entweder nicht stichhaltig oder nicht derart grundlegend, dass
sie eine Aufhebung des Modells rechtfertigen. Die nötigen Korrekturen
lassen sich durch punktuelle Massnahmen erreichen. Zum einen muss der
Zürcher Regierungsrat die gegen das Krankenversicherungsgesetz
verstossenden Umsetzungsmodalitäten des PLT-Modells aufheben. Zum
anderen hat der Bundesrat die Tarife für alle Spitäler neu auf der
Basis eines Kostendeckungsgrades von 46 Prozent berechnet. Bei
Deckungsquoten zwischen 47,5 bis 48,5 Prozent, wie sie der
Regierungsrat festgelegt hat, wäre die Sicherheitsmarge zu knapp. Die
vom Bundesrat festgelegte Sicherheitsmarge bezweckt, dass die
Krankenkassen aufgrund mangelnder Kostentransparenz der
Leistungserbringer nicht mehr als ihren Anteil an den anrechenbaren
Kosten bezahlen müssen. Denn trotz verbesserter Kostentransparenz
fehlen nach wie vor umfassende Kostenträgerrechnungen.
Die neuen Tarife gelten für jene Spitäler, die keine
Lohnfortzahlungen leisten (Stadtspitäler Triemli und Waid sowie
Spital Bülach), rückwirkend ab 1. Januar 2000. Für alle anderen
Spitäler handelt es sich bei den neuen Ansätzen einstweilen bloss um
rechnerische Werte; für sie gelten bis zum zweiten Teilentscheid
weiterhin die in einer Zwischenverfügung des EJPD festgelegten
provisorischen Pauschalen.
Kein überdurchschnittlicher Kostenanstieg
Den Kostenanstieg erachtet der Bundesrat mit Blick auf die
Teuerung als nicht überdurchschnittlich, wenn berücksichtigt wird,
dass die Akutspitälertarife seit fast vier Jahren unverändert
geblieben sind. Damit ist eine der Voraussetzungen für die vom
Beschwerdeführer verlangte Globalbudgetierung nicht erfüllt. Der
Regierungsrat kann nicht verpflichtet werden, ein Globalbudget
einzuführen. Der Bundesrat weist deshalb die Beschwerde in diesem
Punkt als unbegründet ab.

Kontakt:

Josef Würsch
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'36

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