Die Schweiz soll nicht zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten missbraucht werden
Bern (ots)
Bundesrat will zwei UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus ratifizieren
Die Schweiz soll von Terroristen nicht als Durchgangsstation oder logistische Basis missbraucht werden. Dies will der Bundesrat mit der Ratifikation von zwei UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und terroristischer Bombenanschläge sowie mit neuen Strafnormen sicherstellen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation der beiden Übereinkommen und zur Strafrechtsrevision verabschiedet.
Die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus durch internationale Zusammenarbeit haben nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA markant an Bedeutung gewonnen. Den völkerrechtlichen Rahmen für diese Aufgaben bilden insbesondere zwölf UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokolle zur Bekämpfung des Terrorismus, wovon die Schweiz bereits zehn ratifiziert und umgesetzt hat. Mit dem Beitritt zu den beiden verbleibenden Übereinkommen gegen die Finanzierung des Terrorismus und gegen terroristische Bombenanschläge will der Bundesrat dafür sorgen, dass die Schweiz auch in Zukunft kein atttraktiver Ort für Terroristen und keine Basis für die Unterstützung terroristischer Aktivitäten sein soll.
Terroranschläge verhüten und bekämpfen
Das Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge verpflichtet die Vertragsstaaten, die Urheber und Komplizen von Attentaten mit Sprengsätzen oder anderen tödlichen Vorrichtungen (z.B. toxische Chemikalien oder biologische Kampfstoffe) zu bestrafen. Es regelt zudem die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Terroranschlägen. Das Übereinkommen ist mit dem geltenden schweizerischen Recht kompatibel und schafft keine neuen Verpflichtungen.
Dem Terrorismus die finanzielle Grundlage entziehen Das Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus dehnt die Strafbarkeit auf das Vorfeld terroristischer Aktivitäten aus, um dem Terrorismus die finanzielle Grundlage zu entziehen. Eine Reihe von präventiven und repressiven Massnahmen soll finanzielle Transaktionen unterbinden, die zur Unterstützung und zum Erfolg terroristischer Operationen beitragen könnten. Die Schweiz hat das Übereinkommen schon im Juni des letzten Jahres unterzeichnet und wird nun mit der Ratifikation dafür sorgen, dass der Finanzplatz Schweiz nicht zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten missbraucht wird.
Neue Strafnormen
Um das Übereinkommen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung umzusetzen, muss das strafrechtliche Instrumentarium vervollständigt werden. Im Zentrum der Strafrechtsrevision stehen eine neue, allgemeine Terrorismusstrafnorm sowie eine Strafnorm der Terrorismusfinanzierung. Die allgemeine Terrorismusstrafnorm ermöglicht es, Urheber von Terroranschlägen strenger zu bestrafen. Sie kommt dann zum Zug, wenn der Täter oder die Täter ein Gewaltverbrechen begehen, um eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu nötigen.
Die Strafnorm der Terrorismusfinanzierung knüpft an diese Definition an und bestraft jene Personen, die Vermögenswerte sammeln oder zur Verfügung stellen, um dadurch terroristische Straftaten zu unterstützen. Weiter wird die Bestimmung über die Verantwortlichkeit des Unternehmens, die vom Parlament im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches bereits materiell bereinigt worden ist, in die neue Strafrechtsrevision aufgenommen und auf terroristische Straftaten ausgedehnt. Schliesslich sollen künftig alle terroristischen Akte von den Bundesbehörden verfolgt werden.
Kontakt:
Peter Müller
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'33