Finanzielle Beteiligung der Standortkantone am Bau der neuen Gerichte
Bern (ots)
Bundesrat erteilt Verhandlungsmandat
Der Bundesrat erwartet, dass sich die Kantone Tessin und St. Gallen am Bau des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts finanziell beteiligen. Er hat am Mittwoch die Projektorganisation «Gerichte» und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beauftragt, mit den Standortkantonen Verhandlungen aufzunehmen.
In seiner Botschaft zum Sitz der neuen Gerichte hat der Bundesrat ausgeführt, er erwarte von den Standortkantonen, dass sie sich an den einmaligen Kosten für die Errichtung der Gerichtsgebäude beteiligen. Das Parlament schloss sich dieser Auffassung an und schuf eine gesetzliche Grundlage für Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und Standortkantonen. Gestützt auf das Gerichtssitzgesetz beauftragt der Bundesrat die Projekt-organisation «Gerichte» und das BBL, mit den Kantonen Tessin und St. Gal-len solche Vereinbarungen auszuhandeln. Nach den Vorstellungen des Bun-desrates sollen die Standortkantone das Grundstück zur Verfügung stellen und die Hälfte der Baukosten übernehmen.
Finanzielle Beteiligung der Standortkantone ist nicht neu Dass sich Standortkantone angemessen an einmaligen Aufbaukosten von dauerhaften Bundesinstitutionen beteiligen, ist nicht neu. So schloss der Bundesrat 1897 mit der Stadt Lausanne eine Übereinkunft über die Leistungen der Stadt Lausanne als Sitz des Bundesgerichtes ab. Auch beim Bau des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung in Lausanne-Dorigny vereinbarte der Bund mit dem Kanton Waadt eine gemeinsame Finanzierung.
Kontakt:
Heinrich Koller
Direktor des Bundesamtes für Justiz und
Vorsitzender der Projektoberleitung
Tel. +41/31/322'41'01