Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Revision der indirekten Presseförderung in Vernehmlassung
Bern (ots)
Der Bundesrat schickt eine Teilrevision der Postverordnung bis Ende Mai 2002 in die Vernehmlassung. Demnach sollen Presserzeugnisse mit einer Auflage von über 300.000 nicht mehr zu Sondertarifen zugestellt werden. Weiter soll die Förderung auf jene Presseerzeugnisse beschränkt werden, die mindestens wöchentlich erscheinen.
Um die Vielfalt der Presse zu erhalten, gewährt die Post Vorzugspreise für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften (Art. 15 Postgesetz, konkretisiert in der Postverordnung) Der Bund gilt der Post die ungedeckten Kosten aus der verbilligten Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften jährlich mit rund 100 Mio. Fr. ab.
Dieses System der indirekten Presseförderung wird von verschiedenen Seiten kritisiert. Es handle sich um eine Giesskannensubvention, führe zu Wettbewerbsverzerrungen, wirke strukturerhaltend und verfehle ihren eigentlichen Zweck. Mit der geplanten Revision der Postverordnung trägt der Bundesrat den laufenden Arbeiten der Subkommission Medien und Demokratie der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates für eine Totalrevision der Presseförderung und zur Erhaltung demokratiegerechter Öffentlichkeiten Rechnung. Die Revision hat zum Zweck, einerseits die Abgeltungen gezielter zu verwenden und andererseits Einsparungen von mindestens 20 Mio. Fr. zu erzielen. Aufgrund der Schuldenbremse sind allerdings bereits ab dem Jahr 2003 noch weitergehende Kürzungen möglich. Die entsprechenden Entscheide wären im Rahmen des Budgetprozesses 2003 zu treffen.. Das heisst, dass die im Entwurf vorgesehene zusätzliche Förderung der Regional- und Lokalpresse nicht eingeführt werden könnte.
Der Bundesrat schlägt konkret folgende Anpassungen der Postverordnung vor:
- Einführung einer Maximalauflage von 300'000. Presseerzeugnisse mit einer höheren Auflage sollen nicht mehr zu Sondertarifen zugestellt werden.
- Beschränkung der Förderung auf Presseerzeugnisse, die mindestens wöchentlich erscheinen.
- Verbesserte Förderung der Regional- und Lokalpresse (Auflage bis 30'000) durch Erhöhung des Grundpreisrabattes und die bedingungslose Gewährung des Sondertarifs
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird einerseits eine Einsparung von insgesamt rund 30 Mio. Fr. erzielt. Andererseits sollen die verbleibenden Mittel gezielter der Regional- und Lokalpresse zufliessen. Die Regional- und Lokalpresse soll neu rund 37 Mio. Fr. erhalten (bisher 25 Mio. Fr.).
Der Entwurf berücksichtigt die laufenden Arbeiten der Subkommission Medien und De-mokratie der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates in folgender Hinsicht:
- Abschaffung der Förderung für die «grosse» Mitgliedschaftspresse,
- Besondere Berücksichtigung der regionalen und lokalen Presse (Auflage bis 30'000),
- Mindestens wöchentliche Erscheinungsweise: Damit wird der Zweck des Modells «Erscheinungshäufigkeit» stärker betont. Die Anzahl geförderter Titel reduziert sich von heute rund 3300 auf 500.
Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Mai. Der Bundesrat möchte noch vor den Sommerferien über die neue Postverordnung entscheiden, welche am 1.1.2003 in Kraft treten sollte.
Kontakt:
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Dr. Hans Werder
Beilagen:
Vernehmlassungsentwurf
Erläuternder Bericht