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Bundesamt für Justiz

Finanzielle Hilfe an Schweizer Touristen neu geregelt

Bern (ots)

Bundesrat setzt neue Verordnung per 1. Sept. 2002 in Kraft
Der Bundesrat hat die Gewährung von Vorschüssen an
Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, neu geregelt. Er
hat eine neue, auf fünf Jahre befristete Verordnung über die
finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer
Staatsangehörige auf den 1. September 2002 in Kraft gesetzt. Da sich
die Verordnung wie bisher nur auf die Bundesverfassung stützt, hat
der Bundesrat zugleich das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Die Verordnung legt fest, dass Schweizer Touristen, die im Ausland
in Not geraten, neu einen Anspruch auf die Gewährung eines
Vorschusses haben. Diese finanzielle Hilfe wird aber wie bisher nur
als rückzahlbarer Vorschuss gewährt; Darlehen oder andere Arten von
materieller Hilfe bleiben ausgeschlossen. Die Verordnung regelt klar
und abschliessend, zu welchen Zwecken die Schweizer Vertretungen
Vorschüsse auszahlen können: zur Finanzierung der Heimreise in die
Schweiz, als Überbrückungshilfe bis zur Heimreise oder bis zur
Beschaffung eigener Geldmittel sowie zur Übernahme von Spital- und
Arztkosten.
Vorschüsse für Schweizer Touristen...
Auch wenn dank dem Ausbau der internationalen
Geldüberweisungsmöglichkeiten immer weniger Schweizer Touristen in
akute Geldnöte geraten, zahlen die Schweizer Vertretungen jährlich
nach wie vor rund 100'000 Franken an Vorschüssen aus. Die
Rückzahlungen erfolgen an die Sektion Sozialhilfe für
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer" des Bundesamtes für
Justiz.
... und Fürsorgeleistungen für Auslandschweizer
Hauptaufgabe der Sektion ist die Unterstützung von Schweizer
Staatsangehörigen, die im Ausland wohnen oder sich seit mehr als drei
Monaten im Ausland aufhalten und in Not geraten sind. Gestützt auf
das Bundesgesetz über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer zahlt
das BJ jährlich über sechs Millionen Franken aus.

Kontakt:

Jean-Marc Wichser
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'43'45

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